Damit Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt: Für den Monat, in den der erste Schultag des jeweiligen Schuljahres fällt mit 103 Euro und für den Monat, in dem das jeweilige zweite Schulhalbjahr beginnt, mit 51,50 Euro - insgesamt 154,50 Euro. Des Weiteren wird eine jährliche Fortschreibung des sogenannten Schuldbedarfspakets vorgenommen (Dynamisierung).
Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspakets liegen vollständig in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte. Bitte erfragen Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt bzw. im Jobcenter den/die zuständige*n Ansprechpartner*in für die Leistungen aus dem Bildungspaket.