Der Kinderzuschlag wurde zum 1. Januar 2024 auf monatlich bis zu 292 Euro pro Kind erhöht. Der 2022 eingeführte Sofortzuschlag ist darin bereits enthalten. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.
Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tagausgezahlt.
Eltern müssen ihr Einkommen der letzten 6 Monate vor der Antragstellung nachweisen. Stellen Sie Ihren Antrag zum Beispiel im Oktober, müssen Sie das in den Monaten April bis September zugeflossene Einkommen angeben.
Das Einkommen der Eltern ist in erster Linie der Verdienst aus einer selbstständigen oder versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Darüber hinaus gehört zum Eltern-Einkommen zum Beispiel: