Pflegestützpunkte in MV

Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2009 wurde in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung eingeführt. Seitdem sind schrittweise landesweit 18 Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten entstanden, die gemeinsam und zu gleichen Teilen von den Kranken- und Pflegekassen im Land sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen werden.


Aufgaben eines Pflegestützpunktes

  • Der Pflegestützpunkt dient als erste Informations- und  Anlaufstelle für ältere Menschen und deren Angehörige für alle Fragen rund um das Thema Pflege.
  • Betroffene, Angehörige und alle am Prozess beteiligten Personen werden träger- und anbieterübergreifend, wettbewerbsneutral beraten und betreut.
  • Der Pflegestützpunkt vernetzt regionale Strukturen und baut Kooperationen auf, um für pflegebedürftige Menschen eine abgestimmte Versorgung und Betreuung im jeweiligen Wohnquartier zu ermöglichen.
  • Alle Dienste die der Aufrechterhaltung des Lebens im eigenen Haushalt oder im Haushalt der privaten Pflegeperson dienen, werden hier gebündelt oder vermittelt.

Die Pflege- und Sozialberater*innen helfen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zum Beispiel bei folgenden Fragestellungen:

  • Ich möchte die Pflege meiner Eltern übernehmen. Wie kann ich mich darauf vorbereiten?
  • Welche Kosten kommen bei der Pflege auf mich zu?
  • Wie beantrage ich Pflegeleistungen?
  • Wie finde ich geeignete Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Dienste?
  • Welche pflegeergänzenden Dienste (Essen auf Rädern, Hauswirtschaftshilfe u. a.) kann ich in Anspruch nehmen?

Grundsätze der Beratung

Die Beratung ist trägerneutral, umfassend, kompetent und kostenlos. Die Beratung erfolgt in der Regel im Pflegestützpunkt, auf  Wunsch auch zu Hause. Beratungstermine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Die Beratung kann allein oder auf Wunsch gemeinsam mit einer Person des Vertrauens stattfinden.

Pflegestützpunkt in der Nähe

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Pflegestützpunkte. Welcher davon in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie auf unserer interaktiven Karteunter der Rubrik 'Senioren und Pflege/Pflegeberatung'. Suchen Sie in Ihrer Wohnortnähe und finden den/die richtige*n Ansprechpartner*in.

Familienleistungen
Zum Schwerpunktthema passende Familienleistungen.
Familienpflegezeit/ Pflegezeit
Mit der Pflegezeit und der Familienpflegezeit können Beschäftigten zwischen 6 und 24 Monaten zur häuslichen Pflege Ihrer Angehörigen ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden.
Pflegeunter- stützungsgeld
Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert
Nachbarschafts- hilfe ehrenamtlich
Die Nachbarschaftshilfe vermittelt ehrenamtliche Hilfen. Dabei handelt es sich, um die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige.
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