Unterhalt
Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.
Wie hoch ist der Unterhalt?

Für die Höhe des Unterhalts wird die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle" als Richtlinie herangezogen. Diese berücksichtigt das Einkommen, das Vermögen und die Lebensverhältnisse der Personen. Sie stellt einen Hinweis auf den monatlichen Unterhaltsbedarf dar, wenn eine Person zwei anderen Personen Unterhalt schuldet.

Sie können sich dazu, ob Ihr minderjähriges Kind einen Unterhaltsanspruch hat, beim Jugendamt beraten lassen.

Der Mindestunterhalt soll das Existenzminimum des Kindes sichern und wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf 2023 angehoben. Auch für 2024 wird es eine Erhöhung geben. Laut der Düsseldorfer Tabelle 2024 liegt der monatliche Mindestbedarf bei einem Nettoeinkommen bis 2100 Euro für Kinder bis zum fünften Lebensjahr bei 480 Euro. Für Kinder zwischen dem sechsten und elften Lebensjahr liegt der Betrag ab 2024 bei 551 Euro. Für Kinder zwischen dem zwölften und 17. Lebensjahr liegt der Mindestunterhalt 2024 bei 645 Euro. 689 Euro muss man für Kinder ab 18 Jahren zahlen.

Hat die Geburt eines weiteren Kindes Einfluss auf den Unterhalt?

Typischer Fall: Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Es kommt zur Trennung. Der Ehemann zahlt Unterhalt für die beiden Kinder. Dann lernt er eine neue Frau kennen und bekommt mit ihr ein weiteres Kind. Es stellt sich die Frage: hat die Geburt des weiteren Kindes irgendeinen Einfluss auf die Unterhaltszahlungen für die “alten” Kinder?

Es gilt der Grundsatz: alle Kinder eines unterhaltspflichtigen Elternteils sind untereinander gleichberechtigt. Egal, in welcher Beziehung sie geboren wurden. Die “alten” Kinder dürfen gegenüber den “neuen” Kindern also nicht benachteiligt werden. Der Unterhalt für das neue Kind darf deshalb bei der Berechnung des Unterhalts für die “alten” Kinder nicht etwa vorab vom Einkommen abgezogen werden. Denn das würde dazu führen, dass der Unterhalt für die “alten” Kinder nach einem niedrigeren Einkommen berechnet würde als der Unterhalt für das neue Kind.

Was ist wenn kein Unterhalt gezahlt wird?

In diesem Falle greift der Unterhaltsvorschuss. Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für Alleinerziehende. Die Zielsetzung besteht darin, den finanziellen Schwierigkeiten zu begegnen, wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nur teilweise nachkommen kann bzw. will. Dieser Elternteil wird nicht von seiner Unterhaltsverpflichtung befreit, sofern der Staat dem Kind Unterhaltsvorschuss zahlt. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Elternteil gehen in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land über. Diese Ansprüche werden gegenüber dem zahlungspflichtigen Elternteil durch die Unterhaltsvorschusskasse geltend gemacht und gegebenenfalls eingeklagt und / oder vollstreckt.

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Mehr Informationen zu Unterhalt
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
Rostock
Landkreis Rostock
Schwerin
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Unterhalt?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Beistandschaft
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dieser Beistand ist kostenfrei.
Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld: Ein (Basis)Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. ElterngeldPlus ist geeignet für Mütter und Väter die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen.
Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Nicht nur als leibliche Eltern können von der gesetzlich zustehenden Elternzeit profitieren – auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern dürfen hiervon Gebrauch machen.
Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
Familien- hebammen
Familienhebammen und Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpfleger*innen begleiten Frauen/Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind, ab der 9. Woche nach der Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres ihres Kindes.
Frühe Hilfen
Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude, aber auch viele Veränderungen mit sich. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung.
Kinderbetreuung (Beitragsfrei)
In MV besuchen rund 97 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt eine Kita. Auch in der Krippe liegt die Betreuungsquote sehr hoch. Seit dem 1. Januar 2020 übernimmt die Landesregierung die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern.
Kindergeld
Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung der Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Die Höhe des Kindergelds ist nach der Anzahl der eigenen Kinder gestaffelt und wird einkommensunabhängig gezahlt.
Kinderwunsch - behandlung
Eine Kinderwunschbehandlung gilt oft als letzte Hoffnung auf ein Baby. Viele Paare gehen diesen Weg - mit Erfolg, aber eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Das Land MV gewährt verheirateten und unverheirateten Paaren eine finanzielle Unterstützung.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.
Mehrbedarf und Erstausstattung
Für werdende Mütter (mit Anspruch auf gesetzliche Hilfen) wird ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung ein Mehrbedarf zum maßgebenden Regelbedarf gewährt. Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die zwar ihren Lebensunterhalt decken können, nicht aber den einmaligen Bedarf anlässlich der Geburt.
Mehrlingsgeburten
Für Eltern von Mehrlingen gelten besondere Regelungen und sie erhalten zusätzliche Unterstützung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine finanzielle Hilfe für Familien im Falle einer Mehrlingsgeburt (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.
Mutterschafts-leistungen
Mutterschaftsleistungen sind Entgeltersatzleistungen für erwerbstätige Frauen während der Zeit der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung (in der Regel sechs Wochen vor und acht bis zwölf Wochen nach der Geburt).
Mutterschutz
Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach.
Sorgeerklärung (Sorgerecht)
Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung der Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen.
Sozial- pädagogischer Dienst
Der Sozialpädagogische Dienst (ASD) ist für verschiedenste Aufgaben des Jugendamtes zuständig. Er verfolgt das Ziel, junge Menschen zu fördern sie vor Gefahren zu sichern.
Unterhalt
Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.
Vaterschafts- anerkennung
Wenn Vater und Mutter eines Kindes nicht verheiratet sind, können Väter Ihre Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt des Kindes anerkennen. Väter können die Vaterschaft für ein Kind jederzeit beim Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkennen.


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