Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Nicht nur als leibliche Eltern können von der gesetzlich zustehenden Elternzeit profitieren – auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern dürfen hiervon Gebrauch machen.
Wie lange kann ich Elternzeit beantragen?

Ihr Recht auf Elternzeit bezieht sich auf bis zu 36 Monate, die Sie alleine nehmen oder mit Ihren/Ihrer Partner*in aufteilen können. Um die vollen 36 Monate Elternzeit in Anspruch zu nehmen, müssen Sie mindestens zwölf Monate Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes beantragen. Die weiteren 24 Monate Elternzeit können Sie dann bis zum 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen.

Eine Elternzeit Verlängerung kann – unter Zustimmung des/der Arbeitgebers*in – ebenfalls in Anspruch genommen werden.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, die Eltern-Kind-Bindung nach der Geburt zu stärken und den Grundstein für eine partner-schaftliche Aufteilung der Sorgearbeit zu legen, soll 2024 der bereits länger geplante Vaterschaftsurlaub gesetzlich verankert werden. Dem zweiten Elternteil werden nach Inkrafttreten des Gesetzes zwei Wochen (zehn Arbeitstage) bezahlter Sonderurlaub nach der Geburt des Kindes gewährt. Ein genauer Startzeitpunkt steht noch nicht fest.

Muss ich Elternzeit beantragen?

Möchten Sie Elternzeit in Anspruch nehmen, müssen Sie diese bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber*in anmelden. Dies muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und es ist Ihre eigenhändige Unterschrift erforderlich. Somit reicht es nicht aus, wenn Sie die Anmeldung Ihrer Elternzeit per Mail, per Fax oder auch mündlich überbringen. Im besten Fall lassen Sie sich den Erhalt Ihres Antrags zudem auch quittieren und entsprechend bestätigen. Sollte es dann zu Streitigkeiten kommen, können Sie in jedem Fall nachweisen, dass und wann Sie Ihre Elternzeit beantragt haben.

Habe ich Kündigungsschutz während der Elternzeit?

Die Beschäftigten genießen in der Elternzeit Kündigungsschutz und haben nach deren Ablauf das Recht auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Auf den früheren Arbeitsplatz können Beschäftigte nur dann zurückkehren, wenn dies vertraglich vereinbart ist.

Ein von Anfang an befristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich mit Zeitablauf, auch während der Elternzeit.

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Antragsformular
Mehr Informationen zu Elternzeit
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Landkreis Rostock
Vorpommern-Greifswald
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Elternzeit?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Beistandschaft
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dieser Beistand ist kostenfrei.
Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld: Ein (Basis)Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. ElterngeldPlus ist geeignet für Mütter und Väter die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen.
Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Nicht nur als leibliche Eltern können von der gesetzlich zustehenden Elternzeit profitieren – auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern dürfen hiervon Gebrauch machen.
Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
Familien- hebammen
Familienhebammen und Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpfleger*innen begleiten Frauen/Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind, ab der 9. Woche nach der Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres ihres Kindes.
Frühe Hilfen
Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude, aber auch viele Veränderungen mit sich. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie umfassen praktische Hilfen, Beratung, Vermittlung und Begleitung.
Kinderbetreuung (Beitragsfrei)
In MV besuchen rund 97 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt eine Kita. Auch in der Krippe liegt die Betreuungsquote sehr hoch. Seit dem 1. Januar 2020 übernimmt die Landesregierung die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern.
Kindergeld
Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung der Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Die Höhe des Kindergelds ist nach der Anzahl der eigenen Kinder gestaffelt und wird einkommensunabhängig gezahlt.
Kinderwunsch - behandlung
Eine Kinderwunschbehandlung gilt oft als letzte Hoffnung auf ein Baby. Viele Paare gehen diesen Weg - mit Erfolg, aber eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Das Land MV gewährt verheirateten und unverheirateten Paaren eine finanzielle Unterstützung.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.
Mehrbedarf und Erstausstattung
Für werdende Mütter (mit Anspruch auf gesetzliche Hilfen) wird ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung ein Mehrbedarf zum maßgebenden Regelbedarf gewährt. Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die zwar ihren Lebensunterhalt decken können, nicht aber den einmaligen Bedarf anlässlich der Geburt.
Mehrlingsgeburten
Für Eltern von Mehrlingen gelten besondere Regelungen und sie erhalten zusätzliche Unterstützung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine finanzielle Hilfe für Familien im Falle einer Mehrlingsgeburt (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.
Mutterschafts-leistungen
Mutterschaftsleistungen sind Entgeltersatzleistungen für erwerbstätige Frauen während der Zeit der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung (in der Regel sechs Wochen vor und acht bis zwölf Wochen nach der Geburt).
Mutterschutz
Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach.
Sorgeerklärung (Sorgerecht)
Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung der Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen.
Sozial- pädagogischer Dienst
Der Sozialpädagogische Dienst (ASD) ist für verschiedenste Aufgaben des Jugendamtes zuständig. Er verfolgt das Ziel, junge Menschen zu fördern sie vor Gefahren zu sichern.
Unterhalt
Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.
Vaterschafts- anerkennung
Wenn Vater und Mutter eines Kindes nicht verheiratet sind, können Väter Ihre Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt des Kindes anerkennen. Väter können die Vaterschaft für ein Kind jederzeit beim Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkennen.
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