Schwanger mit einem behinderten Kind

Wenn im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen Anzeichen einer möglichen Behinderung des eigenen Kindes auftauchen, ist das für  werdende Eltern ein Schock. Aus der Vorfreude auf das Baby wird plötzlich ein Wechselbad aus Besorgnis, Trauer, Wünschen und Hoffen, dass doch alles gut wird. Um die Situation zu bewältigen, ist vor allem eines wichtig: gute Beratung und Begleitung, z. B. in einer Schwangerschaftsberatungsstelle.


Pränataldiagnostik

Die vorgeburtliche Diagnostik hat das Ziel, mögliche Hinweise auf Fehlbildungen und Erkrankungen beim Ungeborenen zu entdecken. Dafür gibt es unterschiedliche Untersuchungsmöglichkeiten und Tests, die zu verschiedenen Zeitpunkten der Schwangerschaft Anwendung finden können. Die Ergebnisse sind nicht immer eindeutig.
Die Ärztin / der Arzt muss Sie im Vorfeld der Untersuchungen über Methodiken, Tests, deren Risiken und die Aussagekraft der Ergebnisse aufklären. Außerdem werden Sie auf ihren Anspruch hingewiesen, sich vor, während und nach der pränataldiagnostischen Untersuchung psychosoziale Beratung in Schwangerschaftsberatungsstellen einholen zu können.

Mit dieser Aufklärung geht das „Recht auf Nichtwissen“ einher: Sie als Eltern können sich also bewusst dazu entscheiden, Ihr Kind unabhängig jeder Untersuchung auszutragen.

Chancen und Risiken der Pränataldiagnostik

Viele Eltern erhoffen sich von der Pränataldiagnostik eine Gewissheit über die Gesundheit des ungeborenen Kindes oder im Falle von Hinweisen für mögliche Beeinträchtigungen zumindest eine Klarheit über deren Ausmaß. Beides kann die Pränataldiagnostik nicht garantieren:

  • Es kann nur ein Teil möglicher Behinderungen oder Krankheiten im Rahmen der Untersuchungen überhaupt erkannt werden.
  • Testergebnisse sind häufig nicht eindeutig.
  • In der Regel können nur Hinweise und Anlagen zu bestimmten Behinderungen erkannt werden. Eine Einordnung in die enorme Spanne der Schwere der Behinderungen oder Erkrankungen ist jedoch selten möglich.

Der Umgang einer klaren und auch unklaren Ergebnislage ist für Sie als werdende Eltern eine große Herausforderung und kreist um die Frage: Kann ich bzw. können wir für ein behindertes Kind sorgen? Es ist ratsam, schon zu Beginn der Untersuchungen Kontakt zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle (Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie in der interaktiven Karte) zu suchen, um sich dort durch den Bewältigungs- und Entscheidungsprozess begleiten zu lassen.

Beratung und Begleitung vor, während und nach der Diagnose

Die Beratung einer Schwangerschaftsberatungsstelle ist für werdende Eltern kostenfrei. Sie kann grundsätzlich unabhängig von möglichen Untersuchungen oder deren Ergebnisse in Anspruch genommen werden. Es ist zu empfehlen, sich schon im Vorfeld der Untersuchungen beraten zu lassen, um einen Umgang mit möglichen Ergebnissen vorzubereiten oder auch, um sich gegen Untersuchungen zu entscheiden. Auch während der Untersuchung kann eine Begleitung sinnvoll sein, denn manchmal können zwei Wochen vergehen, bis Ergebnisse vorliegen. Diese Zeit des Wartens kann sehr belastend sein.

Nach einer möglichen Diagnose besteht die Möglichkeit, spezialisierte Mediziner*innen hinzuzuziehen, die sich mit den möglichen Krankheiten oder Behinderung auskennen. Ratsam ist es auch, sich von behandelnden Ärzt*innen Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen oder Verbänden geben zu lassen, um so mit anderen betroffenen Eltern in den Austausch zu treten.

Bei allen Formen von Beratung gilt: Beratungen verfolgen den Ansatz der Ergebnisoffenheit. Das gilt sowohl für den Fall, dass die Schwangerschaft ausgetragen wird als auch für den Fall, dass im Anschluss an eine Diagnose ein Schwangerschaftsabbruch erfolgen soll.

Schwangerschaftsabbruch nach einer Diagnose

Nicht jede Schwangere und nicht jedes Paar fühlt sich dazu in der Lage und kann sich vorstellen, für ein behindertes Kind zu sorgen. Und keine Schwangere, kein Paar macht es sich leicht, nach der Diagnose, die möglicherweise schwere Behinderungen des Ungeborenen aufzeigt, eine Entscheidung zu treffen. Es ist eine sehr persönliche Entscheidung, die, am besten gestützt durch eine Beratung, jeder Frau und jedem Paar selbst obliegt.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz schreibt vor, dass nach der Mitteilung der Diagnose eine dreitägige Bedenkzeit einzuhalten ist. Erst dann kann von der Ärztin oder dem Arzt die schriftliche Indikation ausgestellt werden, mit der der Schwangerschaftsabbruch (auch nach der 12. SSW) durchgeführt werden kann.

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