Rehabilitation und Teilhabe - Zurück in den Alltag

Leistungen zur Teilhabe sind umso erfolgreicher, je früher sie eingeleitet und durchgeführt werden. Die Leistungen werden unterteilt in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, ergänzende Leistungen und Leistungen zur Teilhabe an Bildung.


Medizinische Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation wird umgangssprachlich oftmals noch als „Kur“ bezeichnet. In der Fachsprache wird auch von medizinischer Reha oder Leistung zur Teilhabe gesprochen. „Rehabilitation“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „wiederherstellen“. Generell soll eine Rehabilitation dazu beitragen, dass chronisch kranke, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen weiterhin möglichst selbstständig leben können.

Eine Rehabilitation kann helfen, den dauerhaften Eintritt einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder mit den Folgen der Erkrankung besser zurechtzukommen. Die Kosten übernimmt in diesem Fall die Krankenkasse. Soll eine Rehabilitation dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von der Rentenversicherung erbracht. Bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall ist die Unfallversicherung als Leistungsträger zuständig.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden. Daher können notwendige Sozialleistungen zur Teilhabe auch dann erbracht werden, wenn ein Grad der Behinderung nicht formal festgestellt wurde.

Ergänzende Leistungen

Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sind Leistungen, die von den Reha-Trägern ebenfalls  im Zusammenhang mit einer Leistung der medizinischen Rehabilitation oder Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu übernehmen sind. Zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen zählen u.a. Übergangsgeld, Krankengeld, Betriebs- oder Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten.

Diese Leistungen werden von den Reha-Trägern übernommen und meist mit einer Leistung der medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhaben am Arbeitsleben kombiniert.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen für Menschen mit Behinderungen zu einer Schulbildung, zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung sowie zur Weiterbildung. Die Leistungen werden erbracht, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Bildungsangebote wahrnehmen können.

Bundesteilhabegesetz

Das Bundeskabinett hat mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben beschlossen. Damit soll die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben und den Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht werden. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Eingliederungshilfe aus dem "Fürsorgesystem" der Sozialhilfe herausgeführt werden. Es soll mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Teilhaberecht und die dafür notwendigen Unterstützungsleistungen ermöglichen.

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