Aktuelle Informationen

Hier finden Sie aktuelle Informationen für Familien in Mecklenburg-Vorpommern – aus dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, von Verbänden und Organisationen.

22. Februar 2025

Antimissbrauchsgesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat ein wichtiges Vorhaben beschlossen: mit dem UBSKM-Gesetz wird ein starkes, durch das Parlament legitimiertes Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen geschaffen. Auch der beim UBSKM-Amt angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs werden damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Damit wird der Kinderschutz in Deutschland dauerhaft gestärkt.

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Gerade für Betroffene ist dies - exakt 15 Jahre nach dem Beginn des sogenannten Missbrauchsskandal - ein immens wichtiges Zeichen politischer Verantwortungsübernahme. Insbesondere die im Gesetz festgeschriebene regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag und Bundesrat wird dazu beitragen, dass Politik durch das Gesetz künftig noch zielgerichteter agieren kann. Zudem wird die Bundesregierung verpflichtet, das UBSKM-Amt in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. Mit dem Gesetz nimmt Deutschland auch international eine Vorreiterrolle ein - und setzt einen wichtigen Impuls, dem hoffentlich auch andere Länder folgen werden.“

 

19. Februar 2025

Neuregelung im Mutterschutz nach Fehlgeburt

Am 14. Februar hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze gebilligt. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Ab dem 1. Juni soll auch der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet werden.

Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es abhängig beschäftigten Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht. Zudem wird die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) klargestellt. Die Schutzfrist beträgt einheitlich 14 Wochen. Entsprechende Regelungsänderungen werden für Selbständige, die eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen, und Bundesbeamtinnen und Soldatinnen geschaffen. In einem weiteren Schritt sollen auch Selbständige, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, einbezogen werden.

Lisa Paus: "Für mich ist es ein gutes Zeichen für Frauen in Deutschland, dass man sich auf einen gestaffelten Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche geeinigt hat."

17. Februar 2025

Familienbericht: Jede fünfte Familie allein- oder getrennterziehend

In jeder fünften Familie in Deutschland erziehen Eltern ihre Kinder allein oder getrennt. Dies entspricht etwa 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren. Der Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter, aber der Anteil der Väter wächst und liegt 2023 bei 18 Prozent. Das zeigt der 10. Familienbericht.

Alleinerziehende Mütter sind dem Bericht zufolge besonders oft von Armut bedroht. Obwohl sie überwiegend erwerbstätig sind, sind viele auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Viele Mütter gehen durch die Fokussierung auf Sorgearbeit und Ausstieg oder Reduzierung ihrer Erwerbsarbeit hohe finanzielle Risiken ein. Entsprechend ist das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern etwa drei Mal höher als das von Müttern in Paarbeziehungen.

Die Familienberichtskommission hat vier zentrale Ziele formuliert, auf die ihre Handlungsempfehlungen hinwirken sollen:

  1. Die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern
  2. die Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung
  3. die Berücksichtigung von Vulnerabilitäten und
  4. die Anerkennung sowie Förderung der Vielfalt von Familienformen.

14. Februar 2025

Fortführung Projekt "Aqua-Kitas" in MV

Schwimmen, tauchen, springen – das sind die Fähigkeiten, die Kinder brauchen, um sich sicher im Wasser zu bewegen. Damit noch mehr Mädchen und Jungen in Mecklenburg-Vorpommern bereits im Kindergartenalter diese Kompetenzen erlernen, fördert das Land auch in diesem Jahr zehn Kindertageseinrichtungen, die sich am Projekt „Aqua-Kitas“ beteiligen.

Die Ausbildung der Fachkräfte wird durch die Stiftung Deutschland Schwimmt organisiert. Die Teilnehmenden erarbeiten sich die Theorie durch ein flexibles Selbststudium, auf das ein Praxiswochenende und die praktische Prüfung folgen. Während ihrer Ausbildung lernen sie unter anderem, wie sie die Basiskompetenzen spielerisch vermitteln können, wie eine Musterstunde aufgebaut ist und wie sie mit Notfallsituationen im Wasser umgehen. Für die Fachkräfte ist die Ausbildung kostenlos. Die Teilnahme an der Ausbildung steht darüber hinaus auch Fachkräften von Kitas frei, die keine Förderung für Aqua-Kitas in Anspruch genommen haben.

11. Februar 2025

Situation von Familien in Deutschland - aktueller Bericht

Laut dem Bericht ist jede fünften Familie in Deutschland allein oder getrennt erziehend. Das entspricht etwa 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren. Der Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter. Der Anteil der Väter wächst und lag im Jahr 2023 bei 18 Prozent.

Alleinerziehende Mütter sind dem Familienbericht zufolge besonders oft von Armut bedroht. Obwohl sie überwiegend erwerbstätig sind, sind viele auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Viele Mütter fokussieren sich auf die Sorgearbeit und steigen aus dem Beruf aus oder reduzieren ihre Erwerbsarbeit und gehen dadurch hohe finanzielle Risiken ein. Entsprechend ist das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern etwa drei Mal höher als das von Müttern in Paarbeziehungen.

