Rente und jetzt?

Endlich in Rente! Zur Freude mischen sich bei vielen allerdings auch Wehmut, Unsicherheit, Leere. Wie geht es jetzt weiter? Ein neuer Lebensabschnitt beginnt und es muss alles neu sortiert werden: neue Vorlieben entdecken, interessanten Hobbys nachgehen, anspruchsvolle Ehrenämter bekleiden, neue Länder bereisen und vieles mehr. Doch auch finanzielle Sorgen können diese Zeit belasten. Jedoch greifen auch einige der vom Staat aufgelegten Unterstützungsleistungen für Rentner*innen.


Den Alltag neu strukturieren

Nach einem langen Arbeitsleben ist endlich der Lebensabschnitt der Rente erreicht. Man freut sich auf das wohlverdiente und ruhige Leben. Vielen fällt leider schon nach Kurzem die Decke auf den Kopf. Ruhe kehrt ins Leben ein – und damit häufig die Langeweile im Alter. Eine aktive Freizeitgestaltung und neue Aufgaben sind sehr wichtig. Zudem gibt es viele Freizeitaktivitäten, die im Alter körperlich fit halten. Es muss nicht direkt der Marathon sein, auch moderate Bewegung wie beispielsweise Schwimmen und Gymnastik unterstützen nicht nur die Motorik, sondern sogar die geistige Aktivität.

Wer sich gesellschaftlich engagieren möchte, kann dies in Mecklenburg-Vorpommern in vielfältiger Weise. In allen sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern gibt es Seniorenbeiräte. Der Seniorenbeirat versteht sich dabei als Beratungsorgan. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Themen, wie betreutes Wohnen und Wohnen im Alter, Standpunkte zur Pflege im Alter, Sicherheit, Stadt-/Kreisentwicklung diskutiert. Vertreter*innen der Seniorenbeiräte und anderer Gremien aus dem aktivem Seniorenbereich tagen alle zwei Jahre beim Altenparlament im Schweriner Landtag.

Selbstverständlich ist auch ein Ehrenamt im sozialen, sportlichen oder kreativem Bereich möglich. Wer sich persönlich beraten lassen möchte, findet in den regionalen MitMachZentralen in M-V kompetente Ansprechpartner*innen. Die zentralen und unabhängigen Anlaufstellen in den Landkreisen beantworten alle Fragen rund um das bürgerschaftliche Engagement.

Treffpunkte und Engagement

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es verschiedene Anlaufstellen für aktive Rentner*innen. Die Seniorenbüros richten sich speziell an Menschen ab 50 Jahren, die für sich und andere aktiv werden möchten. Seniorenbüros setzen an den Kompetenzen der älteren Menschen an und ermöglichen ihnen die aktive Teilhabe und Mitsprache in Tätigkeitsfeldern des bürgerschaftlichen Engagements.

Die Mehrgenerationenhäuser sind ebenfalls ideale Orte für Menschen, die nach dem Erwerbsleben eine sinnvolle Beschäftigung suchen. Mehrgenerationenhäuser sind zentrale Begegnungsorte, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten. In unserem Bundesland gibt es Mehrgenerationenhäuser in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die alle unterschiedliche Strukturen aber ein gemeinsames Ziel haben: der Austausch und die Unterstützung der Generationen.

Finanzielle Unterstützung

Wer im Ruhestand zu wenig Geld hat, muss nicht gleich seinen Lebensstandard einschränken. Oftmals kann er Hilfe vom Staat bekommen. Doch nicht nur Bedürftige haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

  • Wohngeld: Die Mietpreise sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Rentner*innen sollten überprüfen, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben. Dieses ist eine staatliche Unterstützung zur monatlichen Miete oder zur Entlastung für ein selbst bewohntes Eigenheim. Berechtigte erhalten das Wohngeld zwölf Monate lang. Danach muss es erneut beantragt werden. Das Staatsgeld wird für jeden Einzelfall individuell berechnet und hängt von den Faktoren Haushaltsgröße, Einkommen, Mietniveau am Wohnort und monatliche Miete/Belastung ab.
  • Hilfe für Wohnungsumbau: Wer im Alter in seiner Wohnung bleiben möchte, muss dafür zumeist einige bauliche Maßnahmen treffen. Umbauten werden deshalb von der Pflegekasse bezuschusst. Voraussetzung ist die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Dann kann ein Antrag bei der Pflegekasse auf Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen gestellt werden.
  • Zuzahlungsbefreiung: Wenn Medikamente, Gehilfen oder Reha-Maßnahmen von Ärzten verordnet werden, müssen Rentner*innen einen Teil der Kosten selbst tragen. Zuzahlungen dieser Art fallen auch bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten an. Es gibt aber eine jährliche Belastungsgrenze – sie liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens (dazu zählen Rente, Zins- und Mieteinnahmen), für chronisch Kranke bei einem Prozent. Wenn die Grenze erreicht ist, kann man sich von weiteren Belastungen befreien.
  • Pflegegeld: Wer pflegebedürftig ist, kann sich auch von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden unterstützen lassen. Sind private Personen in die häusliche Betreuung eingebunden, erhalten Bedürftige mit den Pflegegraden zwei bis fünf eine finanzielle Unterstützung. Die Pflegekasse zahlt dann ein monatliches Pflegegeld.
  • Unterstützung für Hilfsmittel: Rentner*innen können sich zudem Kosten für Hilfsmittel wie Rollstuhl, Gehhilfe, Pflegebett, spezielle Matratze oder Schuhe mit Einlagen erstatten lassen. Ansprechpartner*innen sind dafür zunächst die Krankenkassen. Wichtig für die Bezahlung ist, dass ein*e Arzt/Ärztin das Hilfsmittel verschrieben haben muss.
Familienleistungen
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Wohngeld
Wohngeld ist eine Sozialleistung für Bürger*innen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Rente
Die Rente ist eine soziale Leistung, die Arbeitnehmer*innen nach Ende ihrer Tätigkeit im Alter zusteht. Die reguläre Altersrente können fast alle bekommen, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben, denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit als Voraussetzung.
Pflegeunter- stützungsgeld
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