Das ändert sich 2026 für Familien
Was sich bei Geld, Arbeit, Mobilität und Alltag ändert
Familienleben in MV | Familienpolitik
12. Januar 2026 | Administrator

Zum Jahresbeginn 2026 treten mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft, die Familien unmittelbar betreffen – insbesondere bei Geldleistungen, Steuern, Arbeit und im Alltag. Einige Anpassungen bringen ein kleines Plus im Haushaltseinkommen, andere sorgen für Entlastung oder mehr Planungssicherheit.

Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Mehr Geld für Familien

Kindergeld steigt

Ab Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Das sind vier Euro mehr als bisher. Bei zwei Kindern ergibt sich ein Plus von 8 Euro im Monat beziehungsweise 96 Euro im Jahr. Die Anpassung erfolgt automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Höhere Freibeträge bei der Steuer

Freibeträge sorgen dafür, dass Einkommen, das für den Lebensunterhalt notwendig ist, steuerfrei bleibt. Zum Jahresbeginn 2026 werden diese Beträge angehoben.

Grundfreibetrag

  • steigt auf 12.348 Euro

  • Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei

Kinderfreibetrag

  • steigt auf 6.828 Euro pro Jahr

Gesamtfreibetrag pro Kind

  • inklusive Freibetrag für Betreuung und Erziehung: 9.756 Euro

Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder die Freibeträge günstiger sind. Eine gesonderte Entscheidung oder Antragstellung ist nicht notwendig.

Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Unterhalt für Trennungskinder

Leben Eltern getrennt, ist ein Elternteil zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Diese sogenannten Mindestunterhaltssätze steigen 2026 leicht (um etwa ein Prozent).

Die neuen Beträge betragen:

  • 0–5 Jahre: 486 Euro

  • 6–11 Jahre: 558 Euro

  • 12–17 Jahre: 653 Euro

  • Volljährige Kinder: 698 Euro

Für betreuende Elternteile bedeutet dies eine leichte Erhöhung der finanziellen Unterstützung. Für unterhaltspflichtige Elternteile steigen die Zahlungen entsprechend.

Untehaltsvorschuss

Kann oder will der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein.

Die Beträge bleiben 2026 praktisch unverändert:

  • 0–5 Jahre: 227 Euro

  • 6–11 Jahre: 299 Euro

  • 12–17 Jahre: 394 Euro

Grund hierfür ist, dass zwar der Mindestunterhalt steigt, gleichzeitig aber auch das Kindergeld angerechnet wird. Dadurch verändert sich die tatsächliche Auszahlung kaum.

Arbeit, Ausbildung und Nebenjobs

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde.

Davon profitieren insbesondere Beschäftigte in Teilzeit, im Dienstleistungsbereich und im Niedriglohnbereich.

Minijob-Grenze

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 603 Euro.

Dies betrifft vor allem Personen, die neben Familie, Pflege oder Ausbildung in geringem Umfang arbeiten.

Mindestausbildungsvergütung

Für Auszubildende steigen die Mindestvergütungen:

  • 1. Ausbildungsjahr: 724 Euro

  • 2. Ausbildungsjahr: 854 Euro

  • 3. Ausbildungsjahr: 977 Euro

  • 4. Ausbildungsjahr: 1.014 Euro

Das kann Familien entlasten, deren Kinder während der Ausbildung weiterhin finanziell unterstützt werden.

Kinderkrankentage

Der Anspruch auf Kinderkrankentage bleibt bestehen:

  • 15 Tage pro Kind und Elternteil

  • 30 Tage für Alleinerziehende

Diese Tage können genutzt werden, wenn Kinder krank sind und betreut werden müssen.

Entlastung bei den Energiekosten

Ab 2026 greifen zwei Maßnahmen, die Haushalte bei den Energiekosten entlasten sollen:

  • die Gasspeicherumlage entfällt

  • es gibt Zuschüsse zu den Stromnetzentgelten

Ziel ist, dass Strom- und Gaspreise für private Haushalte langsamer steigen oder sinken. Wie stark die Entlastung ausfällt, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.

Mobilität im Alltag

Deutschlandticket

Das Deutschlandticket kostet ab 2026 63 Euro pro Monat.

Führerscheinumtausch

Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.

Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und soll Fälschungen verhindern.

Neues Vergiftungsregister

Vergiftungsfälle – zum Beispiel durch Haushaltschemikalien, Medikamente oder Kosmetika – werden künftig zentral erfasst. Ziel ist, gefährliche Produkte schneller zu erkennen und frühzeitig zu warnen. Für Haushalte mit kleinen Kindern stellt dies einen wichtigen Sicherheitsaspekt dar.

Wehrdienst: neue Befragung mit 18 Jahren

Ab 2026 wird für 18-jährige Männer eine verpflichtende Befragung zur möglichen Eignung für den Wehrdienst eingeführt. Für Frauen ist die Teilnahme freiwillig.

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