Frühe Hilfen
Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude, aber auch viele Veränderungen mit sich. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung.
Welche Unterstützungsangebote gibt es?

Die Frühen Hilfen in Mecklenburg-Vorpommern umfassen verschiedene Unterstützungsangebote. Diese werden in Netzwerken Frühe Hilfen koordiniert. Hier arbeiten Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen der Frühen Hilfen zusammen: Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen, der Schwangerschaftsberatung, der Frühförderung und der Kinder- und Jugendhilfe und noch viele mehr. Die Fachkräfte tauschen ihr Wissen über ihre jeweiligen Angebote aus und stimmen diese aufeinander ab, um Sie als Familie bestmöglich unterstützen zu können. Netzwerkkoordinator*innen steuern und begleiten die Vernetzungsarbeit in Ihren Landkreisen und kreisfreien Städten (siehe Übersicht zu Ihren Ansprechpartner*innen).

Die Hilfen und Angebote unterscheiden sich

  • in Hilfen, die zu Ihnen in die Familie kommen
  • Hilfen, die Sie als Familien selbst aufsuchen können und
  • Online-Beratungsangebote von der Bundeskonferenz der Erziehungsberatung (anonym und kostenfrei; einmalige Registrierung notwendig).
Hilfen, die zu den Familien kommen

Familienhebammen
Familienhebammen sind staatliche examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind fördert. Familienhebammen gehen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes in Familien. Sie beraten und unterstützen zur alltagspraktischen gesundheitlichen Versorgung und vermitteln weitere Angebote bei Bedarf. Familienhebammen sind ein Angebot für Schwangere, Mütter und (werdende) Familien, die sich in einer besonderen belasteten Lebenssituation befinden. Diese Unterstützung findet zusätzlich zur regulären Hebammenbetreuung statt. In Mecklenburg-Vorpommern unterstützt und begleitet die Landesfachstelle Familienhebammen die Tätigkeit der Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen. Die Vermittlung einer Familienhebamme erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt.  In unserer interaktiven Karte finden Sie die richtigen Ansprechpartner*innen für Ihre Region.

Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen
Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen (FGKiKP), kommen zu Ihnen nach Hause, wenn Sie Unterstützung und Beratung im Umgang mit Ihrem Kind brauchen. Sie helfen Ihnen, wenn Sie unsicher bei der Versorgung des Kindes sind oder Ihr Kind besondere Pflege oder Fürsorge benötigt. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende unterstützen Sie auch bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben und begleiten Sie zum Beispiel zu Behörden. Bei größeren Problemen helfen Sie Ihnen, geeignete Unterstützungsangebote zu finden. Die Vermittlung eines Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt.  In unserer interaktiven Karte finden Sie die richtigen Ansprechpartner*innen für Ihre Region.

Willkommensbesuche und Lotsendienste
Um Babys „willkommen zu heißen“, bieten viele Kommunen in den ersten Wochen nach der Geburt einen Begrüßungsbesuch an. In der Regel führen den Besuch Mitarbeiter*innen Ihres Wohnortes, Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern oder Freiwillige durch. Darüber hinaus gibt es in vielen Geburtskliniken oder kinderärztlichen Praxen Lotsinnen und Lotsen, die rund um die Geburt Ihres Babys und in der ersten Zeit danach für Sie da sind. Sie kennen Angebote für Mütter, Väter und Babys in der Umgebung und informieren Sie darüber. Lotsinnen und Lotsen klären Sie auch über Leistungen auf, die Ihnen zustehen, oder helfen Ihnen ganz praktisch beim Ausfüllen von Anträgen.  Die Lotsendienste erleichtern Familien den Start mit dem Baby.

Hilfen, die Familien selbst aufsuchen

Sozialraumkoordinatoren
Sozialraumkoordinatoren sind regionale Ansprechpartner*innen und dienen als erste Anlaufstellen für Ihre Fragen. Konkrete Ansprechpartner*innen finden Sie auf den Seiten der Netzwerke Frühe Hilfen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte in MV.

