Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2009 wurde in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung eingeführt. Seitdem sind schrittweise landesweit 18 Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten entstanden, die gemeinsam und zu gleichen Teilen von den Kranken- und Pflegekassen im Land sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen werden.
Die Pflege- und Sozialberater*innen helfen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zum Beispiel bei folgenden Fragestellungen:
Die Beratung ist trägerneutral, umfassend, kompetent und kostenlos. Die Beratung erfolgt in der Regel im Pflegestützpunkt, auf Wunsch auch zu Hause. Beratungstermine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Die Beratung kann allein oder auf Wunsch gemeinsam mit einer Person des Vertrauens stattfinden.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Pflegestützpunkte. Welcher davon in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie auf unserer interaktiven Karteunter der Rubrik 'Senioren und Pflege/Pflegeberatung'. Suchen Sie in Ihrer Wohnortnähe und finden den/die richtige*n Ansprechpartner*in.
Erholung und Auszeit vom Alltag sind nicht nur für Pflegebedürftige, sondern vor allem auch für pflegende Angehörige wichtig. Doch nur wenige pflegende Angehörige nutzen ihren Anspruch auf 28 Urlaubstage im Jahr.
Pflegehotels oder auch Familienferienstätten sind...
Rund 230.000 Kinder und Jugendliche kümmern sich bundesweit um chronisch kranke oder pflegebedürftige Angehörige. Das Projekt "Pausentaste" unterstützt bundesweit die jungen Pflegenden mit gezielter Beratung und Information. Ziel des Projekts "Pausentaste - Wer anderen hilft,...
Eine Pflegezeit kann maximal 6 Monate lang dauern. Die Familienpflegezeit kann sich dagegen auf bis zu 24 Monate erstrecken. Das ist nur ein Unterschied zwischen diesen pflegebedingten Freistellungen. Bevor man sich für ein Modell entscheidet,...
Ab 1. Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen vollständig von den neuen Pflegegraden abgelöst. Seitdem werden Pflegegrad eins bis fünf zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen. Die Einstufung in einen Pflegegrad wird aufgrund der noch erhaltenen...