Die Rente ist eine soziale Leistung, die Arbeitnehmer*innen nach Ende ihrer Tätigkeit im Alter zusteht. Die reguläre Altersrente können fast alle bekommen, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben, denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit als Voraussetzung.
Gibt es Unterschiede in der Rente?

Mit Beginn des Jahres 2024 steigt die reguläre Altersgrenz auf 66 Jahre. Dies gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. 2031 ist dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.

Die Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. Ein entscheidender Grund hierfür ist die längere Lebenserwartung. Aber auch wenn die Erwerbsfähigkeit in jungen Jahren eingeschränkt ist, kann man Rente erhalten. Es wird zwischen folgenden Rentenarten unterschieden:

  • Renten wegen Alters
  • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Hinterbliebenenrenten
Wie viel Rente erhalte ich voraussichtlich?

Die Entgeldpunkte werden mit dem Zugangsfaktor (Renteneintrittsgrund), Ost oder West Rentenwert und dem Rentenfaktor multipliziert.

Jeder Versicherte erhält ab dem 27. Geburtstag (sofern bereits mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten gemeldet sind) eine Renteninformation. Die Renteninformation weist den bisher erarbeiteten Altersrentenanspruch aus. Zusätzlich wird der voraussichtliche Anspruch bei Erreichen der Regelaltersgrenze ausgewiesen, wenn mit dem Durchschnittsverdienst der letzten fünf Kalenderjahre weitergearbeitet wird. Außerdem wird der aktuelle Stand einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dargestellt.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt 2024 in den alten Bundesländern von monatlich 7.300 Euro auf 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 7.100 Euro auf 7.450 Euro. Die Bezugsgröße steigt 2024 in den alten Bundesländern von 3.395 Euro auf 3.535 Euro im Monat. Die Bezugsgröße (Ost) steigt in den neuen Bundesländern von 3.290 Euro auf 3.465 Euro im Monat. 2024 wird das letzte Jahr mit unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für die alten und die neuen Bundesländer sein. Ab 2025 gelten eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze und eine einheitliche Bezugsgröße in West- und Ostdeutschland.

Was kann ich als Frührentner*innen hinzuverdienen?

Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen 2024. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro.

Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Seit 2019 wird der Umfang der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst.

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Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
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Landkreis Rostock
Schwerin
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Rente?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
Hinterbliebenen- rente
Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Hinterbliebene bei einem Todesfall ab. Das gilt sowohl für Ehegatten als auch für eingetragene Lebenspartner*innen. Kindern und jungen Erwachsenen zahlt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag eine Waisenrente, wenn Elternteile versterben.
Nachbarschafts- hilfe ehrenamtlich
Die Nachbarschaftshilfe vermittelt ehrenamtliche Hilfen. Dabei handelt es sich, um die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige.
Rente
Die Rente ist eine soziale Leistung, die Arbeitnehmer*innen nach Ende ihrer Tätigkeit im Alter zusteht. Die reguläre Altersrente können fast alle bekommen, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben, denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit als Voraussetzung.
Übernahme von Bestattungskosten
Die Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt ist dann möglich, wenn der Verstorbene oder die Hinterbliebenen nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Hier sind die grundlegenden Informationen zu den Voraussetzungen, den übernommenen Kosten und dem Antragsverfahren für diejenigen, die sich mit diesem Thema befassen.


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