Treffpunkte mit Eltern-Kind-Treffs und Eltern-Kind-Cafés 
In allen Landkreisen und kreisfreien Städten in MV gibt es offene Treffs wie zum Beispiel Eltern-Kind-Treffs oder Eltern-Cafés. Meist sind sie in Familienzentren oder Stadtteilzentren zu finden. Dort können Sie sich unkompliziert und zwanglos mit anderen Eltern austauschen. Vielleicht lernen Sie über den Eltern-Kind-Treff auch Mütter und Väter kennen, denen es genauso geht wie Ihnen, und Sie können sich gegenseitig unterstützen. Ihr Kind kann dort mit anderen Kindern spielen.

Schwangerschaftsberatungsstellen
Schwangerschaftsberatungsstellen beraten Schwangere vor, während und nach einer Schwangerschaft. Je nach Beratungsbedarf begleiten sie die Frau / das Paar im Rahmen ihrer Beratungsarbeit über Ihre gesamte Schwangerschaft hinweg und ggf. auch noch nach der Geburt Ihres Kindes. Die Schwangerschaftskonfliktberatung hilft, wenn Sie ungewollt schwanger oder Ihre momentanen Lebensumstände nicht mit einem Kind vereinbar sind. Die Beratung ist ergebnisoffen und auf Wunsch anonym. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie in unserer interaktiven Karte.

Schreiambulanzen
“Schreiambulanzen” sind spezielle Beratungsstellen für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern. Häufig wird der Begriff “Schreiambulanz” mit den so genannten “Schreibabys” in Verbindung gebracht. Behandelt werden aber auch andere Symptome, die als “Frühe Regulationsstörungen” bezeichnet werden. Dazu gehören Probleme in der Regulierung der Schlaf-Wach-Phasen (Ein- und Durchschlafprobleme), Fütterstörungen, motorische Unruhe und Spielunlust. Schreiambulanzen in MV finden Sie in der interaktiven Karte.

Familien- und Erziehungsberatungsstellen
Familien brauchen in manchen Situationen Hilfe, um gut miteinander leben zu können. Wenn es Streit in der Familie gibt, wenn Sie sich Sorgen um sich und Ihre Kinder machen oder Sie Tipps für die Erziehung Ihrer Kinder möchten, helfen Ihnen Familien- und Erziehungsberatungsstellen in MV weiter.

Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
Rostock
Landkreis Rostock
Schwerin
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Frühe Hilfen?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Beistandschaft
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dieser Beistand ist kostenfrei.
Bildung & Teilhabe
Kinder aus Familien, die Bürgergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen beziehen, profitieren vom Bildungs- und Teilhabepaket und können die Leistungen in Anspruch nehmen.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld: Ein (Basis)Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. ElterngeldPlus ist geeignet für Mütter und Väter die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen.
Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Nicht nur als leibliche Eltern können von der gesetzlich zustehenden Elternzeit profitieren – auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern dürfen hiervon Gebrauch machen.
Erziehungshilfe
Unter Erziehungshilfen versteht man staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (meistens über die Jugendämter), die sowohl in stationärer, teilstationärer als auch in ambulanter Form erfolgen können.
Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
Frühe Hilfen
Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude, aber auch viele Veränderungen mit sich. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung.
Kinderbetreuung (Beitragsfrei)
In MV besuchen rund 97 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt eine Kita. Auch in der Krippe liegt die Betreuungsquote sehr hoch. Seit dem 1. Januar 2020 übernimmt die Landesregierung die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern.
Kindergeld
Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung der Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Die Höhe des Kindergelds ist nach der Anzahl der eigenen Kinder gestaffelt und wird einkommensunabhängig gezahlt.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.
Pflegekinderhilfe
Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei Pflegeeltern ist eine Form der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses. Kinder und Jugendliche profitieren von der Beständigkeit des Beziehungsangebots in Pflegefamilien und erfahren eine Einbindung in den familiären Alltag.
Sorgeerklärung (Sorgerecht)
Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung der Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen.
Sozial- pädagogischer Dienst
Der Sozialpädagogische Dienst (ASD) ist für verschiedenste Aufgaben des Jugendamtes zuständig. Er verfolgt das Ziel, junge Menschen zu fördern sie vor Gefahren zu sichern.
Unterhalt
Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.
Unterhalts- vorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise Unterhalt zahlt.
Vaterschafts- anerkennung
Wenn Vater und Mutter eines Kindes nicht verheiratet sind, können Väter Ihre Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt des Kindes anerkennen. Väter können die Vaterschaft für ein Kind jederzeit beim Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkennen.


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