Hier finden Sie aktuelle Informationen für Familien in Mecklenburg-Vorpommern – aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, von Verbänden und Organisationen.
18. September 2020
Jedes Jahr am 20. September feiern wir in Deutschland Weltkindertag. Der erste Weltkindertag fand am 21. September 1954 statt. Dieser besondere Tag soll auf die speziellen Rechte der Kinder aufmerksam machen und Kinder mit ihren individuellen Bedürfnissen in den Fokus rücken. In diesem Jahr steht der Weltkindertag unter dem Motto Kinderrechte schaffen Zukunft! Damit machen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland darauf aufmerksam, dass die Verwirklichung der Kinderrechte einen entscheidenden Beitrag für nachhaltige Entwicklung darstellt. Das Wohlergehen von Kindern – sowohl in Deutschland als auch weltweit – muss zum Maßstab einer zukunftsorientierten Politik werden.
Das jährliche Weltkindertagsfest in Berlin rund um den 20. September wird dieses Jahr aufgrund der aktuellen Ereignisse nicht stattfinden. Es gibt jedoch digitale Alternativen:
1. Demoplakat-Aktion in Berlin: Am 20. September wird das Deutsche Kinderhilfswerk eine "Ausstellung" von Demoplakaten von und mit Kindern zum Motto "Kinderrechte schaffen Zukunft" veranstalten.
2. Demoplakat-Aktionen deutschlandweit: Alle Kommunen und Kinder- und Jugendeinrichtungen sind aufgerufen, ebenfalls eine Aktion zum Weltkindertag vor Ort zu machen! Wie wäre es, ähnlich zur Berliner Aktion, von Kindern und Jugendlichen gebastelte Demo-Plakate zum Motto "Kinderrechte schaffen Zukunft" öffentlich auszustellen? Wir unterstützen gerne mit Werbematerial dazu! Mehr Informationen hier.
3. Digitales Angebot: Auf der Kinderinternetseite des Deutschen Kinderhilfswerkes www.kindersache.de wird es am 20. September 2020 ein großes Weltkindertags-Spezial geben!
13. September 2020
Schulranzen, Taschenrechner, Sportsachen: Der Schulalltag kostet oft viel Geld. Eltern und Alleinerziehende haben Anspruch auf 150 Euro Unterstützung pro Schuljahr, wenn sie den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
100 Euro können für das erste Schulhalbjahr beantragt werden, Anträge dafür sind jetzt möglich. Für das zweite Schulhalbjahr können ab Februar weitere 50 Euro beantragt werden. Insgesamt hält das Schulbedarfspaket also 150 Euro für jedes berechtigte Schulkind pro Schuljahr bereit.
Voraussetzung ist, dass Eltern oder Alleinerziehende mit Schulkind den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Ein Anspruch besteht auch für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen.
Das Schulbedarfspaket ist Bestandteil der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Das sind Leistungen, mit denen der Staat Eltern und Alleinerziehende sowie Kinder und junge Erwachsene bei den Kosten in der Schule und in der Freizeit unterstützt. Darunter fallen neben dem Schulbedarfspaket auch:
10. September 2020
„Kinderschutz muss oberste Priorität haben. Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Vereine, Ermittlungsbehörden und insbesondere Jugendämter müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für Kinder sein“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. Die gemeinsam mit Expertinnen und Experten sowie den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erarbeiteten Empfehlungen seien wichtiger Bestandteil eines guten und aktiven Kinderschutzes.
Wesentliche Handlungsfelder sieht die Ministerin in der besseren Vernetzung aller am Kinderschutz Beteiligten. „Wir wollen die Kooperation im Kinderschutz berufsübergreifend verbessern und Unsicherheiten bei der Informationsweitergabe überwinden.“ Notwendig sei zudem das Lernen aus Fällen. Drese: „Die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen kann einen wesentlichen Beitrag für Verbesserungen im Kinderschutz leisten.“
Es gelte aber auch Kenntnisse im Kinderschutz breiter zu vermitteln und Unsicherheiten beim Datenschutz zu überwinden. „Alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sollten ein Grundwissen im Bereich Kinderschutz, Kinderrechte, Frühe Hilfen und Netzwerkarbeit haben“, so Drese. Für Fortbildungen in der Kinder- und Jugendhilfe seien im aktuellen Doppelhaushalt 100.000 Euro mehr eingestellt. Besonderes Augenmerk soll dabei auf Informationen zur Gefährdungseinschätzung, präventive Maßnahmen und die Gesprächsführung mit Betroffenen gelegt werden.
