Online Angebot: Auch nach dem 18. Geburtstag kann weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen - zum Beispiel während einer Ausbildung, eines Studium oder einer Zeit zwischen zwei Ausbildungsphasen. Um das Kindergeld nahtlos weiterzahlen zu können, benötigt die Familienkasse entsprechende Mitteilungen und Nachweise. Eine frühzeitige Information hilft, finanzielle Unterstützung nicht zu verpassen.
