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18. September 2020: Sozialministerin Stefanie Drese im Live-Chat zur Ehrenamtskarte in MV
Zweimal jährlich behandeln wir aktuelle Themen rund um die Familie im Rahmen eines Live-Chats. Dabei haben Sie die Möglichkeit mit Fachexpert*innen via Chat ins Gespräch zu kommen.
Das jeweilige Thema für den Live-Chat geben wir auf der Startseite der FamilienInfo MV bekannt. Wenn Sie zeitlich nicht die Möglichkeit haben sich Live in den Chat zu schalten, können Sie Ihre Fragen einige Tage vorab in das Chatforum einstellen. Die Antwort können Sie dann im dokumentierten Chatverlauf nachlesen.

Stefanie Drese stellte sich im Rahmen des Live-Chats am 18. September den Fragen der Bürgerinnen und Bürgern zum Start der neuen Ehrenamtskarte in MV.

  • Wer kann diese beantragen?
  • Welche Voraussetzungen sind dafür notwendig?
  • Wo erhalte ich die Ehrenamtskarte?
  • Welche Vergünstigungen habe ich?

Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Chance, sich mit Ihren Fragen, Anregungen oder Ideen an die Sozialministerin unseres Landes zu wenden.

Chat-Protokoll
Live-Chat aktualisieren

29 comments on “Live-Chat zur neuen Ehrenamtskarte in MV mit Stefanie Drese”

  1. Vielen Dank für Ihre Fragen und Ihnen ein schönes Wochenende! In diesem Format lesen wir uns gern zum Jahresende nochmal wieder!

    Ihre Stefanie Drese

    1. Liebe Natalie,

      bei der Ehrenamtsstiftung MV erhalten Sie umfassende Hilfe und Beratung, auch oder gerade wenn Sie nicht in einem Verein organisiert sind.

      Ihre Stefanie Drese

  2. Liebe Frau Ministerin Drese,

    wie gedenken Sie die Jugendhilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommer besser auszugestalten? Die Fachdienste der Landkreise sind überarbeitet, die Träger finden kein Fachpersonal und die Kosten explodieren durch hohen Mehrbedarf.
    Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende!

    1. Lieber Stan,

      es ist gesetzlich festgeschrieben, dass die Jugendhilfe kommunale Aufgabe ist. Wir haben z. B. die Rahmenbedingungen verbessert, indem wir den bürokratischen Aufwand im neuen KiföG deutlich reduziert haben. Dadurch sind Kapazitäten für andere Bereiche der Jugendhilfe in den Jugendämter frei geworden. Aber ich geben Ihnen recht, dass in diesem Bereich die Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders hoch ist. Hier besteht auf allen Ebenen weiterer Handlungsbedarf. Darüber sind wir im Ministerium mit den Jugendämtern im kontinuierlichen Austausch.

      Ihre Stefanie Drese

  3. Hallo Frau Drese,

    warum sind Sie erst so spät Sportministerin geworden. Ich finde seit Sie das machen, geht es im Sportbereich spürbar voran.

    1. Lieber Bernd Ulrich,

      vielen Dank! Ich bin auch sehr gern Sportministerin, hab viele engagierte und tolle Menschen in dem Bereich kennengelernt.

      Ihre Stefanie Drese

  4. Ist Nachbarschaftshilfe oder Ehrenamt in einer Kindertagesstätte auch möglich um eine Ehrenamtskarte zu erhalten? Gibt es bestimmte Kriterien an den „Ausübungsort“ des Ehrenamtes?

    1. Lieber Marvin,

      wo das Ehrenamt ausgeübt wird, ist erstmal egal, Hauptsache in MV. Sie sollten sich aber fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagieren, denn die Ehrenamtskarte ist eine Würdigung für besonderes ehrenamtliches Engagement.

