Die Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. Ein entscheidender Grund hierfür ist die längere Lebenserwartung. Aber auch wenn die Erwerbsfähigkeit in jungen Jahren eingeschränkt ist, kann man Rente erhalten. Es wird zwischen folgenden Rentenarten unterschieden:
Die Entgeldpunkte werden mit dem Zugangsfaktor (Renteneintrittsgrund), Ost oder West Rentenwert und dem Rentenfaktor multipliziert.
Jeder Versicherte erhält ab dem 27. Geburtstag (sofern bereits mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten gemeldet sind) eine Renteninformation. Die Renteninformation weist den bisher erarbeiteten Altersrentenanspruch aus. Zusätzlich wird der voraussichtliche Anspruch bei Erreichen der Regelaltersgrenze ausgewiesen, wenn mit dem Durchschnittsverdienst der letzten fünf Kalenderjahre weitergearbeitet wird. Außerdem wird der aktuelle Stand einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dargestellt.
Seit dem 01. Januar 2023 verringert die Digitalisierung von Meldeverfahren den Bürokratieaufwand für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen. So ist zum Beispiel die Vorlage des Sozialversicherungsausweises nicht mehr erforderlich, da ein Abruf der Versicherungsnummer bei der Rentenversicherung durch die Arbeitgeber ermöglicht wird.
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert. Frührentner können dann beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich ausgeweitet.