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15. März 2021: Sozialministerin Stefanie Drese im Live-Chat
Zweimal jährlich behandeln wir aktuelle Themen rund um die Familie im Rahmen eines Live-Chats. Dabei haben Sie die Möglichkeit mit Fachexpert*innen via Chat ins Gespräch zu kommen.
Stefanie Drese stellte sich im Rahmen des Live-Chats am 15. März den Fragen der Bürgerinnen und Bürgern. Die Themen dabei sind dieses Mal:
  • Die Ehrenamtskarte
  • Der Reformbedarf in der Pflege
  • Die Partnerschaftliche Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit
  • Aktuelles rund um die Corona-Regelungen in der Kita, Pflege und Freizeitsport
Protokoll des Live-Chats

  1. Hallo, Frau Drese,
    wir freuen uns sehr, dass wir ab dem 22. März wieder Kinderfußball in Lambrechtshagen trainieren dürfen. Was müssen wir dabei beachten? Müssen wir vor jedem Training Schnelltests durchführen oder kontaktfrei trainieren? Feste Kindergruppen oder begrenzte Anzahlen? Sind diese Regelungen weiterhin an die Landkreis-Inzidenzen gekoppelt?
    Oder können die Jungs endlich wieder richtig Fußball spielen ;)?

    Viele Grüße,
    Petra Schierz

  2. Sehr geehrte Frau Ministerin Drese,
    unsere Mutter lebt in einem Altenpflegeheim im Lk VG.
    Ich kenne die Festlegungen in den aktuellen CoronaVO, allgemein und Pflege und Soziales.
    In der Regel bin ich die ständige Besuchsperson für meine Mutter.
    Nun kommt mein Bruder am kommenden Wochenende aus Wolfsburg, um meine Mutter zu besuchen. (Das letzte Mal hat er sie zu ihrem 93. Geburtstag im Nov. 2020 gesehen.) Dann würde sie aber in den verbleibenden 2 Wochen nicht von mir besucht werden dürfte, was für sie sehr bitter und kaum verständlich wäre. Sehen sie unter den besonderen Umständen eine Möglichkeit, dass mein Bruder und ich sie innerhalb von 2 Wochen auch beide besuchen können. Wir sind auch beide ihre gerichtlich bestellten Betreuer.
    Hinzu kommt, dass ein sehr großer Teil der Bewohner bereits zweimal geimpft ist.
    Grundsätzlich wäre es schön, wenn bei zukünftigen Verordnungen auch dieser
    Sachverhalt mehr berücksichtigt würde.
    Ich hoffe sehr auf eine positive Antwort.

    Freundliche Grüße
    Gudrun Langner

    1. Sehr geehrte Frau Langner,

      Die Verordnungslage ist im Moment noch so, wie Sie es beschrieben haben. Wir bereiten Öffnungsschritte vor, müssen aber weiterhin den Schutz der Bewohner ganz besonders im Blick haben.
      Denkbar wäre in Ihrem konkreten Fall, dass sich Ihr Bruder bereits vor dem eigentlichen Besuch als Besuchsperson anmeldet, damit bereits Zeit vor dem eigentlichen Besuch "ablaufen" kann. Darüber hinaus wäre es auch denkbar, mögliche Besuche von Ihnen unter Einhaltung von Abstandsregelungen etwa am Fenster der Einrichtung durchzuführen. Besprechen Sie das doch bitte mit der Einrichtungsleitung.

      LG Stefanie Drese

  3. Sehr geehrte Frau Ministerin Drese, ich habe eine Frage zur landesweiten Ehrenamtskarte. Haben Sie bzw. Ihre Kolleginnen und Kollegen einen Überblick, wie viele ehrenamtlich Engagierte im Landkreis Vorpommern-Greifswald die Ehrenamtskarte beantragt bzw. erhalten haben? Wie schätzen Sie die Akzeptanz der Ehrenamtskarte landesweit ein?

    1. Sehr geeehrte Frau Sacher,

      die Ehrenamtskarte ist landesweit sehr gut angelaufen und wird nachgefragt. Ich setze mich mit der MMZ in VG zusammen, um Ihnen die aktuelle Zahl für Ihren Landkreis benennen zu können.
      195 bewilligte Ehrenamtskarten in VG Ende Februar.