Im Themenbereich Kinder- und Jugendschutz erhalten Sie weitere Informationen zu landes- und bundesweiten Maßnahmen.
5. September 2020
Jugendherbergen, Schullandheime und Jugendbildungsstätten haben wegen der Corona-Pandemie erhebliche Einnahmeausfälle. Damit ihr Weiterbetrieb gesichert wird, startet das Bundesjugendministerium ein Sonderprogramm.
Mit dem Sonderprogramm können Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum April bis Dezember 2020 abgemildert werden. Denn seit Mitte März 2020 waren Übernachtungen in Jugendherbergen, Schullandheimen, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten nicht oder nur sehr eingeschränkt zulässig. Auch jetzt können die Einrichtungen ihren Betrieb erst nach und nach wieder aufnehmen. Gruppen- oder Klassenfahrten sowie langfristige internationale Jugendaustausche finden, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang statt. Gleichzeitig laufen aber die Fixkosten weiter.
Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Dafür stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben sind 25 Millionen Euro vorgesehen für Zuschüsse für gemeinnützige Träger, die im längerfristigen internationalen Jugendaustausch tätig sind oder Workcamp-Angebote machen.
Für die Beantragung der Mittel müssen die Einrichtungen lediglich einen Liquiditätsengpass in mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten darlegen, also die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Davon werden bis zu 90 Prozent durch einen Zuschuss aus dem Programm ausgeglichen, bei Übernachtungsstätten maximal 400 Euro pro Bett. Anträge können vom 1. September bis zum 30. September bei den zivilgesellschaftlichen Zentralstellen, zum Beispiel für Jugendherbergen und Schullandheime beim Deutschen Jugendherbergswerk gestellt werden.
1. September 2020
Auf Initiative von Sozialministerin Stefanie Drese stehen für das bevorstehende Freiwillige Soziale Jahr 2020/ 2021 bis zu 100 zusätzliche Plätze für Freiwilligendienstleistende in Kindertagestätten zur Verfügung. Das Land stellt dafür Mittel aus dem MV-Schutzfonds und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von bis zu 550.000 Euro bereit.
Das Land übernimmt Kosten in Höhe von durchschnittlich 535 Euro im Monat je zusätzlicher FSJ-Stelle. Der Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres steuert einen monatlichen Eigenanteil von 200 Euro pro FSJ-Stelle bei. Anträge können beim Landesamt für Gesundheit und Soziales gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragstellende als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist.
„Die Kitas gewährleisten seit Wochen einen Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen. Durch die Hygiene- und Schutzauflagen haben sie einen erhöhten Personalbedarf, der beispielsweise durch den Einsatz von Freiwilligendienstleistenden aufgefangen werden kann“, erläuterte Drese ihre Grundidee zur Einrichtung der zusätzlichen FSJ-Stellen im Kita-Bereich.
Gleichzeitig geht das Sozialministerium von einem erhöhten Bedarf für ein FSJ aus, da Schulabsolvent*innen aufgrund der Corona-Pandemie mit ihrer Studienentscheidung zögern und Auslandsjahre auch nur eingeschränkt realisiert werden können. Drese: „Wir bieten nun 100 interessante FSJ-Stellen zusätzlich. Vielleicht entscheidet sich der eine oder die andere, nach dem FSJ in einer Kita, Erzieherin oder Erzieher zu werden.“
Direktlink: Infos zum Antragsverfahren für bis zu 100 zusätzliche FSJ-Stellen für den Bereich der Kindertagesförderung
26. August 2020
Pressemitteilung vom Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV; 25.08.2020
Die Studie ist aus Sicht von Sozialministerin Stefanie Drese aussagekräftiger und gerechter als in den vergangenen Jahren. So würden die Qualifikation der Fachkräfte in der Kindertagesförderung und die Gruppengrößen deutlich stärker berücksichtigt. „Die Kritik vor allem der ostdeutschen Länder an der Studie, die Qualität der Kindertagesförderung fast komplett am Personalschlüssel festzumachen, ist aufgegriffen worden“, so Drese. Im Ergebnis ergäben sich sehr viel differenziertere Erkenntnisse.
„In Mecklenburg-Vorpommern findet Kindertagesförderung mit höchster Qualifikation der Fachkräfte, intensiver Förderung des einzelnen Kindes und zusätzlich durch multiprofessionelle Teams, wie z.B. Logopädinnen und Logopäden statt. Wir werden weiterhin in die Qualität der Kindertagesförderung investieren und arbeiten an der Gewinnung von zusätzlichem Fachpersonal“, sagt Ministerin Drese zur veröffentlichten Bertelsmann-Studie.
