Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
Was versteht man unter Familienerholung?

Der besondere Fokus liegt hierbei auf finanziell benachteiligte und/oder kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Menschen mit ärztlich bescheinigter Erholungsbedürftigkeit. Gemeinnützige Familienferienstätten gehören zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei meint Familienerholung mehr als Erholung im engeren Sinne: Es geht darum, den familiären Zusammenhalt zu stärken und bei Bedarf über weitere Hilfen zu informieren.

Was sind Voraussetzungen für eine Förderung?
  • die Familien haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern
  • mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind ist jünger als 18 Jahre

Eine Einzelperson kann eine Familienerholungsmaßnahme nicht beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern muss das durch eine der gemeinnützige Familienferienstätten erfolgen. Die Trägern der freien Jugendhilfe müssen die Voraussetzungen gemäß § 74 Absatz 1 SGB VIII erfüllen. Die Erholungsangebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung für und mit teilnehmenden Familien.

Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person bei fünf bis sieben Tagen, darüber hinaus ist sie gestaffelt von 26 Euro bis 15 Euro pro Person und Übernachtung.

Sind auch Gruppen-Freizeiten möglich?

In der Regel sind Gruppenfreizeiten nur für Kinder und Jugendliche nicht möglich. Der Schwerpunkt der gemeinnützigen Familienferienstätten ist gemeinsamer Urlaub von Eltern (oder Großeltern) und Kindern. Etliche Häuser bieten aber thematische Gruppen-Freizeiten für Familien an.

Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
Rostock
Landkreis Rostock
Schwerin
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Familienerholung?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
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Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
Familienpflegezeit/ Pflegezeit
Mit der Pflegezeit und der Familienpflegezeit können Beschäftigten zwischen 6 und 24 Monaten zur häuslichen Pflege Ihrer Angehörigen ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden.
Nachbarschafts- hilfe ehrenamtlich
Die Nachbarschaftshilfe vermittelt ehrenamtliche Hilfen. Dabei handelt es sich, um die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige.
Pflegekinderhilfe
Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei Pflegeeltern ist eine Form der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses. Kinder und Jugendliche profitieren von der Beständigkeit des Beziehungsangebots in Pflegefamilien und erfahren eine Einbindung in den familiären Alltag.
Pflegeunter- stützungsgeld
Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert
Verhinderungs - pflege
Durch die Verhinderungspflege kann der Ausfall von nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen überbrückt werden. Teilweise wird bei der „Verhinderungspflege“ auch von der „Ersatzpflege“ gesprochen, da mit dieser Leistung der Ausfall eine Pflegeperson ersetzt wird.


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