      LG Stefanie Drese

  4. Liebe Frau Drese,
    unser Sohn ist vor vier Wochen ein Jahr alt geworden. Wir haben keinen Kitaplatz für ihn in der Umgebung gefunden. Deswegen betreut ihn sein Papa noch bis August zu Hause. Erst dann haben wir einen Platz bei einer Tagesmutter sicher. Wäre es nicht sinnvoll, analog zur ortszuständigen Schule, Ortszuständigkeiten für Kitas festzulegen? So hätten Kinder eines Stadtteils einen Platz in der Nähe sicher.
    Mit besten Grüßen Louisa Maria Carius

    1. Sehr geehrte Frau Carius,

      diese Frage haben wir schon häufig in Fachkreisen und mit Elternvertretern besprochen. Aber gerade der Kita-Bereich lebt von einer Vielfalt der verschiedenen Träger und unterschiedlicher Konzepte. Außerdem würde eine solche Zuordnung in einer Vielzahl von Regionen sicherlich nicht so aufgehen, wie von Ihnen beschrieben.

      LG Stefanie Drese

  5. Hallo liebe Frau Drese, die MitMachZentralen sind heute live dabei und unterstütze Sie gern bei Beantwortung der Fragen zur EhrenamtsKarte MV. MfG die acht MMZ`s

  6. Guten Tag Frau Drese, ab wann sind in Begegnungszentren wieder sozialpädagogische Angebote in verkleinerten Gruppe wie z.B. FuN-Baby-Kurse möglich? Die Bedarfe junger Eltern, insbesondere Alleinerziehender, sind enorm. Danke!

    1. Sehr geehrte Frau Batthauer,

      wir werden die Frage der Öffnung von Begegnungszentren etc. auf dem nächsten MV-Gipfel am 26.3. zusammen mit den Kommunen beraten.

      LG Stefanie Drese

  7. Sehr geehrte Frau Drese,

    wir sind ein Kinderfußballverein. Fast alle unserer 22 Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren (seit mindestens 24. Februar im Präsenzunterricht) kommen aus der kreisfreien Stadt Rostock. Jedoch findet unser Training auf einem Sportplatz knapp 3 km außerhalb von Rostock in Lambrechtshagen statt. Daher untersagt uns das Gesundheitsamt das Training. Viele Vereine aus Rostock (teilweise mit einer größeren Anzahl von Kindern aus dem Landkreis) dürfen trainieren. Warum werden die Genehmigungen an Inzidenzen festgemacht, deren Ursachen kilometerweit entfernt sind.
    Welche Perspektive gibt es für uns als Verein im "Grenzbereich"?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Viele Grüße, Petra Schierz

    1. Sehr geehrte Frau Schierz,

      Ich habe eine gute Nachricht:

      ab dem 22.3. wird das Training auch in Lambrechtshagen wieder möglich sein.

      LG Stefanie Drese

  8. Im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten stelle ich folgende Frage:
    Angesichts steigender Corona-Zahlen und einer drohenden 3. Welle: Welche konkreten Unterstützungsangebote für Familien und besonders für Alleinerziehende sind geplant, wenn Schulen und Kitas möglicherweise erneut schließen werden?

    1. Sehr geehrte Frau Kowalzyk,

      wir sind in MV auch im bundesweiten Vergleich das Bundesland mit den weitestgehenden Regelungen zur Öffnung von Kita und Schule unter Pandemiebedingungen. Dabei ist die Möglichkeit, dass Alleinerziehende eine Betreuung Ihrer Kinder absichern können, immer von besonderer Bedeutung und über die Notbetreuung zu beantragen.

      LG Stefanie Drese

    1. Sehr geehrter Herr Wöhnl,

      wir bereiten entsprechende Beschlüsse für den MV-Gipfel am 26.März vor. Bis dahin müssen wir aber auch die Entwicklung der Pandemie im Blick behalten.

      LG Stefanie Drese

  9. Wann gibt es endlich Lockerungen in den Pflegeheimen . Noch immer darf ich meine Mutter nur 1x die Woche alleine besuchen. Das kann es doch nicht sein. Sie sehnt sich auch nach der ganzen Familie. Bitte, es geht doch so nicht weiter. Ich möchte meine Mutter wieder sehen können, wann ich es will und nicht immer nur nach Termin. Ich möchte sie auch wieder in die Arme nehmen und drücken
    drücken,drücken. Ich brauche das genauso sehr wie meine Mutter auch. Bitte,wenn nicht bald etwas passiert, es macht mich krank . BITTE, BITTE!!!!

