Ungewollte Schwangerschaft - was tun?

Viele Frauen werden ungeplant oder sogar ungewollt schwanger. Es gibt viele Gründe, die Frauen in Frage stellen lassen, ob sie die Schwangerschaft fortführen wollen oder das Kind selbst großziehen können: Berufliche Gründe, die finanzielle Situation, die eigene Gesundheit, Schwierigkeiten in der Partnerschaft oder die gesamte Lebenssituation können dazu führen, dass es zum aktuellen Zeitpunkt unvorstellbar erscheint, ein Kind zu bekommen. Für genau diese Situation gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein dichtes Netz an Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.


Schwanger – und jetzt?

Für alle Frauen ist die Erkenntnis, schwanger zu sein, ein sehr emotionaler und aufwühlender Moment. Wenn aktuell kein Kinderwunsch besteht, dominiert häufig nicht die Freude, sondern Verunsicherung oder sogar Panik. Einige Frauen sind sich ihrer Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft ganz schnell bewusst, für andere beginnt ein Prozess des Abwägens. In beiden Fällen ist es wichtig, sich der Auseinandersetzung mit dem Für und Wider nicht zu verschließen und möglichst den Partner mit in die Entscheidung einzubeziehen.

Rahmenbedingungen für einen Schwangerschaftsabbruch

Wenn Sie einen Abbruch in Erwägung ziehen, sollten Sie möglichst früh Kontakt zu einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufnehmen (Kontakte in Ihrer Nähe finden Sie in der interaktiven Karte). Dort werden Fachkräfte Sie in ihrem Entscheidungsprozess begleiten und sämtliche aufkommende Fragen klären.

Für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs gibt es grundlegende Regeln. Zentral ist dabei, dass die Entscheidung immer bei der Frau selbst liegt und auch minderjährige Mädchen nicht zum Abbrechen oder Austragen der Schwangerschaft gezwungen werden können. Bei Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren können Ärzt*innen die Eltern mit in den Entscheidungsprozess einbeziehen - die letzte Entscheidung obliegt jedoch immer der Schwangeren selbst.

Wenn keine besonderen Umstände vorliegen, gelten folgende weitere Regeln:

  • Die Befruchtung darf zum Zeitpunkt des Abbruchs maximal 12 Wochen zurückliegen.
  • Es wurde eine Beratung gemacht und es liegt eine entsprechende Beratungsbescheinigung vor.
  • Vier Tage nach Abschluss der Beratung kann der Abbruch erfolgen.
  • Der Abbruch wird von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt.

Vertrauliche Geburt

Nach dem Gesetz ist eine vertrauliche Geburt eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt. Jede Frau, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchte, kann diesen Weg der vertraulichen Geburt wählen und so medizinisch sicher und anonym entbinden. Die persönlichen Daten der Schwangeren werden nur einmal vertraulich gegenüber einer Beraterin genannt. Diese unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, genau wie alle anderen Beteiligten (z. B. Hebammen und Kliniken) – auch über die Geburt hinaus. Beratungen erfolgen meist in Schwangerschaftskonfliktberatungs-stellen vor Ort oder telefonisch.

Sowohl vor, als auch nach der Geburt können Sie die kostenfreie und auf Wunsch anonyme Beratung in Anspruch nehmen. Dabei können Sie sich bei allen Fragen rund um die Geburt, zur persönlichen und familiären Situation und darüber hinaus beraten lassen. Auch Männer, Familienangehörige und Freunde können diese Beratung nutzen. Die geschulten Beraterinnen zeigen Ihnen außerdem weitere Möglichkeiten der Unterstützung auf.

Sie können Ihr Kind dann unter einem selbstgewählten Pseudonym in einer Geburtsklinik, einem Geburtshaus oder sogar Zuhause zur Welt bringen sowie einen Namen für das Kind aussuchen. Dabei steht Ihnen eine Hebamme jederzeit zur Seite. Den Ort für die Geburt können Sie selbst wählen.

Das Pseudonym und der Name des Kindes werden nach der Geburt beim Standesamt registriert. Auch das Jugendamt wird Ihre wahre Identität nicht erfahren, sondern lediglich das Pseudonym. Alle Kontakte mit den Behörden übernimmt die Beratungsstelle für Sie.

Zunächst wird das Kind vom Jugendamt in Obhut genommen, und kann dann bei einer Adoptivfamilie aufwachsen. Jedoch können Sie sich bis zum endgültigen Beschluss der Adoption auch für ein Leben mit Ihrem Kind entscheiden. Bei allen Fragen besteht die Möglichkeit zur umfassenden Beratung.

Mit 16 Jahren kann Ihr Kind – und nur dieses – Ihre Identität und damit seine Herkunft erfahren. In ganz besonderen Fällen können Sie sogar dauerhaft anonym bleiben.

Weitere Informationen und die bundesweite Hotline, sowie Informationen über die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie auf der Website Beratung und Geburt vertraulich.

Familienleistungen
Zum Schwerpunktthema passende Familienleistungen.
Mutterschutz
Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach.
Sozial- pädagogischer Dienst
Der Sozialpädagogische Dienst (ASD) ist für verschiedenste Aufgaben des Jugendamtes zuständig. Er verfolgt das Ziel, junge Menschen zu fördern sie vor Gefahren zu sichern.
Hilfen für Frauen und Familien
Zweck der Stiftung ist es, unverschuldet in Not geratenen Familien, insbesondere Alleinerziehenden und alleinstehenden Frauen, die sich in einer außergewöhnlichen Not- oder Konfliktlage befinden, schnelle und auf den Einzelfall abgestimmte finanzielle Hilfen zu ermöglichen.
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