Urlaub und Pflege – für Pflegebedürftige und Angehörige

Erholung und Auszeit vom Alltag sind nicht nur für Pflegebedürftige, sondern vor allem auch für pflegende Angehörige wichtig. Doch nur wenige pflegende Angehörige nutzen ihren Anspruch auf 28 Urlaubstage im Jahr.

Pflegehotels oder auch Familienferienstätten sind auf Urlaubsaufenthalte mit Pflegebedürftigen ausgerichtet und bieten neben einer Rundum-Versorgung für Pflegebedürftige auch vielfältige Entlastungsangebote für Pflegende.


Wer übernimmt die Kosten?

Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Freizeit- und Wellnessangebote müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Leistungen der Pflegeversicherung können Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad jedoch für Kosten der pflegerischen Betreuung und Versorgung nutzen. Hierfür steht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für die sogenannte Verhinderungspflege von jährlich 1.612 Euro zur Verfügung, die vom Pflegehotel/der Familienferienstätte direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird.

Wurde der Anspruch auf Kurzzeitpflege im laufenden Jahr noch nicht voll genutzt, kann die restliche Leistung auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Dadurch ergibt sich ein maximaler Betrag von 2.418 Euro pro Jahr, der für Verhinderungspflege genutzt werden kann. Die grundsätzliche Voraussetzung für den Zuschuss der Pflegekasse ist, dass der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege (= Antritt des Urlaubs im Pflegehotel) bereits mindestens sechs Monate von einer pflegenden Person zuhause betreut wurde.

Außerdem kann zusätzlich der monatliche Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro genutzt werden, wenn anerkannte alltagsunterstützende Angebote vor Ort, wie ein Aufenthalt in einem Pflegehotel, zur Betreuung beitragen. Den Entlastungsbeitrag können Pflegebedürftige aller fünf Pflegegrade nutzen.

Urlaub mit Demenzkranken

Ein Urlaub kann für Menschen mit Demenzerkrankung eine große Herausforderung sein. Umso wichtiger ist es, dass der Urlaub sehr gut vorbereitet und begleitet wird. Einige Pflegehotels sind auf die Betreuung von Demenzkranken spezialisiert. Hierbei ist oft eine spezielle Beaufsichtigung notwendig, da sich dementiell Erkrankte je nach Stadium ihrer Erkrankung in einem größeren Haus nicht allein orientieren können. Durch die Betreuung und Pflege in den Pflegehotels oder Familienferienstätten haben die pflegenden Angehörigen während des Urlaubs Zeit, an organisierten Ausflügen oder Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Sie haben Freiraum für Ruhepausen und den Austausch mit Gleichgesinnten.

Wie kann so eine Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen aussehen? In einem Erlebnisbericht erzählen die AWO SANO, ein Pflegedienst und pflegende Angehörige von ihren Erfahrungen.

Familienleistungen
Zum Schwerpunktthema passende Familienleistungen.
Verhinderungs - pflege
Durch die Verhinderungspflege kann der Ausfall von nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen überbrückt werden. Teilweise wird bei der „Verhinderungspflege“ auch von der „Ersatzpflege“ gesprochen, da mit dieser Leistung der Ausfall eine Pflegeperson ersetzt wird.
Pflegeunter- stützungsgeld
Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert
Nachbarschafts- hilfe ehrenamtlich
Die Nachbarschaftshilfe vermittelt ehrenamtliche Hilfen. Dabei handelt es sich, um die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige.
Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
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