    1. Sehr geehrte Sike K.

      wir sind dabei, Öffnungen vorzubereiten und stimmen uns dazu auch mit der Bundesebene ab. Wir müssen Schutz und Öffnungen gut abwägen und sicher vorbereiten. Dafür bitte ich um Verständnis.

      LG Stefanie Drese

  10. Sehr geehrte Frau Ministerin Drese,

    ich bin staatlich anerkannter Erzieher und betreibe seit 15 Jahren mit meiner Ehefrau eine Großtagespflegestelle in unserem Einfamilienhaus. Unsere Tagespflegestelle ist aktuell die letzte im Bereich Röbel/ Müritz. Ich freue mich, dass nun auch Kindertagespflegepersonen kostenlose Schnelltests und neben Grundschullehrern und Erziehern auch eine Impfung erhalten sollen.

    Unsere Tochter ist ebenfalls staatlich anerkannte Erzieherin und sollte ab 01.01.2021 unser kleines Team der Großtagespflege verstärken und die Förderung unserer Kinder absichern helfen. Aktuell dürfen in unserer Großtagespflegestelle entsprechend der den gesetzlichen Vorgaben aus § 18 KiföG M-V im Sinne des § 43 Abs. 1 SGB VIII und der Erlaubnis des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe 10 Kinder gleichzeitig durch uns gefördert werden. Im November 2020 beantragte unsere Tochter die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe des LK MSE. Diese wird ihr seitdem mit der Begründung verwehrt, dass nach § 18 Abs. 2 Satz 3 KiföG M-V der Zusammenschluss von mehr als zwei Tagespflegepersonen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sei. In der Drucksache 7/3393 zum KiföG M-V auf Seite 64 wären die Begründungen für den Zusammenschluss (gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben wie Einkaufen, Reinigen und Pflege der Räume) und die Begründungen dagegen (Trennung pädagogischen Arbeit der Tagespflegepersonen, um das Betreiben einer Schein-Kindertageseinrichtung vorzubeugen) benannt.

    Eine Erklärung für den Begriff „Schein-Kindertageseinrichtung“ habe ich bisher nicht finden können und auch vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe des LK MSE nicht erhalten. Wir unterstützen nun unsere Tochter in ihrem Widerspruchs-verfahren, da sogar meine Frau als staatlich geprüfte Physiotherapeutin in einer Kindertageseinrichtung als pädagogische Fachkraft 6 Krippenkinder betreuen dürfte und wir davon überzeugt sind, dass wir alle Kinder unserer Großtagespflegestelle entsprechend dem Förderauftrag aus § 22 SGB VIII fördern dürfen. Was bedeuten soll, dass auch ein meiner Frau vertraglich zugeordnetes Kind an einem meiner pädagogischen Angebote teilnehmen darf. Kinder haben ein Recht auf Bildung und Selbstbestimmung, dass sie nicht vor unserer Tür abgeben.

    Da Kindertagespflegepersonen dem Gesetz nach als selbständig gelten, habe ich meine Tochter vorübergehend gemäß § 43 Abs. 1 SGB VIII erlaubnisfrei angestellt.
    Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe des LK MSE untersagt meiner Tochter als staatlich anerkannte Erzieherin jedoch die Betreuung der mir durch Vertrag zugeordneten Kinder während meiner Abwesenheit. Sie handelt dann entsprechend § 104 Abs. 1 SGB VIII ordnungswidrig, da Sie keine gültige Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII besitzt. Nach § 104 Abs. 2 SGB VIII kann dies mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

    Mit großer Sorge beobachte ich das Pandemiegeschehen in unserem Land. Ich gehöre aus gesundheitlichen Gründen zur Risikogruppe und bin unsicher, ob ich ein Impfangebot mit dem Impfstoff AstraZeneca annehmen kann, da meine Vertretung im Ausfall nicht abgesichert ist. Das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des KiföG M-V sorgt dafür, dass Eltern ihre Kinder beitragsfrei bis zu 50 Wochenstunden fördern lassen können und sichert ihnen dabei ein Wunsch- und Wahlrecht zu.

