Ausbildungsförderung (BAföG)
Zweck der Ausbildungsförderung ist das Erreichen einer Chancengleichheit für Auszubildende aus allen sozialen Schichten. Die Ausbildungsförderung wird grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung gezahlt.
Änderungen während der Corona-Pandemie
Was ist BAföG und wer kann es beantragen?

Die staatliche Ausbildungsförderung sorgt für mehr Chancengleichheit und einen gerechten Zugang zu Bildung: Ob während der Schulzeit, des Studiums, der Berufsausbildung oder eines Auslandsaufenthaltes - die Unterstützungsleistungen sind vielfältig.
BAföG gibt es auch für Jugendliche ab Klasse 10 an allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, vorausgesetzt, die Schüler*innen wohnen nicht mehr im Haushalt der Eltern.
Wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Die Teilnehmer*innen an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich je nach Einkommen einen Beitrag zum Lebensunterhalt.

Aufgrund der gestiegenen Energiekosten erhalten Bafög-Empfänger*innen einen Heizkostenzuschuss. Der erste Heizkostenzuschlag beträgt für Studierende und Auszubildende, die BAföG erhalten und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, pauschal einmalig 230 Euro und wurde bereits ausgezahlt. Der zweite Heizkostenzuschuss beträgt für Studierende und Azubis, die BAföG erhalten, 345 Euro.

Wo kann ich BAföG beantragen?

Studierende an einer Hochschule des Landes stellen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei den Ämtern für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Greifswald und Wismar-Rostock.

Eine Übersicht der Ansprechpartner*innen für Schüler*innen (Ausbildungsförderung) & Studierende (BAföG) in Mecklenburg-Vorpommern ist auf dem Regierungsportal MV zu finden.

Online-Rechner
Antragsformular
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Ausbildungsförderung (BAföG)?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungs-Gesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister*in, Fachwirt*in, Techniker*in, Erzieher*in oder Betriebswirt*in.
Ausbildungs- förderung (BAföG)
Zweck der Ausbildungsförderung ist das Erreichen einer Chancengleichheit für Auszubildende aus allen sozialen Schichten. Die Ausbildungsförderung wird grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung gezahlt.
Bildungs -freistellung
Bildungsfreistellung, gelegentlich auch als „Bildungsurlaub“ bezeichnet, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Bildungsgutschein
Ein Bildungsgutschein wird ausgegeben an Personen, die sich weiterbilden möchten. Sie können nur bei zugelassenen Bildungsträgern eingelöst werden. Die Bewilligung eines Bildungsgutscheins ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.
Zukunftsstarter
Die Initiative „Zukunftsstarter“ der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt junge Erwachsene ab 25 Jahren dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen.


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