Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die FamilienInfo-MV (www.familieninfo-mv.de). Der Projektträger ist bemüht, die FamilienInfo-MV im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist nicht vollständig mit des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar (Stand: 01. März 2024). Derzeit wird die Website entsprechend überarbeitet.

Die Überprüfung der Website www.familieninfo-mv.de hat gezeigt, dass derzeit nicht alle Bereiche der Webseite vollständig mit den oben genannten Standards konform sind. Es wurden verschiedene Mängel in den Bereichen Kontrastverhältnisse, Tastaturnavigation, Fehlermeldungen und PDF/UA-Konformität festgestellt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Kontrastmängel: Einige Texte und grafische Elemente weisen keine ausreichenden Kontrastverhältnisse auf, was die Lesbarkeit für Nutzer mit Sehbehinderungen einschränkt.

Tastaturnavigation: Bestimmte interaktive Elemente sind nicht vollständig über die Tastatur steuerbar, was die Benutzbarkeit für Personen ohne Mausnutzung erschwert.

Fehlermeldungen: Fehler werden teilweise nur durch Farbänderungen ohne textuelle Beschreibungen angezeigt, was für Nutzer mit Farbsehstörungen nicht ausreichend ist.

PDF-Dokumente: Einige PDF-Dokumente auf der Website entsprechen nicht dem PDF/UA-Standard für barrierefreie PDFs.

Rückmeldung zur Barrierefreiheit geben

Wir sind bemüht, unsere Website kontinuierlich zu verbessern und Barrierefreiheitsmängel zu beheben.

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback!

Kontakt

Familieninfo-MV
ISBW gGmbH
Feldstraße 2
D - 17033 Neubrandenburg

Telefon: 0395 - 55 84 039
Fax: 03981 - 20 52 55
kontakt@familieninfo-mv.de

Direkt zum Feedbackformular

Ansprechpartnerin:
Diana Wienbrandt

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

  • Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
  • Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
  • Per Brief an:
    Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
    Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
    Werderstr. 124, 19055 Schwerin.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.



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