Kinderwunsch mit Behinderung

Ein Kind großzuziehen gehört zu den schönsten und spannendste Aufgaben im Leben. Frauen mit Behinderung können in den überwiegenden Fällen aus gesundheitlicher Sicht ebenso wie nicht behinderte Frauen schwanger werden - stehen jedoch vor vielen Hürden, wenn sie sich ihren Kinderwunsch erfüllen wollen.


Kinder zu bekommen ist ein Menschenrecht

Paare mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten treffen mit ihrem Kinderwunsch häufig immer noch auf Ablehnung. Dabei wird in Frage gestellt, dass sie sich nicht ausreichend um ein Kind kümmern könnten. Doch Mutter zu werden ist ein Menschenrecht.
In der UN-Behindertenrechtskonvention ist festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Elternschaft haben. Deutschland hat sich als Unterzeichner der Konvention dazu verpflichtet, jedwede Benachteiligung von Frauen mit Behinderungen abzubauen und Unterstützungsangebote zu schaffen. Damit ist verbunden, dass auch Eltern mit geistigen Behinderungen das Sorgerecht für ihre Kinder erhalten sollen.

Unterstützungsangebote für Eltern mit Behinderung

Sowohl körperlich als auch geistig behinderten Menschen wird häufig pauschal unterstellt, nicht die notwendigen Voraussetzungen für eine Elternschaft zu besitzen. Viele Beispiele zeigen, dass das keineswegs gilt und in vielen Fällen, mit der entsprechenden Unterstützung, ein selbstbestimmtes Familienleben gemeistert werden kann.

  • Eltern-Assistenz
    Die Elternassistenz unterstützt den selbstbestimmten Alltag von Eltern mit Behinderungen, chronischen Krankheiten oder Lernschwierigkeiten und ihren Kindern. Zentral ist dabei, dass Eltern die Entscheidung obliegt, wann und welche Hilfe erfolgt. Sämtliche erzieherischen Entscheidungen liegen ausschließlich bei den Eltern selbst. Die Eltern-Assistenz kann parallel zu einer möglicherweise notwendigen persönlichen Assistenz bestehen. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben Eltern mit Behinderung seit dem 1. Januar 2018 einen Rechtsanspruch auf Eltern-Assistenz.
  • Unterstützung für Menschen mit geistiger Behinderung
    Für Menschen mit geistiger Behinderung ist es wichtig, sich in Verbindung mit dem Kinderwunsch auch gut über die Verantwortung und Arbeit, die ein Kind mit sich bringt, zu informieren. Denkbar ist z. B. ein Praktikum in einer Kindertagesstätte, das einen Einblick auf die Herausforderungen eines Alltags mit Kind ermöglicht. Auch Menschen mit geistiger Behinderung sollen nach Möglichkeit das Sorgerecht für ihre Kinder selbst tragen und damit den Alltag mit Kind so eigenverantwortlich wie möglich gestalten können.
  • Begleitete Elternschaft
    Das Modell der begleiteten Elternschaft ist ein Angebot für Eltern mit geistiger Behinderung, das es mittlerweile in vielen Städten gibt. Häufig gibt es dafür Wohngruppen, in denen Eltern mit geistiger Behinderung oder Lernschwierigkeiten gemeinsam leben und individuell Unterstützung erhalten. Auch hier ist es das Ziel, dass die Familie so selbstbestimmt wie möglich ihren Alltag führen kann.
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