Zum Jahresbeginn 2026 treten mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft, die Familien unmittelbar betreffen – insbesondere bei Geldleistungen, Steuern, Arbeit und im Alltag. Einige Anpassungen bringen ein kleines Plus im Haushaltseinkommen, andere sorgen für Entlastung oder mehr Planungssicherheit.
Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Mehr Geld für Familien
Kindergeld steigt
Ab Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Das sind vier Euro mehr als bisher. Bei zwei Kindern ergibt sich ein Plus von 8 Euro im Monat beziehungsweise 96 Euro im Jahr. Die Anpassung erfolgt automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Höhere Freibeträge bei der Steuer
Freibeträge sorgen dafür, dass Einkommen, das für den Lebensunterhalt notwendig ist, steuerfrei bleibt. Zum Jahresbeginn 2026 werden diese Beträge angehoben.
Grundfreibetrag
steigt auf 12.348 Euro
Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei
Kinderfreibetrag
steigt auf 6.828 Euro pro Jahr
Gesamtfreibetrag pro Kind
Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder die Freibeträge günstiger sind. Eine gesonderte Entscheidung oder Antragstellung ist nicht notwendig.
Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Unterhalt für Trennungskinder
Leben Eltern getrennt, ist ein Elternteil zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Diese sogenannten Mindestunterhaltssätze steigen 2026 leicht (um etwa ein Prozent).
Die neuen Beträge betragen:
0–5 Jahre: 486 Euro
6–11 Jahre: 558 Euro
12–17 Jahre: 653 Euro
Volljährige Kinder: 698 Euro
Für betreuende Elternteile bedeutet dies eine leichte Erhöhung der finanziellen Unterstützung. Für unterhaltspflichtige Elternteile steigen die Zahlungen entsprechend.
Untehaltsvorschuss
Kann oder will der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein.
Die Beträge bleiben 2026 praktisch unverändert:
0–5 Jahre: 227 Euro
6–11 Jahre: 299 Euro
12–17 Jahre: 394 Euro
Grund hierfür ist, dass zwar der Mindestunterhalt steigt, gleichzeitig aber auch das Kindergeld angerechnet wird. Dadurch verändert sich die tatsächliche Auszahlung kaum.
Arbeit, Ausbildung und Nebenjobs
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde.
Davon profitieren insbesondere Beschäftigte in Teilzeit, im Dienstleistungsbereich und im Niedriglohnbereich.
Minijob-Grenze
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 603 Euro.
Dies betrifft vor allem Personen, die neben Familie, Pflege oder Ausbildung in geringem Umfang arbeiten.
Mindestausbildungsvergütung
Für Auszubildende steigen die Mindestvergütungen:
1. Ausbildungsjahr: 724 Euro
2. Ausbildungsjahr: 854 Euro
3. Ausbildungsjahr: 977 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1.014 Euro
Das kann Familien entlasten, deren Kinder während der Ausbildung weiterhin finanziell unterstützt werden.
Kinderkrankentage
Der Anspruch auf Kinderkrankentage bleibt bestehen:
15 Tage pro Kind und Elternteil
30 Tage für Alleinerziehende
Diese Tage können genutzt werden, wenn Kinder krank sind und betreut werden müssen.
Entlastung bei den Energiekosten
Ab 2026 greifen zwei Maßnahmen, die Haushalte bei den Energiekosten entlasten sollen:
die Gasspeicherumlage entfällt
es gibt Zuschüsse zu den Stromnetzentgelten
Ziel ist, dass Strom- und Gaspreise für private Haushalte langsamer steigen oder sinken. Wie stark die Entlastung ausfällt, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.
Mobilität im Alltag
Deutschlandticket
Das Deutschlandticket kostet ab 2026 63 Euro pro Monat.
Führerscheinumtausch
Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und soll Fälschungen verhindern.
Neues Vergiftungsregister
Vergiftungsfälle – zum Beispiel durch Haushaltschemikalien, Medikamente oder Kosmetika – werden künftig zentral erfasst. Ziel ist, gefährliche Produkte schneller zu erkennen und frühzeitig zu warnen. Für Haushalte mit kleinen Kindern stellt dies einen wichtigen Sicherheitsaspekt dar.
Wehrdienst: neue Befragung mit 18 Jahren
Ab 2026 wird für 18-jährige Männer eine verpflichtende Befragung zur möglichen Eignung für den Wehrdienst eingeführt. Für Frauen ist die Teilnahme freiwillig.
