Kinder- und Jugendschutz in MV

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Im Kinder- und Jugendschutz geht es sowohl um Prävention als auch um Intervention. Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich an junge Menschen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte mit folgenden Themenkomplexen: Medienkompetenz, Sexualpädagogik, Mobbing und Gewalt, Sucht und religiöse oder politische Radikalisierung.


Kinderschutz

Um den Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzubringen, unterstützt und initiiert das Land verschiedene Aktivitäten und Maßnahmen.

  • Die Kontaktstelle Kinderschutz – Kont(i)Ki ist ein ergänzendes Angebot des Landes im Kinderschutz und wird seit 2019 als Pilotprojekt in Trägerschaft des Kinderschutzbundes - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. gefördert. Das kostenlose Angebot richtet sich primär an alle Kinder und Jugendliche, die als Verletzte von Straftaten gegen das Kindeswohl Beratung und Begleitung benötigen. Darüber hinaus können sich auch Angehörige von Betroffenen und Ratsuchende, die Auskunft oder Hilfe bei der Vermittlung weiterführender Hilfen brauchen, vertrauensvoll an Kont(i)Ki wenden. Die Kontaktstelle ist unter der Tel-Nr.: 0385 – 4791569 zu erreichen. Die Beratungen werden an geschützten Ort angeboten. Eine Übersicht über Beratungs- und Unterstützungsangebote finden Sie hier: Beratungsstellen MV
  • Seit dem 1. Februar 2008 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine landesweite Kinderschutzhotline. Unter der Telefonnummer 0800 1414007 können sich die Menschen rund um die Uhr an die Mitarbeiter*innen der Hotline wenden. Auf Wunsch können die Anrufer auch anonym bleiben. Die Mitarbeiter*innen an der Hotline sollen nicht die Arbeit von Polizei und Jugendamt ersetzen, sie machen ein zusätzliches Angebot.
  • Das Projekt "KipsFam" richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in psychisch oder suchtbelastenden Familien aufwachsen. Das Land hat hierzu eine eigene Landesfachstelle eingerichtet. Geplant sind zudem regionale Beratungsangebote für Kinder und Angehörige.
  • Als erstes seiner Art in Mecklenburg-Vorpommern eröffnete das das Childhood Haus Schwerin im April 2022. Die Einrichtung betreut Kinder und Jugendliche, die Opfer von körperlicher sexualisierter Gewalt sind. Im Childhood Haus arbeiten Polizei, Justiz, Medizin, Psychologie sowie die Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Das hat den großen Vorteil, dass die Betroffenen nicht an mehreren Orten und wiederholt über ihre traumatischen Erlebnisse sprechen müssen. Das Projekt soll künftig durch Sozial-, Innen- und Justizministerium sowie die Stadt Schwerin und die Landkreise und die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg getragen werden.
  • Das im Jahr 2016 durch das Kabinett beschlossene Landesprogramm bündelt die bestehenden Maßnahmen des Landes MV im Kinderschutz erstmals ressortübergreifend und formuliert wichtige Entwicklungsziele. Diese sind Ausdruck einer fachübergreifenden Verantwortung und bekräftigen die Notwendigkeit, sich weiterhin für das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu engagieren. Hierzu werden konkrete Zielstellungen formuliert.

Schutzfaktoren gegen Vernachlässigung

In der Praxis hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass ein ressourcenorientiertes Verhalten von Fachkräften die vorhandenen Selbsthilfepotentiale bei Betroffenen so mobilisieren kann, dass sie als Ansatzpunkte für eine gezielte Förderung und Unterstützung genutzt werden können. Neben Risikofaktoren sind demzufolge immer auch Ressourcen und Schutzfaktoren vorhanden, die es zu erkennen gilt. Sie können dazu beitragen, die negativen Wirkungen von Risikofaktoren vorübergehend oder dauerhaft zu mindern. Hierbei sollte die Veränderungsbereitschaft bzw. -fähigkeit der Eltern/ Sorgeberechtigten in Bezug auf folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • die Zufriedenheit/ Unzufriedenheit mit der gegenwärtigen Situation,
  • das Selbstvertrauen und die realistische Hoffnung auf Veränderung,
  • die Haltung gegenüber der Vernachlässigung,
  • die Geschichte von Inanspruchnahme und Wirkung von Hilfen sowie dem Nutzen von verfügbarer Hilfe

Zu den kindlichen Ressourcen und Schutzfaktoren gehören:

  • Ressourcen beim Kind: Resilienz, Erleben der eigenen Wirksamkeit, etc.
  • Ressourcen in der Familie: mindestens eine vertraute, verlässliche und verfügbare Bezugsperson, demokratischer Erziehungsstil, konstruktive Kommunikation, etc.
  • Ressourcen im sozialen Umfeld: unterstützendes formelles und informelles Netzwerk, Freundschaften, etc.
  • Ressourcen im Lebensstandard: anregende Lernumgebung, etc.

Jugendschutz

Der Kinder- und Jugendschutz hat die Aufgabe, die Rechte und Chancen junger Menschen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Dabei sollen Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen unterschiedlicher Art geschützt werden.
Durch das Internetportal Jugendschutz aktiv leistet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit für Einzelhändler, Gastronomen und Veranstalter, aber auch für Eltern sowie Kinder und Jugendliche.

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Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt im Jugendalter?

Neben den Früherkennungsuntersuchungen für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder wird seit 1998 eine weitere Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche kostenfrei angeboten. Bei den Jugend-Untersuchung besteht eine Möglichkeit, Risikofaktoren oder Erkrankungen bei Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

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