Gebärdensprache
Die Rente ist eine soziale Leistung, die Arbeitnehmer*innen nach Ende ihrer Tätigkeit im Alter zusteht. Die reguläre Altersrente können fast alle bekommen, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben, denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit als Voraussetzung.
Gibt es Unterschiede in der Rente?

Die Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. Ein entscheidender Grund hierfür ist die längere Lebenserwartung. Aber auch wenn die Erwerbsfähigkeit in jungen Jahren eingeschränkt ist, kann man Rente erhalten. Es wird zwischen folgenden Rentenarten unterschieden:

  • Renten wegen Alters
  • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Hinterbliebenenrenten
Wie viel Rente erhalte ich voraussichtlich?

Die Entgeldpunkte werden mit dem Zugangsfaktor (Renteneintrittsgrund), Ost oder West Rentenwert und dem Rentenfaktor multipliziert.

Jeder Versicherte erhält ab dem 27. Geburtstag (sofern bereits mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten gemeldet sind) eine Renteninformation. Die Renteninformation weist den bisher erarbeiteten Altersrentenanspruch aus. Zusätzlich wird der voraussichtliche Anspruch bei Erreichen der Regelaltersgrenze ausgewiesen, wenn mit dem Durchschnittsverdienst der letzten fünf Kalenderjahre weitergearbeitet wird. Außerdem wird der aktuelle Stand einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dargestellt.

Seit dem 01. Januar 2023 verringert die Digitalisierung von Meldeverfahren den Bürokratieaufwand für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen. So ist zum Beispiel die Vorlage des Sozialversicherungsausweises nicht mehr erforderlich, da ein Abruf der Versicherungsnummer bei der Rentenversicherung durch die Arbeitgeber ermöglicht wird.

Was kann ich als Frührentner*innen hinzuverdienen?

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert. Frührentner können dann beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich ausgeweitet.

Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
Rostock
Landkreis Rostock
Schwerin
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Rente?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
Hinterbliebenen- rente
Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Hinterbliebene bei einem Todesfall ab. Das gilt sowohl für Ehegatten als auch für eingetragene Lebenspartner*innen. Kindern und jungen Erwachsenen zahlt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag eine Waisenrente, wenn Elternteile versterben.
Nachbarschafts- hilfe ehrenamtlich
Die Nachbarschaftshilfe vermittelt ehrenamtliche Hilfen. Dabei handelt es sich, um die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige.
Rente
Die Rente ist eine soziale Leistung, die Arbeitnehmer*innen nach Ende ihrer Tätigkeit im Alter zusteht. Die reguläre Altersrente können fast alle bekommen, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben, denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit als Voraussetzung.


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