Rund 230.000 Kinder und Jugendliche kümmern sich bundesweit um chronisch kranke oder pflegebedürftige Angehörige. Das Projekt "Pausentaste" unterstützt bundesweit die jungen Pflegenden mit gezielter Beratung und Information. Ziel des Projekts "Pausentaste - Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe" ist es, ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für pflegende Kinder und Jugendliche zu etablieren.
Oft nehmen junge Menschen mit Pflegeverantwortung sich selbst nicht als pflegende Angehörige wahr. Sie kümmern sich wie selbstverständlich um ihre kranken Familienmitglieder - sind damit aber häufig überfordert. Daraus können sich nachteilige psychische, soziale und schulische Folgen ergeben. "Pausentaste" hilft jungen Pflegenden dabei, Pausen einzulegen, zu reflektieren, Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen - auch anonym.
Die Website "Pausentaste" präsentiert Erfahrungsberichte, Interviews und Leseempfehlungen und weist darüber hinaus auf Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort hin. Die Betreuung der Telefon- und E-Mail-Beratung übernimmt der Verein "Nummer gegen Kummer".
Unter der Nummer 116 111 erreichen Kinder und Jugendliche die Hotline von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr. Das Beratungsangebot ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym. An Samstagen gibt es zudem eine "Peer-to-Peer"-Beratung durch ehrenamtliche Berater*innen im Alter von 16 bis 21 Jahren. Per E-Mail gibt es über die Website www.nummergegenkummer.de rund um die Uhr Informationen und Beratung. Seit November 2019 ist zusätzlich die Beratung in Form eines Termin-Chats an den Start gegangen.
Das Angebot richtet sich in erster Linie an pflegende Kinder und Jugendliche. Aber auch Lehrkräfte, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit sollen auf das Thema aufmerksam gemacht werden.
Erholung und Auszeit vom Alltag sind nicht nur für Pflegebedürftige, sondern vor allem auch für pflegende Angehörige wichtig. Doch nur wenige pflegende Angehörige nutzen ihren Anspruch auf 28 Urlaubstage im Jahr.
Pflegehotels oder auch Familienferienstätten sind...
Eine Pflegezeit kann maximal 6 Monate lang dauern. Die Familienpflegezeit kann sich dagegen auf bis zu 24 Monate erstrecken. Das ist nur ein Unterschied zwischen diesen pflegebedingten Freistellungen. Bevor man sich für ein Modell entscheidet,...
Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2009 wurde in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung eingeführt. Seitdem sind schrittweise landesweit 18 Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten entstanden, die gemeinsam und zu gleichen Teilen...
Ab 1. Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen vollständig von den neuen Pflegegraden abgelöst. Seitdem werden Pflegegrad eins bis fünf zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen. Die Einstufung in einen Pflegegrad wird aufgrund der noch erhaltenen...