Erziehungshilfe
Unter Erziehungshilfen versteht man staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (meistens über die Jugendämter), die sowohl in stationärer, teilstationärer als auch in ambulanter Form erfolgen können.
Wie kann ich Erziehungshilfe erhalten?

Die Erziehungshilfe ist eine freiwillig einzufordernde Leistung des Staats.  Bei Konflikten/Problemen wie, eine massive Schwierigkeit der Lebensbewältigung der Eltern,  familiäre Probleme (zum Beispiel schwerwiegende Konflikte zwischen Eltern und Kindern oder das Weglaufen der Kinder von zu Hause) kann eine Erziehungshilfe beansprucht werden. Probleme, die nicht direkt zwischen den Eltern und den Kindern oder Jugendlichen stattfinden, können ebenfalls eine Erziehungshilfe begründen. Dazu gehört zum Beispiel die Schulverweigerung, Lern- und Leistungsstörungen, Kriminalität sowie Drogenkonsum und Suchtprobleme.

Wie wird eine Erziehungshilfe finanziert?

Eine Erziehungshilfe ist freiwillig und kostenlos. Es ist dabei irrelevant, um welche Form einer Erziehungshilfe es sich handelt, diese kann auch stationär erfolgen. Die Kosten werden in Deutschland von den Jugendämtern getragen. Diese stellen die Leistungen selbst bereit oder übernehmen die Kosten von Leistungen, die in anderen Einrichtungen entstehen.

Welche Formen der Erziehungshilfe gibt es?

Es existieren viele verschiedene Formen einer Erziehungshilfe, die von ambulant über teilstationär zu stationär reichen. Wenn die Kinder für eine Zeit die Familie verlassen müssen, kommen sie in eine stationäre Unterbringung (Heimunterbringung). Dort sind pädagogische Fachkräfte Tag und Nacht für sie da und sie leben in kleineren Wohngruppen.

Des Weiteren existiert die Möglichkeit Kinder zeitweise oder dauerhaft in einer Pflegefamilie unterzubringen. Die Pflegefamilie wird besonders bei Säuglingen und Kleinkindern bis 6 Jahren ausgewählt, da diese eine intensive Betreuung benötigen. Eine weitere stationäre Hilfe ist die intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe, bei der ältere Jugendliche in ihrer eigenen Wohnung begleitet werden.

Bei teilstationären Hilfen handelt es sich meistens um Tagesgruppen. Die Kinder und Jugendlichen wohnen wie bei einer ambulanten Hilfe zu Hause, verbringen aber Werktags den Nachmittag nach der Schule in einer Gruppe, die pädagogisch betreut wird.

Bei der ambulanten Erziehungshilfe erfolgt die Unterstützung innerhalb der Familie. Dabei kann der Schwerpunkt auf der individuellen Arbeit mit dem Kind oder Jugendlichen liegen. Ergänzend werden die Eltern beraten (Erziehungsberatung), es kann eine Gruppenarbeit erfolgen oder es können Familiengespräche stattfinden. Die ambulante Hilfe kann auch in Form einer Schulbegleitung stattfinden.

Mehr Informationen zu Erziehungshilfe
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
Rostock
Landkreis Rostock
Schwerin
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Erziehungshilfe?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Beistandschaft
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dieser Beistand ist kostenfrei.
Beratung Trennung / Scheidung/Umgang
Veränderungen, wie Trennung und Scheidung oder Konflikte in der Partnerschaft ziehen immer Folgen für die ganze Familie nach sich. Die Jugendämter vor Ort beraten Sie in solchen Situationen und versuchen gemeinsam mit Ihnen die auftretenden Probleme und deren Folgen zu lösen.
Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben.
Erziehungshilfe
Unter Erziehungshilfen versteht man staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (meistens über die Jugendämter), die sowohl in stationärer, teilstationärer als auch in ambulanter Form erfolgen können.
Familien- hebammen
Familienhebammen und Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpfleger*innen begleiten Frauen/Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind, ab der 9. Woche nach der Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres ihres Kindes.
Frühe Hilfen
Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude, aber auch viele Veränderungen mit sich. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung.
Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erziehungsberechtigte. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden durch die Jugendämter umgesetzt.
Kinderwunsch - behandlung
Eine Kinderwunschbehandlung gilt oft als letzte Hoffnung auf ein Baby. Viele Paare gehen diesen Weg - mit Erfolg, aber eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Das Land MV gewährt verheirateten und unverheirateten Paaren eine finanzielle Unterstützung.
Nachbarschafts- hilfe ehrenamtlich
Die Nachbarschaftshilfe vermittelt ehrenamtliche Hilfen. Dabei handelt es sich, um die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige.
Pflegekinderhilfe
Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei Pflegeeltern ist eine Form der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses. Kinder und Jugendliche profitieren von der Beständigkeit des Beziehungsangebots in Pflegefamilien und erfahren eine Einbindung in den familiären Alltag.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können. Die Sozialhilfe schützt als letztes "Auffangnetz" vor Armut und sozialer Ausgrenzung.
Sozial- pädagogischer Dienst
Der Sozialpädagogische Dienst (ASD) ist für verschiedenste Aufgaben des Jugendamtes zuständig. Er verfolgt das Ziel, junge Menschen zu fördern sie vor Gefahren zu sichern.
Sozial- psychiatrischer Dienst
Der sozialpsychatrische Dienst bietet Hilfe für erkrankte Menschen an. Darunter zählen Suchterkrankungen, psychische und gerontopsychiatrische Erkrankungen.
Übernahme von Bestattungskosten
Die Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt ist dann möglich, wenn der Verstorbene oder die Hinterbliebenen nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Hier sind die grundlegenden Informationen zu den Voraussetzungen, den übernommenen Kosten und dem Antragsverfahren für diejenigen, die sich mit diesem Thema befassen.
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