      Ihre Stefanie Drese

  5. Hallo Frau Drese,
    da auch Fragen abseits der Ehrenamtskarte erlaubt sind (steht zumindest so auf der Seite regierung-mv.de) und Frauen, Soziales und Gleichstellung in Ihr Ressort fallen, würde ich gerne wissen, wie lange das Komplettverbot der Prostitution anhalten soll. Es trifft vor allem Frauen, oft Menschen in prekären Einkommensverhältnissen und schwierigen sozialen Lagen (nicht selten in Lagen ohne soziale Absicherung) und auch die Gleichstellung mit anderen körpernahen Dienstleistungen ist mMn nicht gegeben.
    Als Teil der Landesregierung zeichnen Sie für die Corona-Lockerungs-Verordnung und damit dem Arbeitsverbot seit 10.7.2020 mit verantwortlich. Unter welchen Voraussetzungen kann die Sexarbeit in MV wieder aufgenommen werden?
    Mit freundlichen Grüßen
    Letizia Falkenberg

    1. Sehr geehrte Letizia Falkenberg,

      wir werden das Thema auf einer der nächsten Kabinettssitzungen beraten. Die Zuständigkeiten liegen im Wirtschaftsministerium.

      Ihre Stefanie Drese

  6. Ich habe mich mal durch die Vergünstigungen auf der Website geklickt. Wenn dort zum Beispiel ein Heißgetränk für Aral angeboten wird, ist das dann einmalig oder mehrmalig möglich? Das gleiche gilt auch für die anderen Angebote / Vergünstigungen.

    1. Lieber Wolfgang,

      Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, die
      • sich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr engagieren
      • dies während der letzten drei Jahre kontinuierlich getan haben (bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ein Jahr)
      • mindestens 14 Jahre alt sind
      • sich freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl einsetzen
      • dies in Mecklenburg-Vorpommern tun und auch hier wohnen

      können die Ehrenamtskarte erhalten. Sie kann sowohl von Einzelpersonen als auch als Sammelantrag für mehrere Vereinsmitglieder beantragt werden. Ein kleiner Tipp: auf der tollen Internetseite http://www.ehrenamtskarte-mv.de erfahren Sie alles Wissenwerte.

      Ihre Stefanie Drese

  7. Hallo Frau Drese, werden in nächster Zeit auch noch weitere Vertragspartner dazu stoßen, bei denen man durch die Ehrenamtskarte Vergünstigungen bekommen kann. Bei der EA Card in Rostock sind ja eine Vielzahl an unterschiedlichen Partnern vertreten.

    1. Sehr geehrte Frau Rodeck,

      ja, wir werben weiterhin bei Partner, sich über die Ehrenamtskarte bei den Ehrenamtlichen im Land zu bedanken. Es kommen regelmäßig weitere Partner dazu.

      Ihre Stefanie Drese

    1. Liebe Julia Bauermann,

      schön, dass sie die Karte begrüßen. Derzeit sind schon 75 Partner mit über 180 Angeboten dabei. Ich finde, dass ist gearde in Corona-Zeiten eine stolze Zahl.

      Ihre Stefanie Drese

    1. Lieber Hannes,

      es muss nicht der Erstwohnsitz sein, aber Voraussetzung ist ein Wohnsitz in MV (Zweitwohnsitz z. B.). Vielen Dank für Ihr ehrenamtliches Engagement in MV. Ziehen Sie einfach nach MV!

      Ihre Stefanie Drese

  8. Liebe Frau Drese,
    unter welchen Voraussetzungen bekomme ich die Ehrenamtskarte? Kann ich diese selbst beantragen oder muss das mein Verein übernehmen?

    1. Liebe Birgit,

      die Ehrenamtskarte kann man auch selbst beantragen, online oder der Verein, die Organisation macht das für einen Ehrenamtler. Voraussetzung ist beispielsweise, dass der Ehrenamtler seit 3 Jahren ehrenamtlich in MV mit ca. 250 Stunden jährlich aktiv ist.

      Ihre Stefanie Drese

  9. Sehr geehrte Frau Ministerin Drese,

    ich bin staatlich anerkannter Erzieher und betreibe seit 15 Jahren zusammen mit meiner Ehefrau eine Großtagespflegestelle in unserem Einfamilienhaus. Unsere Tagespflegestelle ist aktuell die letzte im Bereich Röbel/ Müritz.
    Nach der Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagesförderung im Landkreis MSE erhalten Tagespflegepersonen monatlich Pauschalbeträge für jedes betreute Kind.
    In der Berechnung dieser Pauschalbeträge wird laut Sachdarstellung von einer Betreuung von durchschnittlich vier Kindern ganztags über 40 Stunden wöchentlich ausgegangen, um daraus ein Entgelt an tariflicher Orientierung zu erhalten.

