Hilfen für Frauen und Familien
Zweck der Stiftung ist es, unverschuldet in Not geratenen Familien, insbesondere Alleinerziehenden und alleinstehenden Frauen, die sich in einer außergewöhnlichen Not- oder Konfliktlage befinden, schnelle und auf den Einzelfall abgestimmte finanzielle Hilfen zu ermöglichen.
Was kann beantragt werden?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die Stiftung "Hilfen für Frauen und Familien". Dort kann eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung der Babyerstausstattung beantragt werden. Diese Mittel werden aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bereitgestellt. Außerdem kann unverschuldet in Not geratenen Familien und Alleinerziehenden geholfen werden. Die Hilfe kann ein zinsloses Darlehen oder eine Schenkung sein.

Was sind die Voraussetzungen?

Voraussetzung für eine Hilfe aus Stiftungsmitteln ist, dass das Monatseinkommen der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder eine Höchstgrenze nicht übersteigt. Zudem muss die mögliche Hilfe durch gesetzliche Leistungen (wie Arbeitslosengeld I oder II) geprüft worden sein.

  • Der Antrag muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden.
  • Pro Schwangerschaft darf nur ein Antrag gestellt werden. Die Beratungsstellen leiten den Antrag an die Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“ weiter.
  • Nach der Entbindung muss eine Kopie des Nachweises der Geburt an die Stiftung erfolgen. Dies kann auch über die Beratungsstelle erfolgen.
  • Für die Antragstellung ist der Hauptwohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthaltsort der Antrag-stellerin in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich.
Wo beantrage ich die Mittel?

Schwangere können einen Antrag auf Gewährung von Mitteln aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ bei allen anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellen.

Mehr Informationen zu Hilfen für Frauen und Familien
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
Rostock
Landkreis Rostock
Schwerin
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Hilfen für Frauen und Familien?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Beistandschaft
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dieser Beistand ist kostenfrei.
Beratung Trennung / Scheidung/Umgang
Veränderungen, wie Trennung und Scheidung oder Konflikte in der Partnerschaft ziehen immer Folgen für die ganze Familie nach sich. Die Jugendämter vor Ort beraten Sie in solchen Situationen und versuchen gemeinsam mit Ihnen die auftretenden Probleme und deren Folgen zu lösen.
Hilfen für Frauen und Familien
Zweck der Stiftung ist es, unverschuldet in Not geratenen Familien, insbesondere Alleinerziehenden und alleinstehenden Frauen, die sich in einer außergewöhnlichen Not- oder Konfliktlage befinden, schnelle und auf den Einzelfall abgestimmte finanzielle Hilfen zu ermöglichen.
Steuerentlastung für Alleinerziehende
Der Staat gewährt Alleinerziehenden einen Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuer. Anspruch auf diesen hat jede*r, der auch Kindergeld beziehen kann oder vom Kinderfreibetrag profitiert.
Unterhalt
Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.
Unterhalts- vorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise Unterhalt zahlt.
Vaterschafts- anerkennung
Wenn Vater und Mutter eines Kindes nicht verheiratet sind, können Väter Ihre Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt des Kindes anerkennen. Väter können die Vaterschaft für ein Kind jederzeit beim Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkennen.


Familieninfo im Abo – mit unserem Newsletter 
immer auf dem neuesten Stand bleiben.
Logo des Instituts für Sozialforschung und Weiterbildung
Unsere Partner*innen
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram