In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die Stiftung "Hilfen für Frauen und Familien". Dort kann eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung der Babyerstausstattung beantragt werden. Diese Mittel werden aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bereitgestellt. Außerdem kann unverschuldet in Not geratenen Familien und Alleinerziehenden geholfen werden. Die Hilfe kann ein zinsloses Darlehen oder eine Schenkung sein.
Voraussetzung für eine Hilfe aus Stiftungsmitteln ist, dass das Monatseinkommen der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder eine Höchstgrenze nicht übersteigt. Zudem muss die mögliche Hilfe durch gesetzliche Leistungen (wie Arbeitslosengeld I oder II) geprüft worden sein.
Schwangere können einen Antrag auf Gewährung von Mitteln aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ bei allen anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellen.