Kinderwunschbehandlung
Eine Kinderwunschbehandlung gilt oft als letzte Hoffnung auf ein Baby. Viele Paare gehen diesen Weg - mit Erfolg, aber eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Das Land MV gewährt verheirateten und unverheirateten Paaren eine finanzielle Unterstützung.
Welche Methoden gibt es?

Fruchtbarkeitsbehandlung bei Frauen: Hormonelle Störungen sind bei Frauen nicht selten. Daher ist eine Hormontherapie oft der erste Schritt einer Kinderwunschbehandlung. Dadurch sollen der Zyklus wieder reguliert und die Eierstöcke anreget werden.

Insemination: Dabei werden Spermien heraussoriert und mit Hilfe einer Spritze oder indirekt über einen Plastikschlauch (Katheter) in die Gebärmutter eingebracht.

Künstliche Befruchtung: Sind bereits mehrere Inseminationsversuche fehlgeschlagen, dann gehen die Ärzte einen Schritt weiter und verlagern die Befruchtung der Eizelle nach "draußen" – sie findet dann im Reagenzglas statt. Die Frau erhält dabei Hormone, um innerhalb eines Zykluses gleich mehrere Eibläschen heranreifen zu lassen.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Eigenbeteiligung der ersten vier geförderten Behandlungen liegt in der Regel bei 50 %. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt seit 2013 die Kinderwunschbehandlung:

  • Die ersten vier Behandlungen werden bezuschusst.
  • Jeweils 50 % vom verbleibenden Eigenanteil des Paares werden übernommen.

Auch unverheiratete Paare erhalten vom Land Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 Zuschüsse für die ersten drei Behandlungen in Höhe von 25 % und für die vierte Behandlung in Höhe von 50 %.

Was sind die Voraussetzung für die Kostenübernahme?

Die Kosten für die medizinische Klärung der Ursachen für eine ungewollte Kinderlosigkeit werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Im Falle einer anschließenden Kinderwunschbehandlung ist je nach Art der Behandlung die Kostenbeteiligung der Krankenkassen sehr unterschiedlich. Entscheidende Grundvoraussetzungen für eine Beteiligung der Krankenkassen sind:

  • Das Paar ist verheiratet.
  • Die Frau ist zwischen 25 und 40 Jahre alt.
  • Der Mann ist nicht über 50 Jahre alt.
  • Der/Die behandelnde Arzt/Ärztin muss ausreichende Erfolgsaussichten bescheinigen.

In MV erhalten auch unverheiratete Paare einen Zuschuss (siehe oben).

Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Rostock
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Kinderwunschbehandlung?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Beistandschaft
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dieser Beistand ist kostenfrei.
Beratung Trennung / Scheidung/Umgang
Veränderungen, wie Trennung und Scheidung oder Konflikte in der Partnerschaft ziehen immer Folgen für die ganze Familie nach sich. Die Jugendämter vor Ort beraten Sie in solchen Situationen und versuchen gemeinsam mit Ihnen die auftretenden Probleme und deren Folgen zu lösen.
Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben.
Erziehungshilfe
Unter Erziehungshilfen versteht man staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (meistens über die Jugendämter), die sowohl in stationärer, teilstationärer als auch in ambulanter Form erfolgen können.
Familien- hebammen
Familienhebammen und Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpfleger*innen begleiten Frauen/Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind, ab der 9. Woche nach der Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres ihres Kindes.
Frühe Hilfen
Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude, aber auch viele Veränderungen mit sich. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung.
Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erziehungsberechtigte. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden durch die Jugendämter umgesetzt.
Kinderwunsch - behandlung
Eine Kinderwunschbehandlung gilt oft als letzte Hoffnung auf ein Baby. Viele Paare gehen diesen Weg - mit Erfolg, aber eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Das Land MV gewährt verheirateten und unverheirateten Paaren eine finanzielle Unterstützung.
Nachbarschafts- hilfe ehrenamtlich
Die Nachbarschaftshilfe vermittelt ehrenamtliche Hilfen. Dabei handelt es sich, um die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige.
Pflegekinderhilfe
Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei Pflegeeltern ist eine Form der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses. Kinder und Jugendliche profitieren von der Beständigkeit des Beziehungsangebots in Pflegefamilien und erfahren eine Einbindung in den familiären Alltag.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können. Die Sozialhilfe schützt als letztes "Auffangnetz" vor Armut und sozialer Ausgrenzung.
Sozial- pädagogischer Dienst
Der Sozialpädagogische Dienst (ASD) ist für verschiedenste Aufgaben des Jugendamtes zuständig. Er verfolgt das Ziel, junge Menschen zu fördern sie vor Gefahren zu sichern.
Sozial- psychiatrischer Dienst
Der sozialpsychatrische Dienst bietet Hilfe für erkrankte Menschen an. Darunter zählen Suchterkrankungen, psychische und gerontopsychiatrische Erkrankungen.


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