Rentenstart - Rechtliches und Absicherungen

Um im Zweifelsfall rechtlich abgesichert zu sein, so dass Angehörige rechtliche Angelegenheiten übernehmen und klären können, müssen Vollmachten oder Verfügungen erteilt werden. Auch das Aufsetzen eines Testaments ist unerlässlich, um zu regeln, welche Person welchen Teil vom Nachlass erhält. Es lohnt sich auch, hin und wieder seine bestehenden Versicherungen darauf zu überprüfen, ob sie noch den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Der Übertritt ins Rentenalter ist ein guter Zeitpunkt dazu.


Patientenverfügung und Vollmachten

Was unterscheidet Vollmachten und Verfügungen? Mit einer Vollmacht wird ein*e Stellvertreter*in benannt, welche*r in dieser Funktion Entscheidungen trifft und Handlungen vollzieht – auf Wunsch auch dann, wenn Sie selbst noch entscheidungsfähig sind. Voraussetzung ist, dass man zu dem Zeitpunkt der Bevollmächtigung volljährig und geschäftstüchtig ist. Ehepartner*in oder Kinder können nicht automatisch entscheiden. Ohne Ihre Beauftragung durch eine Vollmacht oder den Beschluss der rechtlichen Betreuung geht das nicht. Fehlt dies und es kommt zur Situation, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, wird das Amtsgericht eine*n rechtliche*n Betreuer*in einsetzen – entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.

Im Unterschied dazu tritt eine Verfügung erst dann in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. So werden etwa Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erst wirksam, wenn Sie einer medizinischen und pflegerischen Betreuung bedürfen, ohne darüber noch selbst entscheiden zu können. Für diese Zeit wird festgelegt, welche Behandlungen gewünscht sind und wie mit dem Eigentum verfahren werden soll. Patientenverfügungen sind verbindlich: Sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Die Betreuungsverfügung unterliegt keinen Formvorschriften. Sie sollte jedoch schriftlich verfasst sein und kann mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft werden.

Um dafür zu sorgen, dass die Dokumente zur Verfügung stehen, wenn sie benötigt werden, können Sie diese in zentralen Registern, z. B. im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen hinterlegen.

Versicherungen

Im Alter werden einige der bereits geschlossenen Versicherungen überflüssig, andere jedoch umso wichtiger. Der Übertritt ins Rentenalter ist für Sie ein guter Zeitpunk, Versicherungen darauf zu überprüfen, ob sie noch den eigenen Bedürfnissen entsprechen:

