Adoption - Voraussetzungen, Ablauf, Formen

Eine Adoption ist für viele Paare die einzige Möglichkeit, eine Familie zu gründen. Im Mittelpunkt der Adoptionsvermittlung steht immer das Wohl des Kindes.

Es gibt drei Arten der Adoption: Die Inkognito-, die halboffene und die offene Adoption. Bei der Inkognito-Adoption hat die Herkunftsfamilie keinerlei Informationen über die Adoptiveltern und umgekehrt. Bei einer halboffenen Adoption können sich Adoptiv- und leibliche Eltern Briefe über das Jugendamt oder die Adoptionsvermittlungsstelle schreiben und bei der offenen Adoption lernen sie sich persönlich kennen.


Voraussetzungen für eine Adoption

Wer ein Kind adoptieren möchte, egal ob im Inland oder im Ausland, muss nach dem deutschen Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren kann eine Person dieses Alter unterschreiten, sie muss jedoch mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Ihr Alter sollte jedoch in einem natürlichen Abstand zu dem der Kinder stehen.

Darüber hinaus wird die Eignung der Adoptiveltern von den Adoptionsvermittlungsstellen sorgsam geprüft. Dabei geht es etwa um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität der Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.

Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind normalerweise nur gemeinsam adoptieren. Im Wege einer Stiefkindadoption kann auch das Kind der Partnerin oder des Partners adoptiert werden, wenn der Stiefelternteil und der leibliche Elternteil des Kindes miteinander verheiratet sind, in eingetragener Lebenspartnerschaft oder in einer anderen festen Lebensgemeinschaft leben.

Die leiblichen Eltern müssen in der Regel beide in die Adoption ihres Kindes einwilligen. Das geht frühestens, wenn das Kind acht Wochen alt ist.

Welche staatlichen Leistungen

Als Adoptiveltern können Sie staatliche Leistungen wie Elterngeld oder Kindergeld bekommen. Hier finden Sie spezielle Informationen zu den Familienleistungen.

  • Elterngeld: Auch für Ihr Adoptivkind können Sie Elterngeld bekommen. Elterngeld steht Ihnen nicht ab dem Geburtsdatum des Kindes zu, sondern ab dem Tag, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft, also während der sogenannten Adoptionspflege. Ab dem 8. Geburtstag des Kindes können Sie kein Elterngeld mehr bekommen.
  • Elternzeit: Auch Adoptiveltern und Pflegeeltern können bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Bei Adoptivkindern ist dies auch möglich, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft.
    Der Anspruch auf Elternzeit besteht, sobald Sie das Kind in Ihren Haushalt aufnehmen - bei Adoptiveltern also mit dem Beginn der sogenannten "Adoptionspflege". Der Anspruch endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes. Bei einer Auslandsadoption beginnt der Anspruch auf Elternzeit, sobald Sie das Kind in Obhut nehmen.
  • Kindergeld: Die Zahlungen für das Kindergeld erhalten Sie auch für ihr adoptieres Kind. Voraussetzung ist, dass das Kind in Deutschland, in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz wohnt und gemeldet ist.

Ablauf Inlandsadoption

Eine Adoption ist ein Prozess und in jeder Phase haben Sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Adoptionsvermittlungsstellen.

Der Weg zu einem Adoptivkind erfolgt in diesen Schritten:

  • Sie bewerben sich bei dem örtlichen Jugendamt oder einer anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle der freien Träger oder einer zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes um eine Adoption.
  • Darauf folgt die Eignungsprüfung und Vorbereitung auf die Adoption.
  • Im nächsten Schritt wählt die Vermittlungsstelle ein für das Kind passendes Bewerberpaar aus. Sie ruft dort an und übergibt das Kind dann häufig sehr zeitnah.
  • Mit der Übergabe des Kindes beginnt die Adoptionspflegezeit. In diesem Zeitraum soll das Eltern-Kind-Verhältnis wachsen. Das Jugendamt bleibt Vormund des Kindes.
  • In der Regel erfolgt nach circa einem Jahr der Adoptionsbeschluss durch das Familiengericht.
  • Die Vermittlungsstellen begleiten Sie auch nach der Adoption und unterstützen Sie bei Fragen und Problemen.

Ablauf Auslandsadoption

Eine Auslandsadoption verläuft in diesen Schritten:

  • Sie melden sich bei einer anerkannten Auslandsvermittlungsstelle in Deutschland, bei einer zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes oder dem örtlichen Jugendamt.
  • Darauf folgen die Eignungsprüfung und die Vorbereitung auf die Adoption durch die Jugendämter und/oder die Auslandsvermittlungsstellen.
  • Nach einer positiven Überprüfung wird Ihre Adoptionsbewerbung im Herkunftsland des Kindes eingereicht. Bei der Entscheidung, in welchem Land Sie sich bewerben, unterstützen die Vermittlungsstellen.
  • Das Herkunftsland des Kindes schlägt dann ein Kind mit Adoptionsbedarf vor.
  • Die Vermittlungsstelle prüft den Vorschlag und wählt ein für das Kind passendes Bewerberpaar aus, mit dem es den Kindervorschlag bespricht.
  • Sie reisen in das Herkunftsland des Kindes, um es kennenzulernen und - je nach Regelung im Herkunftsstaat - mit ihm die Adoptionspflegezeit zu verbringen.
  • Wenn die Adoption erfolgen soll, wird sie meist im Herkunftsland des Kindes ausgesprochen.
  • Sie reisen danach mit dem Kind nach Deutschland und können die im Ausland erfolgte Adoption hier noch gerichtlich anerkennen lassen.
  • Die Vermittlungsstellen begleiten Sie auch nach der Adoption und unterstützen Sie bei Problemen.
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