Frühe Hilfen
Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude, aber auch viele Veränderungen mit sich. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung.
Welche Unterstützungsangebote gibt es?

Die Frühen Hilfen in Mecklenburg-Vorpommern umfassen verschiedene Unterstützungsangebote. Diese werden in Netzwerken Frühe Hilfen koordiniert. Hier arbeiten Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen der Frühen Hilfen zusammen: Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen, der Schwangerschaftsberatung, der Frühförderung und der Kinder- und Jugendhilfe und noch viele mehr. Die Fachkräfte tauschen ihr Wissen über ihre jeweiligen Angebote aus und stimmen diese aufeinander ab, um Sie als Familie bestmöglich unterstützen zu können. Netzwerkkoordinator*innen steuern und begleiten die Vernetzungsarbeit in Ihren Landkreisen und kreisfreien Städten (siehe Übersicht zu Ihren Ansprechpartner*innen).

Die Hilfen und Angebote unterscheiden sich

  • in Hilfen, die zu Ihnen in die Familie kommen
  • Hilfen, die Sie als Familien selbst aufsuchen können und
  • Online-Beratungsangebote von der Bundeskonferenz der Erziehungsberatung (anonym und kostenfrei; einmalige Registrierung notwendig).
Hilfen, die zu den Familien kommen

Familienhebammen
Familienhebammen sind staatliche examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind fördert. Familienhebammen gehen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes in Familien. Sie beraten und unterstützen zur alltagspraktischen gesundheitlichen Versorgung und vermitteln weitere Angebote bei Bedarf. Familienhebammen sind ein Angebot für Schwangere, Mütter und (werdende) Familien, die sich in einer besonderen belasteten Lebenssituation befinden. Diese Unterstützung findet zusätzlich zur regulären Hebammenbetreuung statt. In Mecklenburg-Vorpommern unterstützt und begleitet die Landesfachstelle Familienhebammen die Tätigkeit der Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen. Die Vermittlung einer Familienhebamme erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt.  In unserer interaktiven Karte finden Sie die richtigen Ansprechpartner*innen für Ihre Region.

Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen
Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen (FGKiKP), kommen zu Ihnen nach Hause, wenn Sie Unterstützung und Beratung im Umgang mit Ihrem Kind brauchen. Sie helfen Ihnen, wenn Sie unsicher bei der Versorgung des Kindes sind oder Ihr Kind besondere Pflege oder Fürsorge benötigt. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende unterstützen Sie auch bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben und begleiten Sie zum Beispiel zu Behörden. Bei größeren Problemen helfen Sie Ihnen, geeignete Unterstützungsangebote zu finden. Die Vermittlung eines Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt.  In unserer interaktiven Karte finden Sie die richtigen Ansprechpartner*innen für Ihre Region.

Willkommensbesuche und Lotsendienste
Um Babys „willkommen zu heißen“, bieten viele Kommunen in den ersten Wochen nach der Geburt einen Begrüßungsbesuch an. In der Regel führen den Besuch Mitarbeiter*innen Ihres Wohnortes, Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern oder Freiwillige durch. Darüber hinaus gibt es in vielen Geburtskliniken oder kinderärztlichen Praxen Lotsinnen und Lotsen, die rund um die Geburt Ihres Babys und in der ersten Zeit danach für Sie da sind. Sie kennen Angebote für Mütter, Väter und Babys in der Umgebung und informieren Sie darüber. Lotsinnen und Lotsen klären Sie auch über Leistungen auf, die Ihnen zustehen, oder helfen Ihnen ganz praktisch beim Ausfüllen von Anträgen.  Die Lotsendienste erleichtern Familien den Start mit dem Baby.

Hilfen, die Familien selbst aufsuchen

Sozialraumkoordinatoren
Sozialraumkoordinatoren sind regionale Ansprechpartner*innen und dienen als erste Anlaufstellen für Ihre Fragen. Konkrete Ansprechpartner*innen finden Sie auf den Seiten der Netzwerke Frühe Hilfen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte in MV.

Treffpunkte mit Eltern-Kind-Treffs und Eltern-Kind-Cafés 
In allen Landkreisen und kreisfreien Städten in MV gibt es offene Treffs wie zum Beispiel Eltern-Kind-Treffs oder Eltern-Cafés. Meist sind sie in Familienzentren oder Stadtteilzentren zu finden. Dort können Sie sich unkompliziert und zwanglos mit anderen Eltern austauschen. Vielleicht lernen Sie über den Eltern-Kind-Treff auch Mütter und Väter kennen, denen es genauso geht wie Ihnen, und Sie können sich gegenseitig unterstützen. Ihr Kind kann dort mit anderen Kindern spielen.

