Die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe bietet umfangreiche Unterstützung für den Alltag pflegebedürftiger Personen und deren pflegende Angehörige. Dazu gehören:
Nachbarschaftshelfer*innen dürfen nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
Voraussetzung für Interessierte ist u.a. die Absolvierung eines achtstündigen Grundkurses sowie die Registrierung als Nachbarschaftshelfer*in bei den Pflegekassen Mecklenburg-Vorpommern oder dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe darf nur durch volljährige natürliche Einzelpersonen erbracht werden, die
Der Unterstützungsumfang wird auf höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat festgelegt. Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde. Die Unterstützungsleistungen dürfen ausschließlich niedrigschwelligen Charakter aufweisen.
Die 19 Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern sind Servicepunkte für ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen. Hier erhalten Interessierte, die sich nachbarschaftlich engagieren wollen, Informationen, fachliche Beratung und Unterstützung.
Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen dann für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben.
Das ändert sich bei den Pflegeleistungen ab 2024: