Sozialhilfe
Die Sozialhilfe erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können. Die Sozialhilfe schützt als letztes "Auffangnetz" vor Armut und sozialer Ausgrenzung.
Wann bekomme ich Sozialhilfe und wo stelle ich einen Antrag?

Sozialhilfe umfasst Leistungen für Menschen, die nicht erwerbsfähig und nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Sozialhilfeleistungen gibt es nur, wenn weder der Betroffene selbst, noch Angehörige, noch andere Sozialversicherungsträger für dessen Bedarf aufkommen können.

Normalerweise stellen Sie den Antrag auf Sozialhilfe beim Sozialamt in Ihrer Stadt oder Kommune. Dort bekommen Sie auch ein Antrags-Formular. Das Formular können Sie manchmal auch auf der Internetseite des Sozialamts herunterladen. Das Sozialamt ist aber nicht für alle Leistungen der Sozialhilfe zuständig. So kann es vorkommen, dass das Sozialamt Sie zu einer anderen Stelle schickt. Sie können sich aber in jedem Fall im Sozialamt beraten lassen.

Welche Leistungen umfasst die Sozialhilfe?
  • Hilfe zum Lebensunterhalt: Dieses Geld kann für eine kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe am Leben genutzt werden.
  • Alter: Wenn aufgrund des Alters nicht mehr voll gearbeitet werden und dadurch kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen erzielt werden kann.
  • Erwerbsminderung: Wenn dauerhaft keiner Arbeit mehr voll nachgegangen werden kann.
  • Gesundheit: Wenn die Person nicht krankenversichert ist, erhält sie als Sozialhilfeempfänger einen Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems.
  • Menschen mit Behinderungen: Zur Eingliederung in die Gesellschaft. Dabei erhält der/die Antragssteller*in Leistungen, die den Reha-Maßnahmen einer Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung entsprechen.

 

Neuregelungen in der Sozialhilfe ab 01.01.2024

Zum 1. Januar 2024 steigen die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld um gut zwölf Prozent. Ebenso erhöhen sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um etwa zwölf Prozent. Auch die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz werden entsprechend angepasst, sofern diese Leistungen als Geldleistung gewährt werden.

Regelsätze in der Sozialhilfe und im Bürgergeld ab 01.01.2024:

  • Alleinstehende/Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1): 563 Euro
  • Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 506 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen (Regelbedarfsstufe 3): 451 Euro
  • Jugendliche von 14-17 Jahre (Regelbedarfstufe 4): 471 Euro
  • Kind von 6-13 Jahre (Regelbedarfstufe 5): 390 Euro
  • Kind von 0-5 Jahre (Regelbedarfstufe 6): 357 Euro
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Mehr Informationen zu Sozialhilfe
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
Landkreis Rostock
Schwerin
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Sozialhilfe?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Beistandschaft
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dieser Beistand ist kostenfrei.
Beratung Trennung / Scheidung/Umgang
Veränderungen, wie Trennung und Scheidung oder Konflikte in der Partnerschaft ziehen immer Folgen für die ganze Familie nach sich. Die Jugendämter vor Ort beraten Sie in solchen Situationen und versuchen gemeinsam mit Ihnen die auftretenden Probleme und deren Folgen zu lösen.
Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben.
Erziehungshilfe
Unter Erziehungshilfen versteht man staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (meistens über die Jugendämter), die sowohl in stationärer, teilstationärer als auch in ambulanter Form erfolgen können.
Familien- hebammen
Familienhebammen und Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpfleger*innen begleiten Frauen/Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind, ab der 9. Woche nach der Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres ihres Kindes.
Frühe Hilfen
Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude, aber auch viele Veränderungen mit sich. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung.
Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erziehungsberechtigte. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden durch die Jugendämter umgesetzt.
Kinderwunsch - behandlung
Eine Kinderwunschbehandlung gilt oft als letzte Hoffnung auf ein Baby. Viele Paare gehen diesen Weg - mit Erfolg, aber eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Das Land MV gewährt verheirateten und unverheirateten Paaren eine finanzielle Unterstützung.
Nachbarschafts- hilfe ehrenamtlich
Die Nachbarschaftshilfe vermittelt ehrenamtliche Hilfen. Dabei handelt es sich, um die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige.
Pflegekinderhilfe
Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei Pflegeeltern ist eine Form der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses. Kinder und Jugendliche profitieren von der Beständigkeit des Beziehungsangebots in Pflegefamilien und erfahren eine Einbindung in den familiären Alltag.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können. Die Sozialhilfe schützt als letztes "Auffangnetz" vor Armut und sozialer Ausgrenzung.
Sozial- pädagogischer Dienst
Der Sozialpädagogische Dienst (ASD) ist für verschiedenste Aufgaben des Jugendamtes zuständig. Er verfolgt das Ziel, junge Menschen zu fördern sie vor Gefahren zu sichern.
Sozial- psychiatrischer Dienst
Der sozialpsychatrische Dienst bietet Hilfe für erkrankte Menschen an. Darunter zählen Suchterkrankungen, psychische und gerontopsychiatrische Erkrankungen.
Übernahme von Bestattungskosten
Die Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt ist dann möglich, wenn der Verstorbene oder die Hinterbliebenen nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Hier sind die grundlegenden Informationen zu den Voraussetzungen, den übernommenen Kosten und dem Antragsverfahren für diejenigen, die sich mit diesem Thema befassen.


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