Schwangerschaftsberatungsstellen
Schwangerschaftsberatungsstellen beraten Schwangere vor, während und nach einer Schwangerschaft. Je nach Beratungsbedarf begleiten sie die Frau / das Paar im Rahmen ihrer Beratungsarbeit über Ihre gesamte Schwangerschaft hinweg und ggf. auch noch nach der Geburt Ihres Kindes. Die Schwangerschaftskonfliktberatung hilft, wenn Sie ungewollt schwanger oder Ihre momentanen Lebensumstände nicht mit einem Kind vereinbar sind. Die Beratung ist ergebnisoffen und auf Wunsch anonym. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie in unserer interaktiven Karte.

Schreiambulanzen
“Schreiambulanzen” sind spezielle Beratungsstellen für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern. Häufig wird der Begriff “Schreiambulanz” mit den so genannten “Schreibabys” in Verbindung gebracht. Behandelt werden aber auch andere Symptome, die als “Frühe Regulationsstörungen” bezeichnet werden. Dazu gehören Probleme in der Regulierung der Schlaf-Wach-Phasen (Ein- und Durchschlafprobleme), Fütterstörungen, motorische Unruhe und Spielunlust. Schreiambulanzen in MV finden Sie in der interaktiven Karte.

Familien- und Erziehungsberatungsstellen
Familien brauchen in manchen Situationen Hilfe, um gut miteinander leben zu können. Wenn es Streit in der Familie gibt, wenn Sie sich Sorgen um sich und Ihre Kinder machen oder Sie Tipps für die Erziehung Ihrer Kinder möchten, helfen Ihnen Familien- und Erziehungsberatungsstellen in MV weiter.

Mehr Informationen zu Frühe Hilfen
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
Rostock
Landkreis Rostock
Schwerin
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Frühe Hilfen?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Beistandschaft
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dieser Beistand ist kostenfrei.
Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld: Ein (Basis)Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. ElterngeldPlus ist geeignet für Mütter und Väter die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen.
Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Nicht nur als leibliche Eltern können von der gesetzlich zustehenden Elternzeit profitieren – auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern dürfen hiervon Gebrauch machen.
Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
Familien- hebammen
Familienhebammen und Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpfleger*innen begleiten Frauen/Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind, ab der 9. Woche nach der Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres ihres Kindes.
Frühe Hilfen
Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude, aber auch viele Veränderungen mit sich. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung.
Kinderbetreuung (Beitragsfrei)
In MV besuchen rund 97 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt eine Kita. Auch in der Krippe liegt die Betreuungsquote sehr hoch. Seit dem 1. Januar 2020 übernimmt die Landesregierung die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern.
Kindergeld
Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung der Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Die Höhe des Kindergelds ist nach der Anzahl der eigenen Kinder gestaffelt und wird einkommensunabhängig gezahlt.
Kinderwunsch - behandlung
Eine Kinderwunschbehandlung gilt oft als letzte Hoffnung auf ein Baby. Viele Paare gehen diesen Weg - mit Erfolg, aber eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Das Land MV gewährt verheirateten und unverheirateten Paaren eine finanzielle Unterstützung.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.
Mehrbedarf und Erstausstattung
Für werdende Mütter (mit Anspruch auf gesetzliche Hilfen) wird ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung ein Mehrbedarf zum maßgebenden Regelbedarf gewährt. Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die zwar ihren Lebensunterhalt decken können, nicht aber den einmaligen Bedarf anlässlich der Geburt.
Mehrlingsgeburten
Für Eltern von Mehrlingen gelten besondere Regelungen und sie erhalten zusätzliche Unterstützung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine finanzielle Hilfe für Familien im Falle einer Mehrlingsgeburt (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.
Mutterschafts-leistungen
Mutterschaftsleistungen sind Entgeltersatzleistungen für erwerbstätige Frauen während der Zeit der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung (in der Regel sechs Wochen vor und acht bis zwölf Wochen nach der Geburt).
Mutterschutz
Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach.
Sorgeerklärung (Sorgerecht)
Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung der Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen.
Sozial- pädagogischer Dienst
Der Sozialpädagogische Dienst (ASD) ist für verschiedenste Aufgaben des Jugendamtes zuständig. Er verfolgt das Ziel, junge Menschen zu fördern sie vor Gefahren zu sichern.
Unterhalt
Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.
Vaterschafts- anerkennung
Wenn Vater und Mutter eines Kindes nicht verheiratet sind, können Väter Ihre Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt des Kindes anerkennen. Väter können die Vaterschaft für ein Kind jederzeit beim Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkennen.
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