Link zur Studie: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/startseite
22. August 2020
Eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe kann nur mit gelingender Verständigung funktionieren. Die Sprachmittlerpools in Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sind dafür ein wirksames Mittel, um die Kommunikation zwischen Fachpersonal in Behörden und Zugewanderten in vielen Bereichen zu verbessern.
Die geschulten Sprachmittler*innen sind selbst zugewandert und kennen sowohl die Systeme in ihrem Herkunftsland als auch die Gegebenheiten in Deutschland. Sie bringen eine besondere Sensibilität für kulturelle Unterschiede mit. Bis zu 100 Sprachmittelnde pro Pool machen es möglich, flexibel auf Anfragen zu reagieren.
Für Lehrer*innen, Ärzt*innen, Mitarbeiter*innen in Beratungsstellen und viele andere Fachkräfte gibt es dank diesem Projekt nun vielfältige Informationsmaterialien. So können sich Fachkräfte rundum informieren, um beim nächsten Mal, wenn Deutsch für die Verständigung nicht ausreicht, schnell eine qualitätsvolle Lösung zu finden.
Der Verein Diên Hông - Gemeinsam unter einem Dach e.V. koordiniert des Netzwerk für Sprachmittlung in MV. Auf der Website ist u.a. ein kurzes Erklär-Video zum Thema Sprachmittlerpools zu finden.
Auf der Themenseite "Integration und Zuwanderung" sind weitere Informationen, Netzwerke und Ansprechpartner*innen zu finden.
19. August 2020
Mit dem Launch der Website www.kompetenznetzwerk-deki.de präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit nun im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher ab sofort umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primärbildungsbereich. Zudem werden die acht, dem Kompetenznetzwerk zugeordneten Modellprojekte des Bundesprogramms ausführlich vorgestellt.
13. August 2020
„Die landesweite EhrenamtsKarte hat Fahrt aufgenommen und wird zum offiziellen Start am 15. August attraktive Angebote und Vergünstigungen umfassen.“ kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an. „Die EhrenamtsKarte ist ein Dankeschön an die ehrenamtlich Aktiven, die einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Bundesland leisten. Sie ist mit ihren Anspruchsvoraussetzungen als Würdigung für besonderes bürgerschaftliches Engagement konzipiert“, verdeutlichte Drese.
Mit einer komplett neu gestalteten Website sowie Materialien für Ehrenamtliche, Interessierte und Unternehmen und Organisationen soll begleitend zur Karteneinführung eine Informationsoffensive gestartet und die Karte im Land bekannt gemacht werden.
Auf der Website www.EhrenamtsKarte-MV.de können u. a. Anträge gestellt und teilnehmende Partner*innen gefunden werden. Kernstück ist die große Landkarte, die alle Angebote einfach und geografisch übersichtlich darstellt.
Alles rund um das Ehrenamt in MV finden Sie auf der Themenseite dieser Website.
9. August 2020
Was bisher schon galt, ist mit der Corona- Pandemie noch wichtiger geworden: Wir dürfen junge Menschen in der aktuellen Situation nicht alleine lassen! Vor diesem Hintergrund ist Ende Mai das neue Beratungsangebot für Jugendliche online gegangen.
„Seelsorgliche Begleitung kann die Bewältigung persönlicher Krisen unterstützen. Die Einschränkungen im Alltag junger Menschen durch die Pandemie-Maßnahmen und die dadurch entstandenen Verunsicherungen hatten eine Ausnahmesituation geschaffen, die noch nachwirken. Zusätzlich wurden oft auch schon länger vorhandene Probleme offengelegt und verstärkt“, erklärt Annika Woydack (Landesjugendpastorin).
Der neue Chat bietet qualifizierte Hilfe an. „Mit dem Jugendberatungs-Chat haben wir ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen, um junge Menschen qualifiziert unterstützen und begleiten zu können. Wir sprechen damit alle zwischen 14 und 27 Jahren an, lassen uns im Dialog mit ihnen auf ihre Themen ein und regen, wenn möglich die Selbstaktivierung bei der Suche nach einer Lösung an“, sagt Dr. Katrin Meuche. Die Referentin im Landesjugendpfarramt hat den Chat mit aufgebaut.
Die Chat-Beratung ist den Sommer über montags 18-20 Uhr und freitags, 18-22:00 online. Sie ist direkt über die Homepage des Landesjugendpfarramtes unter www.jupfa.nordkirche.de/seelsorge.html erreichbar.