Das Adoptionshilfe-Gesetz

Zum 1. April 2021 ist das neue Adoptionshilfe-Gesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, das Gelingen von Adoptionen zu fördern und damit das Wohl der Kinder zu sichern. Dazu gehört eine fachlich fundierte Begleitung durch spezialisierte Fachkräfte vor, während und nach der Adoption.


Schwerpunkte des Gesetzes

  • Umfassende Beratung: Adoptiv- und Herkunftsfamilien erhalten einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung auch nach der Adoption. Die Adoptionsvermittlungsstellen helfen den Familien, die Unterstützung zu finden, die sie benötigen. Für Stiefkindadoptionen wird eine verpflichtende Beratung im Vorfeld der Adoption für die Betroffenen eingeführt - es sei denn, die Partnerin der leiblichen Mutter beantragt die Adoption des gemeinsamen Wunschkindes, das in die bestehende Ehe oder feste Partnerschaft hineingeboren wird.
  • Aufklärung und mehr Offenheit: Für Kinder ist es wichtig zu wissen, woher sie kommen. Der offene Umgang mit der Adoption innerhalb der Adoptivfamilie wie auch mögliche Kontakte zwischen Adoptiv- und Herkunftsfamilie werden gefördert.
  • Stärkung der Vermittlung: Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog. Ein Kooperationsgebot stärkt die Vernetzung der Adoptionsvermittlungsstellen mit anderen Beratungsstellen.
  • Begleitete Auslandsadoptionen: Auch bei Adoptionen aus dem Ausland muss das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen. Ihr Schutz wird gestärkt, indem immer eine Vermittlungsstelle die Auslandsadoption begleiten muss. Für mehr Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsentscheidungen eingeführt.
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