  • Haftpflichtversicherung
    Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn andere Menschen oder Sachgegenstände durch Sie als versicherte Person beschädigt werden, aber auch, wenn aus Unaufmerksamkeit ein Unfall verursacht wird. Die private Haftpflichtversicherung ist im Alter unerlässlich.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
    Wer Auto fährt, muss ohnehin eine KFZ-Haftpflichtversicherung besitzen. Man kann zwischen Voll- und Teilkasko wählen. Sparen kann man als alleinige*r Nutzer*in des Wagens sowie bei Reduzierung der gefahrenen Kilometer. Wer im Alter weniger unterwegs ist, sollte das der Versicherung melden.
  • Hausratsversicherung
    Eine Hausratversicherung macht auch im Alter Sinn. Je mehr Wertgegenstände vorhanden sind, desto wichtiger ist sie. Zum Hausrat zählen nicht nur Möbel, sondern auch Kleidung, Bücher oder das im Keller abgestellte Fahrrad. Es lohnt sich jederzeit zu überprüfen, ob die Versicherungssumme dem Hab und Gut entspricht. Wenn die Wohnung kleiner wird und der Großteil des Hausrats weggegeben oder entsorgt wird, sollten Sie das auch der Versicherung melden.
  • Wohngebäudeversicherung
    Diese Versicherung ist wichtig für alle Hauseigentümer. Die Wohngebäudeversicherung schützt vor den Kosten, die entstehen, wenn eine kaputte Wasserleitung oder ein Blitzschlag das Haus beschädigt. Wer seine eigenen vier Wände barrierefrei umbaut oder einen Wintergarten hinzufügt, sollte das seiner Versicherung melden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
  • Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld
    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeldversicherung ist im Rentenalter nicht mehr nötig. Diese Policen laufen aber nicht zwangsläufig aus, wenn das Erwerbsleben beendet wird. In diesem Fall muss die Versicherung gekündigt werden. In der Regel genügt eine schriftliche Kündigung per E-Mail oder per Brief.
  • Auslandsreisekrankenversicherung
    Wer sich auf eine Reise in die Ferne begibt, sollte für diese Zeit eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Die Versicherungsunternehmen verlangen von älteren Menschen oft höhere Gebühren, deshalb zum Vergleich am besten mehrere Angebote einholen.
  • Unfallversicherung
    Sie ist für Senioren nicht so wichtig wie für Erwerbstätige. Letztere können mit der Unfallversicherung Einkommenseinbußen abfedern, die sie nach einem Unfall haben. Die Rente wird dagegen von einem Unfall nicht angetastet. Dennoch kann eine entsprechende Police vor allem für ältere Menschen sinnvoll sein, die gefährlichen Hobbys nachgehen.
  • Private Pflege-Zusatzversicherungen
    Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht immer aus, um die anfallenden Kosten für einen Pflegefall abzudecken. Eine private Zusatz-Pflegeversicherung kann helfen, diese Lücke zu schließen. Allerdings berechnen sich die Beiträge nach Lebensalter und Gesundheitszustand.
  • Sterbegeldversicherung
    Sie zählt zu den kapitalbildenden Lebensversicherungen. Viele Menschen möchten ihre Hinterbliebenen nicht mit den Bestattungskosten belasten und schließen deshalb eine Sterbegeldversicherung ab, bei der die Nachkommen im Todesfall Geld erhalten. Allerdings müssen Sie dafür oft hohe Summen einzahlen. Wenn Sie ihre Hinterbliebenen nicht belasten möchten, können Sie auch direkt Geld zurücklegen ohne Versicherungsabschluss.

Ein Testament erstellen

Sie können durch ein Testament oder einen Erbvertrag selbst bestimmen, wer erben soll und wer nicht. Das Wichtigste in einem Testament ist, dass eine oder mehrere Personen als Erben festgelegt werden. Das können der/die Ehepartner*in, die Kinder, aber auch jede andere Person sein. Der Erbe/die Erbin oder die Erbengemeinschaft wird Ihr*e Rechtsnachfolger*in und tritt in alle Rechte und Pflichten ein. Ein privates Testament schreibt jede Person für sich selbst. Es muss handschriftlich und lesbar verfasst werden, mit der Orts- und Datumsangabe sowie mit einer eindeutigen Überschrift versehen und am Ende mit dem vollen Namen unterschrieben werden, damit das Testament gültig ist. Nicht nur formal, sondern auch inhaltlich müssen bei der Erstellung des Testaments einige Dinge beachtet werden. Es ist wichtig, dass die Verfügungen so klar und detailliert wie möglich verfasst sind, damit es nicht zu falschen Interpretationen und Streitigkeiten zwischen den Angehörigen kommen kann.

Beim notariellen Testament übernimmt ein*e Notar*in die Formulierung des letzten Willens und die Rechtswirksamkeit der letztwilligen Verfügung ist abgesichert.

Familienleistungen
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Rente
Die Rente ist eine soziale Leistung, die Arbeitnehmer*innen nach Ende ihrer Tätigkeit im Alter zusteht. Die reguläre Altersrente können fast alle bekommen, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben, denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit als Voraussetzung.
Pflegeunter- stützungsgeld
Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert
Hinterbliebenen- rente
Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Hinterbliebene bei einem Todesfall ab. Das gilt sowohl für Ehegatten als auch für eingetragene Lebenspartner*innen. Kindern und jungen Erwachsenen zahlt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag eine Waisenrente, wenn Elternteile versterben.
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