Mutterschaftsleistungen
Mutterschaftsleistungen sind Entgeltersatzleistungen für erwerbstätige Frauen während der Zeit der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung (in der Regel sechs Wochen vor und acht bis zwölf Wochen nach der Geburt).
Änderungen während der Corona-Pandemie
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Während der Mutterschutzfrist bekommen Sie Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse (wenn Sie gesetzlich versichert sind), Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung (wenn Sie privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind), einen Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (wenn Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher als 13 Euro ist).

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie, wenn Sie berufstätig und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (Achtung: eine Familienversicherung reicht nicht aus).

Wenn Sie zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben (insb. Selbstständige) haben durch Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, wenn sie in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig sind. Dabei sind die vertraglich vereinbarten Warte- und Karenzzeiten zu berücksichtigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu Einzelheiten.

Wo kann ich Mutterschaftsgeld beantragen?

Den Antrag für das Mutterschaftsgeld können Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular, das Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen. Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld benötigen Sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme, das den voraussichtlichen Tag der Entbindung angeben muss. Der Antrag sollte gestellt werden, sobald diese Bescheinigungen vorliegen.

Wer kein Anspruch auf Mutterschaftgsgeld bei der Krankenkasse hat (siehe oben) kann einen Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Dort können Sie direkt online die Anspruchsvoraussetzungen prüfen und den Antrag einreichen.

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?
  • Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte erhalten maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von Krankenkasse. Die Differenz zum Nettolohn zahlt Ihr*e Arbeitgeber*in.
  • Selbstständige erhalten von Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Das sind 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
  • Frauen, die während Ihrer Elternzeit ein weiteres Kind erwarten, zahlt die Krankenkasse maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag. Der/die Arbeitgeber*in zahlt keinen Zuschuss zum Nettogehalt.
  • Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen, bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Üben Sie zusätzlich noch eine Tätigkeit aus, erhalten Sie daraus ebenfalls maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von der Krankenkasse.
  • Familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung beantragen das Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt. Sie erhalten einmalig bis zu 210 Euro.
Online-Rechner
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Mutterschaftsleistungen?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Beistandschaft
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dieser Beistand ist kostenfrei.
Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld: Ein (Basis)Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. ElterngeldPlus ist geeignet für Mütter und Väter die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen.
Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Nicht nur als leibliche Eltern können von der gesetzlich zustehenden Elternzeit profitieren – auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern dürfen hiervon Gebrauch machen.
Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
Familien- hebammen
Familienhebammen und Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpfleger*innen begleiten Frauen/Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind, ab der 9. Woche nach der Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres ihres Kindes.
Frühe Hilfen
Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude, aber auch viele Veränderungen mit sich. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung.
Kinderbetreuung (Beitragsfrei)
In MV besuchen rund 97 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt eine Kita. Auch in der Krippe liegt die Betreuungsquote sehr hoch. Seit dem 1. Januar 2020 übernimmt die Landesregierung die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern.
Kindergeld
Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung der Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Die Höhe des Kindergelds ist nach der Anzahl der eigenen Kinder gestaffelt und wird einkommensunabhängig gezahlt.
Kinderwunsch - behandlung
Eine Kinderwunschbehandlung gilt oft als letzte Hoffnung auf ein Baby. Viele Paare gehen diesen Weg - mit Erfolg, aber eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Das Land MV gewährt verheirateten und unverheirateten Paaren eine finanzielle Unterstützung.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.
Mehrbedarf und Erstausstattung
Für werdende Mütter (mit Anspruch auf gesetzliche Hilfen) wird ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung ein Mehrbedarf zum maßgebenden Regelbedarf gewährt. Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die zwar ihren Lebensunterhalt decken können, nicht aber den einmaligen Bedarf anlässlich der Geburt.
Mehrlingsgeburten
Für Eltern von Mehrlingen gelten besondere Regelungen und sie erhalten zusätzliche Unterstützung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine finanzielle Hilfe für Familien im Falle einer Mehrlingsgeburt (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.
Mutterschafts-leistungen
Mutterschaftsleistungen sind Entgeltersatzleistungen für erwerbstätige Frauen während der Zeit der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung (in der Regel sechs Wochen vor und acht bis zwölf Wochen nach der Geburt).
Mutterschutz
Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach.
Sorgeerklärung (Sorgerecht)
Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung der Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen.
Sozial- pädagogischer Dienst
Der Sozialpädagogische Dienst (ASD) ist für verschiedenste Aufgaben des Jugendamtes zuständig. Er verfolgt das Ziel, junge Menschen zu fördern sie vor Gefahren zu sichern.
Unterhalt
Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.
Vaterschafts- anerkennung
Wenn Vater und Mutter eines Kindes nicht verheiratet sind, können Väter Ihre Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt des Kindes anerkennen. Väter können die Vaterschaft für ein Kind jederzeit beim Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkennen.


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