Zukunftsstarter
Die Initiative „Zukunftsstarter“ der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt junge Erwachsene ab 25 Jahren dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen.
Wer kann eine Förderung erhalten?

Gefördert werden Qualifizierungen in Vollzeit oder Teilzeit, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Das kann zum Beispiel über eine Umschulung oder einen Lehrgang bei einer Bildungseinrichtung erfolgen, der auf die sogenannte „Externenprüfung“ vorbereitet.

Zukunftsstarter richtet sich an folgende Personengruppen:

  • Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer*innen, die keinen Berufsabschluss haben
  • Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer*innen mit einem Berufsabschluss, wenn sie seit 4 Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
  • Berufsrückkehrer*innen beziehungsweise Wiedereinsteiger*innen.
Wie sieht die Förderung aus?

Gefördert werden:

  • Qualifizierungen (Teilzeit oder Vollzeit), die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind
  • Umschulungen, die – vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb – zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
  • Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung
  • berufsanschlussfähige Teilqualifikationen
  • Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenz
Welche Leistungen erhalte ich?

Bei einer betrieblichen Umschulung soll es vom Unternehmen eine Ausbildungsvergütung geben. Darüber hinaus können Sie von Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter folgende Weiterbildungskosten erhalten:

  • Lehrgangskosten• Fahrkosten
  • Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Kinderbetreuungskosten
  • umschulungsbegleitende Hilfen (z. B. Nachhilfeunterricht)

Des Weiteren kann für eine Zwischenprüfung bzw. bestandene Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf eine Weiterbildungsprämie gewährt werden. Während der abschlussorientierten Qualifizierung erhalten Sie in der Regel Ihre lebensunterhaltssichernden Leistungen weiter.

Mehr Informationen zu Zukunftsstarter
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
Rostock
Landkreis Rostock
Schwerin
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Zukunftsstarter?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungs-Gesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister*in, Fachwirt*in, Techniker*in, Erzieher*in oder Betriebswirt*in.
Ausbildungs- förderung (BAföG)
Zweck der Ausbildungsförderung ist das Erreichen einer Chancengleichheit für Auszubildende aus allen sozialen Schichten. Die Ausbildungsförderung wird grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung gezahlt.
Bildungs -freistellung
Bildungsfreistellung, gelegentlich auch als „Bildungsurlaub“ bezeichnet, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Bildungsgutschein
Ein Bildungsgutschein wird ausgegeben an Personen, die sich weiterbilden möchten. Sie können nur bei zugelassenen Bildungsträgern eingelöst werden. Die Bewilligung eines Bildungsgutscheins ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.
Zukunftsstarter
Die Initiative „Zukunftsstarter“ der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt junge Erwachsene ab 25 Jahren dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen.


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