    Meine Frage an Sie Frau Sozialministerin Drese:

    Welche Voraussetzungen müssen in unserer Großtagespflegestelle vorherrschen bzw. geschaffen werden, damit die Kriterien des begründeten Ausnahmefalls zum erlaubten Zusammenschluss von mehr als zwei Tagespflegepersonen erfüllt werden und im Falle der Vertretung auch hier die allgemeinen Grundsätze nach §§ 23 und 43 des SGB VIII gelten können?

    Mit freundlichen Grüßen
    Mario Radfeld

  11. Sehr geehrte Frau Drese,

    wir möchten als Fachgremium Arbeitskreis Offene Kinder-und Jugendarbeit Rostock auf unsere Situation aufmerksam machen und hoffen zunehmend auf Öffnungsperspektiven für unseren Bereich.
    Aus einem Antwort-Schreiben vom Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV geht hervor, dass Sie um Öffnungsschritte bemüht sind, dies die Landesverordnung aber noch nicht hergibt. In aktuellen Studien und vor allem durch Gespräche mit unserer Zielgruppe wird deutlich, dass die Kinder und Jugendlichen nicht nur Schüler*innen sind, sondern auch Perspektiven für den Freizeitbereich benötigen. Jeden Tag stehen Kinder vor unserer Tür und fragen, wann wir wieder öffnen dürfen und wir können ihnen absolut nichts dazu sagen.

    Wir bitten Sie, nehmen Sie die Kinder und Jugendlichen im Ganzen wahr und ermöglichen soziale Kontakte im geschützten Rahmen. Wir sind gut vorbereitet, achten auf alle Abstands- und Hygieneregeln und bieten Unterstützung, die gerade jetzt so wichtig ist.
    Rostock hat seit Monaten eine stabile Inzidenz. Der Einzelhandel ist geöffnet, Freizeitsport ist eingeschränkt möglich - wann können auch wir mit einer Öffnung rechnen (und wenn zunächst ebenfalls mit Einschränkungen, wie wir es aus dem letzten Jahr bereits kennen)?
    Was spricht dagegen?

    Mit freundlichen Grüßen
    i.A. Maria Wybranitz, AWO Jugendzentrum "224"
    Die Mitglieder des AK OKJA Rostock

    1. Sehr geehrte Frau Wybranitz,

      wir sind gerade in einer entscheidenden Phase der Pandemie. Mit dem Start in den Schulen und dem Kinder- und Jugendsport in Rostock werden erste Öffnungsschritte gemacht und Rückschlüsse auch für den von Ihnen angesprochenen Bereich zu ziehen sein. Wir vergessen Sie nicht, versprochen.

      LG Stefanie Drese

  12. Hallo Frau Drese,
    mein Name ist Jens Räbiger, ich bin Koordinator im Mehrgenerationenhaus Altenpleen bei Stralsund.
    Ich möchte ihnen meine Unzufriedenheit über die schrittweisen Lockerungen mitteilen!
    Ich als jahrelanger Handballer und späterer Schiedsrichter finde es sehr gut dass sie die Handballer in MV unterstützen und die Spiele zwischen dem Stralsunder HV, dem HC Empor Rostock und Post Schwerin unterstützen bzw. sogar ins Leben gerufen haben.
    Aber wo bleibt die kulturelle Seite? Wir haben Projekte in denen wir, um die Hygienemaßnamen einzuhalten, mit wenigen Teilnehmern arbeiten. Zum Beispiel ein Nähkurs mit 5 Kindern die sogar in eine Klasse gehen! Wir haben vom 29.03. bis zum 01.04. ein Zirkus-Projekt geplant. Auch dort würden nur zehn Kinder teilnehmen und es würde, um einen guten Abstand einzuhalten, in der Turnhalle Altenpleen stattfinden. Aber das Gesundheitsamt hat uns, für dieses Projekt schon eine Absage bis zum 01.04. erteilt.
    Auch die Senioren die sich beispielsweise zum Reden getroffen haben fragen ständig nach. Für die ist es sehr wichtig sich auszutauschen.
    Alle fragen sich warum nur der Sport in Etappen zugelassen wird.
    Es wäre sehr nett wenn sie unser Anliegen auch an Frau Schwesig weiterleiten würden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Räbiger
    Koordinator des Mehrgenerationenhaus „ Uns Hus“ Altenpleen
    Stralsunder Straße 26
    18445 Altenpleen
    0176/64038311

    1. Sehr geehrter Herr Räbiger,
      Diese Fragen bewegen mich auch sehr.
      Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens war bisher keine Änderung der Corona-Landesverordnung zugunsten von Einrichtungen der Jugendarbeit und Familienhilfe möglich.

      Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir in fortlaufender Abstimmung in der Landesregierung zeitnah erste Öffnungsschritte insbesondere für den Bereich der Jugend(sozial)arbeit und Familienhilfe erreichen wollen. Hierüber bin ich natürlich auch mit der Ministerpräsidentin im Gespräch.
      Im übrigen: auch im Sport gelten noch immer leider starke Einschränkungen.

      LG Stefanie Drese

  13. Sehr geehrte Frau Drese,

    ich bin Leiterin eines kleinen Teams von Sozialpädagoginnen, die in der ambulanten Erziehungshilfe im LK NWM tätig sind. In dem Zuge der Priorität der Impfreihenfolge habe ich das Gefühl, dass unser Dienst vergessen wurde. Da unser Auftrag ist, das Kindeswohl zu sichern und die Hilfe überwiegend bei den Familien stattfindet, ist es nicht möglich auf Kontakte zu verzichten. Die gemeinsame Kommunikation zwischen Fachkräften und Adressaten ist das entscheidende „Arbeitsmittel“ und geht weit über einen reinen Informationsaustausch hinaus. Vertrauen herzustellen, über sensible und heikle Themen zu sprechen, zu ermutigen und tragfähige Ziele und Unterstützungsmöglichkeiten zu entwickeln, benötigt Zeit und Gespräche in einem persönlichen Gegenüber. So fällt es z.B. einem Teil der Adressaten nicht leicht, ihre Sorgen bzw. ihren Unterstützungsbedarf zu artikulieren. Vieles läuft über die Wahrnehmung und nicht das gesprochene Wort. Die Mitarbeiterinnen sind seit über einem Jahr dabei mit höchster Anspannung, nichts in den Familien zu übersehen, trotzdem Hygienemaßnahmen einzuhalten und dann noch den innerlichen Druck zu spüren, nichts von einer Familie zur anderen zu übertragen. Ich könnte dies noch weiter ausbauen. Aber ich denke, dass Grundanliegen ist klar.
    Somit meine Frage, wann werden MitarbeiterInnen der ambulanten Jugendhilfe als systemrelevante Kräfte in eine frühere Priorität der Impfmöglichkeit aufgenommen? Bisher ist nur die teilstationäre Jugendhilfe bedacht. Auch bei den Schnelltests gehören wir nicht in die Gruppe kostenfreie Schnelltests beim Land MV zu bestellen.

    Ich hoffe, mein Anliegen gut dargestellt zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    Birgit Lang
    Leiterin der Einrichtung
    Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
    Ortsverein Wismar

    1. Sehr geehrte Frau Lang,

      Die Länder sind an die Impfprioritäten der CoronaImpfV des Bundes, die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beruht, gebunden.
      Hier ist es insbesondere auf Betreiben des Landes Mecklenburg-Vorpommern gelungen, alle Beschäftige der Kinder- und Jugendhilfe in der dritthöchsten Prioritätsgruppe der bundesweiten Impfstrategie zu etablieren.

      In der Teststrategie des Landes ist die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt berücksichtigt und auch gegenüber anderen gesellschaftlichen Bereichen privilegiert.

      Liebe Grüße von Stefanie Drese

Archiv bisheriger Live-Chats
Chat vom 18. September 2020 zur neuen "Ehrenamtskarte in MV" mit Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung MV
 
Chat vom 9. Januar 2020 "Pflege (u.a. Nachbarschaftshelfer*in), gebührenfreie Kita und Ehrenamtskarte" mit Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung MV
 
Chat vom 12. April 2019 „Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche – Programm und Fördermöglichkeiten durch den Landesjugendring MV“ mit Christian Thönelt, Referent für Grundsatzfragen beim Landesjugendring MV
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