Betreuungsmodelle nach einer Trennung / Scheidung

Die Trennung von Ihrer/Ihrem Partner*in stellt Ihr eigenes Leben und vor allem das Leben Ihres/Ihrer Kindes/Kinder und dessen Tagesablauf auf den Kopf. Jetzt stehen Sie vor der Aufgabe, die Betreuung des/der Kindes/Kinder im Alltag zu regeln. Zumindest theoretisch haben Sie die Wahl zwischen Residenzmodell, Wechselmodell und Nestmodell. Welches Betreuungsmodell Sie tatsächlich realisieren können, hängt von Ihren Gegebenheiten ab. Eins ist klar: Das optimale Betreuungsmodell gibt es nicht. Vielmehr geht es darum, aus der Situation das Beste für Ihr*e Kind*er zu machen.


Doppelresidenz - gleich viel Zeit bei Vater und Mutter

Kinder wollen nach der Trennung bzw. Scheidung möglichst viel Kontakt zu Mutter und Vater haben und eine konfliktfreie Atmosphäre zwischen den Eltern erleben. Studien zu Trennungs- und Scheidungskindern kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich viel Kontakt zu beiden Elternteilen und Alltagsbezug positiv auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Die Doppelresidenz schafft dafür die besten Voraussetzungen.

Es gibt verschiedenste Regelungen: eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater oder drei Tage hier, vier Tage dort; an den Wochenenden alternierender Aufenthalt bei Mutter und Vater und unter der Woche täglich abwechselnd oder monatlich dem Dienstplan angepasste Übergaben. Die Übergabe kann ausschließlich über Institutionen (Kindergarten oder Schule) oder direkt erfolgen. Wichtig ist, darauf zu reagieren, wenn es für die Kinder nicht mehr stimmig ist.

Erfahrungen zeigen, dass die Doppelresidenz auch dann funktionieren kann, wenn Eltern an unterschiedlichen Orten leben. Wichtig ist, dass Schule und Kindergarten gut erreichbar sind und Freundschaften auf beiden Seiten gepflegt werden können. Wichtig ist auch, hier wieder „nahe am Kind“ zu sein, Bedürftigkeiten und Nöte wahrzunehmen und darauf zu reagieren. Doppelresidenz ist kein Dogma, sondern eine Chance für alle Beteiligten.

Wird das Wechselmodell paritätisch gehandhabt, entfällt die Pflicht, Kindesunterhalt zu zahlen. In diesem Fall investieren beide Elternteile gleich viel in die Kinderbetreuung. Verdient ein Elternteil allerdings mehr als der andere, muss er dem weniger verdienenden Elternteil anteilig entsprechend seinem Mehrverdienst Kindesunterhalt zahlen. Es ist also nicht so, dass beim Wechselmodell stets jegliche Unterhaltspflicht für das Kind entfällt.

Residenzmodell

Als Residenzmodell versteht man eine Regelung, bei der das Kind getrenntlebender Eltern zu einem überwiegenden Anteil bei einem der beiden Elternteile lebt. Zumeist leben die Kinder dann bei dem Elternteil, welcher sich in den letzten Jahren vordringlich um sie gekümmert hat. Der andere Elternteil hat dabei nach dem Gesetz das Recht sowie auch die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Das Umgangsrecht wird nach individueller Vereinbarung, beispielsweise an jedem zweiten Wochenende von Freitag bis Sonntag, wahrgenommen. Ferien und Feiertage werden aufgeteilt oder im Wechsel begangen. Schwierigkeiten ergeben sich vornehmlich dann, wenn der das Kind betreuende Elternteil so weit weg wohnt, dass der andere Elternteil Schwierigkeiten hat, sein Kind wegen der langen Abfahrtwege zu sich zu nehmen und wieder zurückzubringen.

Nestmodell

Beim Nestmodell verbleibt Ihr Kind in der elterlichen Wohnung, in der es aufgewachsen ist. Vater und Mutter unterhalten eigene Wohnungen und wohnen abwechselnd bei Ihrem Kind. Das Nestmodell ist insoweit eine Art Wechselmodell. Es ist allerdings kostenintensiv, da verschiedene Wohnungen zu unterhalten sind. Beim Nestmodell ist kritisch anzumerken, dass die abwechselnden Besuche von Mutter und Vater für Ihr Kind als Besuche empfunden werden können. Ihr Kind könnte das Gefühl haben, dass es vom eigentlichen Leben der Eltern ausgeschlossen bleibt.

Familienleistungen
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Unterhalts- vorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise Unterhalt zahlt.
Sorgeerklärung (Sorgerecht)
Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung der Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen.
Steuerentlastung für Alleinerziehende
Der Staat gewährt Alleinerziehenden einen Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuer. Anspruch auf diesen hat jede*r, der auch Kindergeld beziehen kann oder vom Kinderfreibetrag profitiert.
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