Beistandschaft
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dieser Beistand ist kostenfrei.
Was bedeutet Beistandschaft?

Der Begriff Beistandschaft bezeichnet eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung für Kinder und Jugendliche. Dabei handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Jugendämter, insbesondere alleinerziehende Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft des Kindes und der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes zu unterstützen.

Wie kann ich Beistandschaft beantragen?

Zur Begründung einer Beistandschaft muss ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Jugendamt (am Wohnort des/der Antragstellers*in) eingereicht werden. Die Beistandschaft tritt dann automatisch mit Zugang des Antrags beim Jugendamt ein, eine gesonderte Genehmigung des Antrags ist nicht erforderlich.

Antragsberechtigt ist der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat oder das Elternteil bei dem das Kind lebt,  beziehungsweise dem die überwiegende Betreuung des Kindes obliegt. Auch wenn das Kind noch nicht geboren wurde, kann die werdende Mutter einen Antrag auf Beistandschaft stellen.

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern, wobei bei ehelichen Kindern die Vaterschaftsvermutung greift, soweit die Vaterschaft nicht angefochten wurde.

Wie kann ich eine Beistandschaft beenden?

Der Elternteil, der die Beistandschaft ursprünglich beantragt hat, kann sie jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt auch wieder beenden. Auch hier besteht die Möglichkeit einer vollständigen oder teilweisen Beendigung.

Beispiel: Eine allein sorgeberechtigte Mutter hat eine Beistandschaft sowohl zur Feststellung der Vaterschaft als auch zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs beantragt. Nachdem der Vater seine Bereitschaft zur Anerkennung seiner Vaterschaft signalisiert, beendet sie die Beistandschaft teilweise und beschränkt sie auf die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche.

Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
Rostock
Landkreis Rostock
Schwerin
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Beistandschaft?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
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Beistandschaft
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dieser Beistand ist kostenfrei.
Bildung & Teilhabe
Kinder aus Familien, die Bürgergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen beziehen, profitieren vom Bildungs- und Teilhabepaket und können die Leistungen in Anspruch nehmen.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld: Ein (Basis)Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. ElterngeldPlus ist geeignet für Mütter und Väter die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen.
Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Nicht nur als leibliche Eltern können von der gesetzlich zustehenden Elternzeit profitieren – auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern dürfen hiervon Gebrauch machen.
Erziehungshilfe
Unter Erziehungshilfen versteht man staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (meistens über die Jugendämter), die sowohl in stationärer, teilstationärer als auch in ambulanter Form erfolgen können.
Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
Frühe Hilfen
Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude, aber auch viele Veränderungen mit sich. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung.
Kinderbetreuung (Beitragsfrei)
In MV besuchen rund 97 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt eine Kita. Auch in der Krippe liegt die Betreuungsquote sehr hoch. Seit dem 1. Januar 2020 übernimmt die Landesregierung die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern.
Kindergeld
Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung der Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Die Höhe des Kindergelds ist nach der Anzahl der eigenen Kinder gestaffelt und wird einkommensunabhängig gezahlt.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.
Pflegekinderhilfe
Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei Pflegeeltern ist eine Form der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses. Kinder und Jugendliche profitieren von der Beständigkeit des Beziehungsangebots in Pflegefamilien und erfahren eine Einbindung in den familiären Alltag.
Sorgeerklärung (Sorgerecht)
Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung der Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen.
Sozial- pädagogischer Dienst
Der Sozialpädagogische Dienst (ASD) ist für verschiedenste Aufgaben des Jugendamtes zuständig. Er verfolgt das Ziel, junge Menschen zu fördern sie vor Gefahren zu sichern.
Unterhalt
Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.
Unterhalts- vorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise Unterhalt zahlt.
Vaterschafts- anerkennung
Wenn Vater und Mutter eines Kindes nicht verheiratet sind, können Väter Ihre Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt des Kindes anerkennen. Väter können die Vaterschaft für ein Kind jederzeit beim Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkennen.


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