Die Familienberichtskommission hat vier zentrale Ziele formuliert, auf die ihre Handlungsempfehlungen hinwirken sollen:

  1. Die ökonomische Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern fördern
  2. Die gemeinsame Elternverantwortung stärken
  3. Vulnerabilitäten berücksichtigen
  4. Die Vielfalt von Familienformen anerkennen und fördern

7. Februar 2025

MV entwickelt eigenen Demenzplan

Ziel ist es, an Demenz erkrankte Menschen und ihre Angehörigen künftig noch besser zu unterstützen und proaktiv den Herausforderungen des Krankheitsbildes in einer immer älter werdenden Gesellschaft zu begegnen.

Gemeinsam mit einem breiten Bündnis von Akteuren, das unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus Pflege und Therapie, lokale Demenznetzwerke und Beratungsstrukturen sowie Patientenvertretungen und Betroffene selbst umfasst, soll der neue Demenzplan hierfür landesspezifische Grundlagen schaffen. Auch einen eigenen wissenschaftlichen Beirat habe das Land eingerichtet, die Auftaktsitzung des Gremiums sei für den März geplant.

„Wir setzen hierbei auf Expertise, die es im Land schon gibt. Ob es der Pakt für Pflege ist, innerhalb dessen die Demenzstrategie erarbeitet wird, die vom Land geförderte Landesfachstelle Demenz oder die Unterstützungsangebote der Kommunen – wir sind in MV bereits auf einem guten Weg und wollen dieses Wissen nun besser bündeln, ausbauen und verfestigen“, betonte Drese.

3. Februar 2025

Cannabis und Jugendliche: Eltern erhalten Unterstützung

Seit der Legalisierung von Cannabis für Volljährige im letzten Jahr stehen Eltern vor neuen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST MV) mit Unterstützung des Gesundheitsministeriums einen umfassenden Flyer veröffentlicht, der Eltern dabei hilft, Warnsignale zu erkennen und Unterstützung anzubieten.

„Das Durchschnittsalter für den ersten Cannabiskonsum liegt leider bei 14 Jahren. Der Konsum kann langfristige Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit haben. Der Flyer informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Risiken des Cannabiskonsums für Jugendliche und gibt wertvolle Hinweise, wie Eltern reagieren können, wenn sie bei ihrem Kind Anzeichen dafür vermuten“, erläuterte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Hintergründe.

Der Cannabis-Elternflyer ist kostenlos bei der LAKOST MV bestellbar.

Darüber hinaus hat die LAKOST vor wenigen Tagen eine Citycards-Aktion zum Thema Cannabis gestartet. In Rostock, Schwerin, Wismar, Greifswald und Stralsund werden in den teilnehmenden Kneipen und Einrichtungen insgesamt 48.000 Postkarten verteilt, die zum Schmunzeln und Überdenken des Cannabiskonsums insbesondere im jungen Alter nachdenken sollen.

29. Januar 2025

Zeugnissorgentelefon ist geschaltet

Die Hotline ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jeweils eine Woche vor und eine Woche nach der Zeugnisausgabe mit Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um das Zeugnis zur Verfügung, ob es dabei um den Umgang mit Enttäuschung und Ängsten oder um Konflikte in der Familie geht. Schülerinnen und Schüler können auch Tipps erhalten, wie sie ihre Leistungen verbessern.

Die telefonische Beratung ist vom 27. Januar 2025 bis 7. Februar 2025 unter der Nummer 0385 588 7987 (montags bis freitags und auch am Samstag, 1. Februar 2025), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

27. Januar 2025

Bewerbung zum Deutschen Kita-Preis

Bis zum 7. März sind Kitas und lokale Bündnisse aus ganz Deutschland dazu aufgerufen, sich für den Deutschen Kita-Preis 2025 zu bewerben. Auch Netzwerke Frühe Hilfen können teilnehmen. Die Bewerbung erfolgt ab sofort online über das Bewerbungsportal des Deutschen Kita-Preises.

Die Auszeichnung wird in zwei Kategorien verliehen: "Kita des Jahres" und "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres". In diesem Jahr ist der Deutsche Kita-Preis mit insgesamt 110.000 Euro dotiert. Die Initiatoren rufen außerdem dazu auf, Kitas oder lokale Bündnisse für den Preis vorzuschlagen und zum Mitmachen zu ermutigen. Das ist bis zum 28. Februar möglich.

Der Deutsche Kita-Preis wird jährlich vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gemeinsam mit weiteren Partnern verliehen. Er würdigt seit 2018 die engagierte Arbeit von Kitas, Initiativen, Netzwerken und Bündnissen, die sich auf kommunaler Ebene dafür einsetzen, dass Kinder bestmöglich aufwachsen können.

25. Januar 2025

Familienhebammen unterstützen Familien in besonderen Lebenslagen

Zum Jahresanfang sind die aktualisierten Grundsätze des Landesprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Kraft getreten. Wesentliche Änderung: Mit dem Landesprogramm können Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen belastete Familien von der Geburt bis nunmehr zum Ende des 18. Lebensmonates ihres Kindes helfen, den neuen Alltag zu meistern. Bisher war eine Unterstützung nur bis zum Ende des ersten Lebensjahres möglich. Die Hilfsangebote sind für die Familien kostenlos.

Die Familien werden in ihrem häuslichen Umfeld besucht, was der Fachkraft ermöglicht, das individuelle Lebensumfeld zu verstehen und eine passgenaue Unterstützung anzubieten. Das Angebot ist niedrigschwellig und freiwillig.

Ansprechpartner*innen und weitere Informationen zum Landesprogramm finden Sie auf der Webseite der Landesfachstelle.

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