Urlaub mit chronisch krankem oder beeinträchtigtem Kind

Familien mit Kindern mit Behinderungen oder pflegende Angehörige brauchen im Alltag besondere Unterstützung und Auszeiten, um wieder Kraft zu tanken, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Neues zu erleben. Dazu brauchen sie Angebote, die ihren besonderen Bedürfnissen entsprechen. In den Familienferienstätten können Familien mit behinderten Kindern einen erholsamen und erlebnisreichen Urlaub verbringen. Rund 90 Familienferienstätten bundesweit bieten gute und vielfältige Angebote, die die unterschiedlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten von Familien berücksichtigen.


Familienferienstätten in MV

In Mecklenburg-Vorpommern bieten 11 gemeinnützige Familienferienstätten Erholung für die ganze Familie. Mütter und Väter können hier vergleichsweise kostengünstig mit ihren Kindern Urlaub machen. Das Angebot richtet sich vor allem an kinderreiche und einkommensschwache Familien, Alleinerziehende, Familien mit behinderten Kindern und/oder zu pflegenden Familienangehörigen.

Gemeinnützig bedeutet, dass die familienfreundlichen Preise steuerbefreit sind und sich besonders an Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen richten.

In den Familienferienstätten können sich die Familien erholen und gleichzeitig Beratungs- und Bildungsangebote, z. B. geführte Wanderungen, Vorträge zu Ernährung und Erziehung oder Bastel-Kurse in Anspruch nehmen.
Für Familien werden auch besondere Urlaubspakete von den Ferienstätten geschnürt. Dazu zählen beispielsweise eine Nachtwanderung, eine Eltern-Kind-Massage oder auch ein Kinderdinner mit anschließendem Kinderprogramm sowie ein Theater- oder Kinoabend für die Eltern.

Förderung Familienurlaub in MV

Viele Bundesländer, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, bezuschussen den Urlaub in einer Familienferienstätte. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt pauschal eine Förderung pro Übernachtung und Familienmitglied in Höhe von 30 € für einen Zeitraum von mindestens fünf bis maximal 14 Tagen, ab dem achten Tag sinkt der Zuschuss bis auf 15 €. Die zu fördernden Familien müssen bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllen.

Familien müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind muss jünger als 18 Jahre sein.

Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Familienurlaub in den Familienferienstätten".

Familienleistungen
Zum Schwerpunktthema passende Familienleistungen.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können. Die Sozialhilfe schützt als letztes "Auffangnetz" vor Armut und sozialer Ausgrenzung.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.
Kindergeld
Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung der Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Die Höhe des Kindergelds ist nach der Anzahl der eigenen Kinder gestaffelt und wird einkommensunabhängig gezahlt.
Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
Wohngeld
Wohngeld ist eine Sozialleistung für Bürger*innen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
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