Häusliche Gewalt - Anzeichen, Hilfe und Entschädigung

Häusliche Gewalt zeigt sich in vielen Formen: Neben körperlicher Gewalt fällt auch sexuelle oder psychische Gewalt innerhalb einer bestehenden oder beendeten häuslichen Gemeinschaft bzw. Partnerschaft darunter; also zum Beispiel in einer Ehe, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft. Für die Betroffenen ist besonders belastend, dass die Übergriffe in einer Umgebung wie beispielsweise ihrem Zuhause stattfinden, die eigentlich geschützt sein sollte. Partnerschaftsgewalt passiert in der eigenen Wohnung, aber auch in der Öffentlichkeit. Auch wenn mehr als 80 Prozent der Betroffenen häuslicher Gewalt Frauen sind, betrifft häusliche Gewalt auch Männer.


Formen von häuslicher Gewalt

Zu häuslicher Gewalt zählen nicht nur Schläge. Körperliche Gewalt ist nur eine Facette eines komplexen Verhaltensmusters, das umfassend auf Macht und Kontrolle zielt. Betroffene sind häufig auch psychischer Gewalt wie Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen, sozialer Isolation oder wirtschaftlichem Druck durch den Täter oder die Täterin ausgesetzt.

Meistens beginnt häusliche Gewalt schleichend. Umso wichtiger ist es, Warnsignale frühzeitig zu erkennen. Anfangs ist der Partner oder die Partnerin vielleicht immer wieder launisch und aggressiv und „rastet schnell aus“. Dann können Beleidigungen, Demütigungen, Stimmungsschwankungen und seelische Grausamkeit in der Ehe oder Partnerschaft folgen. Der Partner oder die Partnerin reagiert möglicherweise eifersüchtig und beginnt damit, finanzielle Ausgaben, soziale Kontakte oder das Handy zu kontrollieren.

Körperliche Übergriffe zeigen sich ebenso wie psychische Gewalt in vielen Formen. Schubsen oder grobes Schütteln gehören ebenso dazu wie Schläge oder Verletzungen mit Gegenständen oder Waffen. Sexuelle Gewalt durch den Partner oder die Partnerin kann bei ungewolltem, ständigen Anfassen anfangen und bis zu sexueller Nötigung und Vergewaltigung gehen.

Anzeichen von häuslicher Gewalt

Nachbarschaft oder Freundeskreis sind häufig unsicher, ob sie die Situation richtig bewerten und wie sie helfen können. Partnerschaftsgewalt ist niemals Privatsache und wegschauen keine Lösung.

Für das Umfeld kann sich die Gewalt so zeigen: Eine Freundin, Verwandte oder Kollegin zieht sich plötzlich von ihrem sozialen Umfeld zurück. Sie wirkt unsicher, nervös oder gereizt. Auch plötzliche Gewichtsveränderungen oder ein erhöhter Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol, Zigaretten oder Tabletten können auftreten. Ständige Erschöpfung oder Verletzungen können ebenfalls Warnsignale sein.

Häufig liefert auch die Lebenssituation eines Paares Hinweise. Zu häuslicher Gewalt kommt es oft im Zusammenhang mit Veränderungen wie der Geburt eines Kindes, Arbeitslosigkeit oder einer Trennung sowie belastenden Umständen wie Schulden oder Suchterkrankungen. Auch Ängste und Unsicherheiten durch die aktuelle Covid-19-Pandemie können Stress und damit verbundene Aggressionen auslösen.

Hilfesystem und Vernetzungsstellen

Hilfe für Opfer von Gewalttaten gibt es an unterschiedlichen Stellen. Von Gewalt betroffen zu sein - das ist eine Erfahrung, die bei vielen Menschen eine tiefe seelische Verwundung (ein psychisches Trauma) hinterlässt. Sie kann zu lebenslangen und schweren Beeinträchtigungen führen. Daher ist eine schnelle fachkompetente psychologische Betreuung und Behandlung nach einer Gewalttat sehr wichtig.

  • Traumaambulanzen: Hier erhalten Opfer von Gewalttaten ohne langes Warten auf einen Therapieplatz Soforthilfe. Den Gewaltopfern wird in den Einrichtungen möglichst frühzeitig eine qualifizierte Untersuchung und Beratung angeboten. In den Traumaambulanzen soll in den ersten fünf Sitzungen geklärt werden, ob eine psychotherapeutische Behandlungsbedürftigkeit besteht und die behandlungsbedürftige Gesundheitsstörung auf eine Gewalttat zurückzuführen ist. Traumaambulanzen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern für Kinder und Jugendliche und für Erwachsene. Schauen Sie auf unserer interaktiven Karte welche Einrichtung in Ihrer Nähe ist.
  • Fauenhäuser: Es gibt Frauenhäuser in Rostock, Güstrow, Schwerin, Wismar, Ludwigslust, Greifswald, Stralsund, Ribnitz-Damgarten und Neubrandenburg. Wegen dem Schutz der Frauen werden die Adressen nicht veröffentlicht. Erkundigen Sie sich bei der landesweiten Beratungsstellen. Eine Übersicht finden Sie in der interaktiven Karte unter der Kategorie "Krisen-, Opfer- und Gewaltberatung".
  • Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": Das Hilfetelefon unter der Telefonnummer (08000116016) ist 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus. Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung.
  • Männer-Hilfetelefon: Das Hilfetelefon (Tel. 0800 123 9900) richtet sich an männliche Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Gestartet wurde dieses Hilfetelefon für Männer im Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen und Bayern. Im Jahr 2021 hatte sich Baden-Württemberg angeschlossen, Ende 2022 nun auch Mecklenburg-Vorpommern. Laut Statistik hat sich im vergangenen Jahr die Zahl der Anrufer um 50 Prozent gesteigert. Ende November 2022 hatten rund 4.000 Männer unter der Nummer Hilfe gesucht.
  • Opferberatungsstellen: Opfer oder Zeugen einer Straftat zu werden, kann das Leben der Betroffenen von einem Tag zum anderen verändern. Hilflos dem Willen eines Täters ausgeliefert zu sein, sich selbst oder anderen nicht helfen zu können, kann die Lebenssituation der Betroffenen entscheidend verändern. Wut, Angst oder Hass können die Folge sein. Oftmals haben die Betroffenen auch Schuldgefühle oder schämen sich für das, was passiert ist. Eine Übersicht finden Sie in der interaktiven Karte unter der Kategorie "Krisen-, Opfer- und Gewaltberatung"

Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

Eine Gewalttat ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person. Hierzu zählen auch Sexualstraftaten und sexuelle Übergriffe gegenüber Minderjährigen. Opfer solcher Taten können wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einen Anspruch auf Versorgungsleistungen haben. Die Versorgung umfasst Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorgeleistungen und eine Beschädigten- bzw. Hinterbliebenenrente.

Anspruchsberechtigt sind Geschädigte oder Hinterbliebene. Dazu gehören Witwen, Witwer, Waisen und Eltern. Zu den Geschädigten zählen auch diejenigen, die die gesundheitliche Schädigung bei der rechtmäßigen Abwehr eines vorsätzlichen, tätlichen Angriffs erlitten haben. Die Leistungen werden auf Antrag erbracht.

Zuständig für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall und die Leistungsgewährung ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS).

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