    Wir haben uns zu dieser Problematik schon im März letzten Jahres in einer Bürgersprechstunde in Malchin unterhalten und Sie verwiesen mich zurück an den Landkreis MSE als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dessen Verantwortlichkeit.
    Daraufhin nahmen wir wiederholt an den Sitzungen des Jugendhilfeausschuss unseres Landkreises teil und machten in einem Beitrag der Sendung Panorama 3 vom NDR im Mai 2019 unser Problem öffentlich. Die Vergütung für Kindertagespflege im LK MSE wurde erhöht. Unser Landkreis geht in seiner Berechnung aber weiterhin davon aus, dass Tagespflegepersonen ein Kind nicht über 40 Wochenstunden betreuen und zahlt für eine Teilzeitförderung (Umrechnungsfaktor 0,6) nur 24 der eigentlichen 30 Betreuungsstunden.

    § 7 Abs. 3 KiföG M-V gibt vor : Eine Förderung in einem Umfang von 50 Wochenstunden (Ganztagsförderung) kann beansprucht werden, wenn dies zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf notwendig oder im Sinne der §§ 20 und 27 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erforderlich ist. Bei einer Ganztagsförderung soll die Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung mindestens zehn Stunden betragen. Ein über diese Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung regelmäßig hinausgehender Bedarf ist von den Eltern dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe unverzüglich anzuzeigen.

    Kindertagespflegepersonen gelten dem Gesetz nach als selbständig und sind damit gezwungen dem Bedarf der Eltern zu entsprechen, d. h. sie müssen in der Realität oft mehr als zehn Stunden täglich Kinder betreuen.
    Wenn ich die Pauschalbeträge nur auf die 50 gesetzlich vorgegebenen Betreuungsstunden anrechne, liegt die Vergütung für Kindertagespflege im LK MSE bei einer durchschnittlichen Betreuung von vier Kindern weit unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, den der § 28 Abs. 2 KiföG M-V vorschreibt.
    Mindestlohn ist für nur mit der Ganztagsbetreuung von 5 Kindern erreichbar.

    Meine Frage an Sie Frau Sozialministerin Drese:
    Das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte
    und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
    (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) sorgt dafür, dass Eltern ihre Kinder beitragsfrei bis zu 50 Wochenstunden fördern lassen können und sichert ihnen dabei ein Wunsch- und Wahlrecht zu.
    Wie sorgt die Regierung M-V bzw. Ihr Ministerium dafür, dass diese Betreuung den Kindertagespflegepersonen als Leistungserbringer auch im vollen Umfang bezahlt wird?

    Mit freundlichen Grüßen
    Mario Radfeld

    1. Sehr geehrter Herr Radfeld,

      mit dem neuen KiföG haben wir die Finanzierung umgestellt. Das Land beteiligt sich nun an allen Kosten der Kindertagesförderung mit 54,5 Prozent, das gilt auch für die Kosten der Kindertagespflege.
      Das hat bereits Tarifanpassungen bei den Fachkräften in den Einrichtungen zur Folge gehabt.
      Die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise und kreisfreien Städte setzen die laufende Geldleistung der Kindertagespflegepersonen fest.
      Nach der Einführung des neuen KiföG MV und der hohen Landesbeteiligung soll nun auch im Landkreis MSE die Satzung angepasst werden.
      Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil der Kindertageförderung im Land.
      Viele gesetzliche Neuerungen für Kindertagespflege.
      U.a. hat das Land allen Tagespflegepersonen im Land angeboten, die Hochqualifizierung auf die 300 Stunden QHB (Qualitätsorientiertes Handbuch) über einen Zeitraum von 2 Jahren zu finanzieren.

      Ihre Stefanie Drese

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