Hat Ihr Kind eine Behinderung, können Sie auch über das 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten. Der Zentrale Kindergeldservice der Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und notwendige Anträge in einer online Informationsveranstaltung.
Eine Anmeldung ist erforderlich (über den Veranstaltungslink).
Informatives können Sie vorab auch auf der Internetseite der Familienkasse erfahren.
