Pflegekinderhilfe
Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei Pflegeeltern ist eine Form der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses. Kinder und Jugendliche profitieren von der Beständigkeit des Beziehungsangebots in Pflegefamilien und erfahren eine Einbindung in den familiären Alltag.
Was versteht man unter Pflegekinderhilfe?

Die Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine zeitlich befristete oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Die Möglichkeit der Rückkehr in die Herkunftsfamilie sollte anhand der Besonderheiten im Einzelfall abgewogen werden und mit allen Beteiligten kommuniziert werden. Neben der Beratung und Begleitung der Pflegefamilien ist deshalb auch die Beratung und Unterstützung der Herkunftsfamilie von besonderer Bedeutung.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für diese Form der Hilfen zur Erziehung ist die Gewährung der Vollzeitpflege als geeignete und notwendige Hilfeart, die Entscheidung der sorgeberechtigten Eltern, ihr Kind in eine Pflegefamilie zu geben sowie geeignete Pflegepersonen, die bereit sind, das Kind bzw. den Jugendlichen bei sich aufzunehmen.

Wie werde ich zur Pflegefamilie?

Wer sich für die Aufnahme eines fremden Kindes in der eigenen Familie interessiert, sollte sich als ersten Schritt an das Jugendamt am Wohnort wenden. Dort beraten die Mitarbeiter*innen über die verschiedenen Möglichkeiten und informieren, für welche Kinder Pflegeeltern gesucht werden.

Auch Alleinstehende oder gleichgeschlechtliche Paare können Pflegekinder aufnehmen. Voraussetzung ist, dass sie sich für die Aufgabe eignen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten.

Mehr Informationen zu Pflegekinderhilfe
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
Rostock
Landkreis Rostock
Schwerin
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Pflegekinderhilfe?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
Familienpflegezeit/ Pflegezeit
Mit der Pflegezeit und der Familienpflegezeit können Beschäftigten zwischen 6 und 24 Monaten zur häuslichen Pflege Ihrer Angehörigen ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden.
Nachbarschafts- hilfe ehrenamtlich
Die Nachbarschaftshilfe vermittelt ehrenamtliche Hilfen. Dabei handelt es sich, um die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige.
Pflegekinderhilfe
Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei Pflegeeltern ist eine Form der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses. Kinder und Jugendliche profitieren von der Beständigkeit des Beziehungsangebots in Pflegefamilien und erfahren eine Einbindung in den familiären Alltag.
Pflegeunter- stützungsgeld
Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert
Verhinderungs - pflege
Durch die Verhinderungspflege kann der Ausfall von nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen überbrückt werden. Teilweise wird bei der „Verhinderungspflege“ auch von der „Ersatzpflege“ gesprochen, da mit dieser Leistung der Ausfall eine Pflegeperson ersetzt wird.


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