Junge Menschen mit Pflegeverantwortung

Rund 230.000 Kinder und Jugendliche kümmern sich bundesweit um chronisch kranke oder pflegebedürftige Angehörige. Das Projekt "Pausentaste" unterstützt bundesweit die jungen Pflegenden mit gezielter Beratung und Information. Ziel des Projekts "Pausentaste - Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe" ist es, ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für pflegende Kinder und Jugendliche zu etablieren.


Website und Telefon-Hotline

Oft nehmen junge Menschen mit Pflegeverantwortung sich selbst nicht als pflegende Angehörige wahr. Sie kümmern sich wie selbstverständlich um ihre kranken Familienmitglieder - sind damit aber häufig überfordert. Daraus können sich nachteilige psychische, soziale und schulische Folgen ergeben. "Pausentaste" hilft jungen Pflegenden dabei, Pausen einzulegen, zu reflektieren, Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen - auch anonym.

Die Website "Pausentaste" präsentiert Erfahrungsberichte, Interviews und Leseempfehlungen und weist darüber hinaus auf Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort hin. Die Betreuung der Telefon- und E-Mail-Beratung übernimmt der Verein "Nummer gegen Kummer".

Unter der Nummer 116 111 erreichen Kinder und Jugendliche die Hotline von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr. Das Beratungsangebot ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym.  An Samstagen gibt es zudem eine "Peer-to-Peer"-Beratung durch ehrenamtliche Berater*innen im Alter von 16 bis 21 Jahren. Per E-Mail gibt es über die Website www.nummergegenkummer.de rund um die Uhr Informationen und Beratung. Seit November 2019 ist zusätzlich die Beratung in Form eines Termin-Chats an den Start gegangen.

Das Angebot richtet sich in erster Linie an pflegende Kinder und Jugendliche. Aber auch Lehrkräfte, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit sollen auf das Thema aufmerksam gemacht werden.

Familienleistungen
Zum Schwerpunktthema passende Familienleistungen.
Familienpflegezeit/ Pflegezeit
Mit der Pflegezeit und der Familienpflegezeit können Beschäftigten zwischen 6 und 24 Monaten zur häuslichen Pflege Ihrer Angehörigen ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden.
Pflegeunter- stützungsgeld
Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert
Nachbarschafts- hilfe ehrenamtlich
Die Nachbarschaftshilfe vermittelt ehrenamtliche Hilfen. Dabei handelt es sich, um die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige.
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