Alleinerziehende zahlen dadurch weniger Steuern. Wenn Sie ein Kind haben, das bei Ihnen wohnt und welches Sie ohne Partner*in erziehen, dann steht Ihnen ein spezieller Steuerfreibetrag zu. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende senkt die Steuerbelastung. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.
Die Steuerentlastung können alleinstehende Mütter und Väter beantragen, die Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben.
Der Entlastungsbetrag lag von 2015 bis 2019 bei 1.908 Euro im Kalenderjahr (also 159 Euro monatlich).Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz, das der Bundesrat am 29. Juni 2020 verabschiedet hat, wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.008 Euro aufgestockt.
Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen folgende vier Voraussetzungen erfüllt sein: