Was ändert sich im Jahr 2022?
Familienpolitik
27. Dezember 2021 | Jacqueline Koch
Das Team der Familieninfo MV wünscht allen Familien und Leser*innen einen guten und gesunden Start ins Neue Jahr! Wir haben zum Jahreswechsel wieder eine kleine Übersicht über die Regelungen und Änderungen zusammengestellt, die ab 2022 in Kraft treten.

Elektronische Krankschreibung

Bereits seit dem 01.Oktober 2021 ist es vorgesehen, dass Arztpraxen die Krankmeldungen ihrer Patient*innen direkt digital an die Krankenkassen übermitteln. Arbeitnehmer*innen müssen ihren „gelben Schein“ dann lediglich an ihre Arbeitgeber*innen versenden.

Das Jahr 2022 mit einer Geschenkebox

Ab dem 01. Juli 2022 sollen Krankenkassen dann sogar die von den Arztpraxen erhaltenen Krankschreibungen digital an die Arbeitgeber weiterleiten, sodass sich die Patient*innen gar nicht mehr um die Meldungen kümmern müssen.
Ganz ohne Nachweis geht es allerdings nicht: Die Patient*innen bekommen noch eine ausgedruckte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für die eigene Dokumentation.

Homeoffice-Pauschale

Steuerpflichtige können für die Jahre 2020 und 2021 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, einen Betrag von fünf Euro geltend machen, maximal jedoch 600 Euro (das entspricht 120 Tagen).

Kinderzuschlag steigt

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag auf 209 Euro pro Kind/Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen nicht von sich aus aktiv werden – der Betrag wird ab Januar automatisch angepasst.
Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann online ausgefüllt und hochgeladen werden.

Kraftstoffe werden teurer

Zum 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe der CO₂-Abgabe in Kraft. Pro Tonne CO₂ sind dann 30 Euro fällig. Das macht Treibstoffe erneut teurer: Beim Benzin werden 8,4 Cent pro Liter aufgeschlagen. Beim Diesel sind es 9,5 Cent pro Liter.

Mindestlohn steigt erneut

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn zunächst von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Am 1. Juli 2022 wird er dann noch einmal angehoben, auf 10,45 Euro pro Stunde.

Auch für Auszubildende, die ihre Ausbildung im Jahr 2022 beginnen, gibt es eine gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung von nun monatlich 585 Euro. Sie erhöht sich jährlich:

  • plus 18 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr
  • plus 35 Prozent im dritten Ausbildungsjahr
  • plus 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr, jeweils von der Einstiegsvergütung ausgehend.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der ➤Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Pflege - Änderungen der Zuzahlungen und Versorgung

In der ambulanten Pflege werden ab 01. Januar 2022 die Sachleistungsbezüge um 5 % erhöht. Die Monatsbeträge sind dann wie folgt:

  • Pflegegrad 2: 724 Euro,
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro,
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro,
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro.
  • Auch die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr.

In der stationären Pflege werden ab 2022, neben dem abhängig vom Pflegegrad gezahlten Leistungsbetrag, Zuschläge von der Pflegeversicherung bei einer Versorgung im Pflegeheim gezahlt. Mit der Dauer der Pflege steigt dieser an:

  • 5 Prozent im ersten Jahr
  • 25 Prozent im zweiten Jahr
  • 45 Prozent im dritten Jahr
  • 70 Prozent in den folgenden Jahren

Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesgesundheitsministerium.

Plastiktüten im Supermarkt

Mit Beginn des neuen Jahres dürfen in Lebensmittel- und Drogeriemärkten sowie im weiteren Handel keine Einkaufstüten aus Plastik mehr ausgegeben werden (dies gilt jedoch nur für die üblicherweise an den Kassen ausliegende Tüten). Stabile Mehrwegtaschen und die sehr dünnen Plastiktüten aus der Obst- und Gemüseabteilung bleiben erhalten.

Portokosten

Die Post hebt auch 2022 wieder die Preise um einige Cent an.

  • Die Postkarte kostet dann 70 Cent statt 60 Cent.
  • Der Standardbrief kostet 85 Cent statt 80 Cent.
  • Der Kompaktbrief wird 1,00 Euro statt 95 Cent kosten.
  • Der Großbrief kostet dann 1,60 Euro statt 1,55 Euro.
  • Für den Maxibrief werden 2,75 Euro statt 2,70 fällig.
  • Einschreiben sollen um 15 Cent teurer werden, d.h. für das Einwurf Einschreiben 2,35 Euro statt 2,20 und für das normale Einschreiben 2,65 Euro statt 2,50 Euro
  • Auch Bücher- und Warensendungen, sowie Nachsendeaufträge werden teurer.

 

Quellen:
https://www.payback.de/ratgeber/schon-gewusst/aenderungen-2022?adobe_mc_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/das-aendert-sich-2022-grosser-ueberblick-von-a-bis-z

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