Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung

Das eigene Kind betreuen zu lassen ist für viele Eltern mit gemischten Gefühlen verbunden: Das Kind für mehrere Stunden täglich abzugeben, ist ein großer Schritt, ermöglicht jedoch Frauen und Männern, das Familien- und Erwerbsleben auch mit Kleinkindern zu vereinbaren. Dank des guten Kinderbetreuungsangebotes in MV ist das hier vor Ort besser möglich, als in vielen anderen Regionen.


Beitragsfreie Kinderbetreuung in MV

Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, das Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Mit dem Landtagsbeschluss vom September 2019 kommt es zu einer Beitragsfreiheit in allen Förderarten - in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege - und im vollen Förderumfang, d. h. bis zu zehn Stunden täglich. Mit dem Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (kurz KiföG M-V) übernimmt das Land ab dem 1. Januar 2020 die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern.

Ein Antrag auf Elternbeitragsfreiheit ist nicht erforderlich. Das zuständige Jugendamt (des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt) zahlt die Platzkosten an die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen. Eltern tragen weiterhin die Kosten für die Verpflegung in der Kindertagesförderung.

Auch die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen werden immer mehr an die Bedürfnisse der Eltern angepasst. So gibt es in der u. a. in der Landeshauptstadt Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Rostock, Demmin und Wismar bereits 24-Stunden-Kitas.

Beantragung eines Kita-Platzes

Der richtige Zeitpunkt für die Anmeldung in der Kita ist von Region zu Region und von Einrichtung zu Einrichtung ganz unterschiedlich. Sobald Sie beginnen, sich zu kümmern, werden Sie schnell ein paar favorisierte Kitas / Tagespflegepersonen im Kopf haben – sei es wegen der Wohnortnähe, der Ausstattung oder des Betreuungskonzeptes. Erkundigen Sie sich bei der Einrichtung vor Ort wie die Anmeldungsfristen sind. Je nach Wohnort kann es passieren, dass die Wartezeit auf einen bestimmten Platz länger dauert. Parallel dazu erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt über die Antragsfristen.

Für Kinder ab dem vollendetem 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres sowie für Kinder ab dem vollendetem 3. Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule besteht gemäß KiföG M-V ein Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz (bis zu 30 h wöchentlich) in einer Kindertageseinrichtung.
Für die Beantragung eines Teilzeit- oder Halbtagsplatzes in einer Krippe/Kindergarten ab dem 1. Lebensjahr ist die Einreichung eines Antrages beim Jugendamt daher nicht mehr erforderlich.

Soll Ihr Kind jedoch vor dem 1. Lebensjahr in einer Krippe/Kindergarten betreut werden, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Jugendamt einreichen. Die gleichen Voraussetzungen gibt es für einen Ganztags- oder Teilzeitplatzes im Hort für Kinder ab dem Schuleintritt. Die Betreuung in der Kindertagespflege sowohl für einen Ganztags-, Teilzeit- oder Halbtagsplatzes für Kinder ab dem 1. Lebensjahr ist ebenso zu beantragen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt über die notwendigen Nachweise und über die Vorgehensweise.

Die Eingewöhnung

Der Start in Krippe, Kita oder bei der Tagespflegeperson ist für das Kind häufig damit verbunden, sich erstmals jenseits der Geborgenheit der Eltern auf eine neue Umgebung und unbekannte Menschen einzulassen. Auch Sie als Eltern stehen vor einer besonderen Herausforderung: Das Kind loslassen.

Damit sich Ihr Kind in der neuen Umgebung einleben kann und Vertrauen gegenüber Erzieher*innen aufbaut, sind auch Sie als Eltern gefordert. Für viele Kinder ist es wesentlich einfacher, sich in der neuen Situation zurechtzufinden, wenn Sie ihnen das beruhigende Gefühl vermitteln, dass sie selbst davon überzeugt sind, das Kind in besten Händen zu wissen. Wichtig ist auch, überlassen Sie ihrem Kind das Tempo. Viele Betreuungseinrichtungen arbeiten deshalb im Rahmen der Eingewöhnung nach dem „Berliner Modell“, das vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommerns empfohlen wird. Ziel dessen ist es, durch die Einbindung der Eltern den Übergang in die Betreuungseinrichtung für das Kind so behutsam wie möglich zu gestalten.

Fragen Sie in der Einrichtung nach und planen Sie individuell die Eingewöhnung für Ihr Kind.

Kinder stärken und fördern

Kinder sind neugierig und haben Spaß am Lernen. Sie entdecken ihre Welt jeden Tag aufs Neue. Schon im Kleinkindalter erwerben sie die Fähigkeiten, die sie später zu selbstbewussten, aufgeschlossenen und sozialen Erwachsenen werden lassen. Deshalb ist frühkindliche Bildung so wichtig und darum sind Erzieher*innen, Tagespflegepersonen heute mehr als Betreuer*innen: Sie fördern und stärken schon die Kleinsten und unterstützen Eltern dabei, Kindern mit den bestmöglichen Chancen aufwachsen zu lassen.

Mecklenburg-Vorpommern hat eines der besten und umfassendsten Angebote der Kindertagesförderung in Deutschland. Rund 96 Prozent der Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen in Mecklenburg-Vorpommern eine Kindertagesstätte. Auch in der Krippe liegt die Betreuungsquote sehr hoch: Von den unter Dreijährigen besucht jedes zweite Kind (57,6 Prozent) eine Kindertagesstätte oder die Kindertagespflege bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand: September 2020).

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