Es ist normal, wenn eine Frau nicht sofort schwanger wird, sobald sie und ihr Partner nicht mehr verhüten. Mehr als 30 % aller Paare warten länger als ein Jahr darauf, dass „es klappt“. Im Allgemeinen gilt die Empfehlung, sich nach 12 Monaten Rat bei Arzt oder Ärztin einzuholen – wenn keine Vorerkrankungen vorliegen, die in Zusammenhang mit der Fruchtbarkeit stehen könnten. Je nach eigenem Umgang mit der Wartezeit kann diese Beratung auch eher sinnvoll sein. Wichtig ist, dass sich sowohl Frau als auch Mann beraten und untersuchen lassen. Auch häufige Fehlgeburten (mehr als zwei) sind Anlass für eine Untersuchung.
Es kann zermürbend sein, Monat für Monat darauf zu warten, endlich schwanger zu werden. Denn bei den meisten Paaren mit Kinderwunsch ist damit ein wesentlicher Teil ihrer Lebensplanung verbunden – der plötzlich droht, nicht in Erfüllung zu gehen.
Mit jedem Monat, in dem es nicht klappt, wächst die Angst und der häufig selbstauferlegte Druck, dass es nun „endlich klappen muss“. Dadurch gerät nicht selten auch das Sexualleben unter Druck, wodurch die Beziehung zusätzlich zur seelischen Belastung durch die Wartezeit auf die Probe gestellt wird. Dann ist es ratsam, sich schnell ärztlichen Rat einzuholen.
Es gibt unterschiedliche Gründe für eine ungewollte Kinderlosigkeit. Die Ursachen können sowohl medizinisch als auch psychologisch oder durch die Lebensumstände hervorgerufen sein. Fruchtbarkeitsstörungen können dabei sowohl bei der Frau als auch beim Mann vorliegen.
Laut Statistik liegen bei 30 bis 40 % der Paare, die über einen längeren Zeitraum vergeblich versuchen, ein Kind zu bekommen, bei einem von beiden Partnern eine medizinische Fruchtbarkeitsstörung vor. Die häufigste Ursache dafür ist eine Infektion mit Chlamydien, die sowohl beim Mann als auch bei der Frau zur Unfruchtbarkeit führen kann. Auch hormonelle Störungen des weiblichen Körpers sind eine häufige Ursache für eine ungewollte Kinderlosigkeit. Hier kann durch eine Hormontherapie die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft häufig wesentlich erhöht werden.
Die Kosten für die medizinische Klärung der Ursachen für eine ungewollte Kinderlosigkeit werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Im Falle einer anschließenden Kinderwunschbehandlung ist je nach Art der Behandlung die Kostenbeteiligung der Krankenkassen sehr unterschiedlich. Entscheidende Grundvoraussetzungen für eine Beteiligung der Krankenkassen sind:
Die Eigenbeteiligung der ersten vier geförderten Behandlungen liegt in der Regel bei 50 %. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt seit 2013 die Kinderwunschbehandlung:
Auch unverheiratete Paare erhalten vom Land Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 Zuschüsse für die ersten drei Behandlungen in Höhe von 25 % und für die vierte Behandlung in Höhe von 50 %. Diese Förderung ist Bestandteil der modernen Familienpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpomern, die sich dem Anspruch stellt, unterschiedliche Lebensentwürfe zu berücksichtigen, so die Sozialministerin Stefanie Drese.
Wenn im Rahmen der Untersuchung oder der Behandlung festgestellt wird, dass es medizinisch nicht möglich ist, leibliche Kinder zu bekommen, bestehen bei anhaltendem Kinderwunsch andere Wege zur Elternschaft und Familie. Neben der Adoption besteht die Möglichkeit, ein Pflegekind aufzunehmen, das für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft nicht bei den leiblichen Eltern aufwachsen kann. In beiden Fällen bieten die am Wohnort zuständigen Jugendämter Beratungsgespräche für Paare an.
Schwangerschaftsverhütung ist heute für Frauen und Männer ein selbstverständlicher Teil von Partnerschaft und Sexualleben. Insbesondere Frauen gewinnen so die Freiheit, ihr Sexualleben ohne das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft zu genießen. Außerdem gibt der Einsatz von...