Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub noch verfügbar

Vor dem Beginn der Herbstferien weist Sozialministerin Stefanie Drese darauf hin, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen bei der Verwirklichung eines Familienurlaubs finanziell unterstützt. „Für diese Familienerholung stellen wir aus dem Landeshaushalt Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung, die für dieses Jahr erst zu rund zwei Dritteln ausgeschöpft sind“, betonte sie.

Im vergangenen Jahr profitierten insgesamt 320 Kinder und 188 Erwachsene von dieser gemeinsamen Auszeit. „Wir wollen mit diesem Landeszuschuss eine gemeinsame Zeit abseits des Alltags ermöglichen, auch unabhängig vom Geldbeutel“, erklärte Drese. Zudem könne eine Familienerholung dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt, das Familiengefüge aber auch die Resilienz zu stärken. So können sich Familien bei möglichen Belastungen oder Krisen direkt bei den Trägern der Erholungsangebote über weiterführende Hilfen informieren.

„Angeboten wird die Familienerholung zum Beispiel von den Familienferienstätten, die oft in hervorragender Lage, zum Beispiel auf Rügen, Usedom oder am Ostseestrand liegen“, hob Drese hervor. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/. Aber auch die freien Träger aus dem Sozialbereich, darunter die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie, ermöglichen einen Aufenthalt.

Alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren erhalten Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.

Zuschüsse für Familienerholung verfügbar

Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub beantragen. Im vergangenen Jahr profitierten von dieser Förderung 320 Kinder und 188 Erwachsene und auch in diesem Jahr stehen erneut Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.

„Wir möchten mit den Landeszuschüssen erreichen, dass auch Eltern mit wenig Geld ein paar tolle Urlaubstage mit ihren Kindern fernab vom Alltagsstress miteinander verbringen können“, betonte die Ministerin. Familienerholungsmaßnahmen sollen zudem dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen informieren. „Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, so Drese.

Gefördert werden können Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit fünf bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eins der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/oder direkt bei uns auf der FamilienInfo MV.  Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.

Auf den Seiten des LAGuS finden Interessierte auch alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.

Zuschüsse für Wandertage

Schulen können für Schülerinnen und Schüler noch bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 eine finanzielle Unterstützung für Wandertage und eintägige Exkursionen erhalten. Das Land hat den Schulen für das laufende Schuljahr insgesamt rund eine Million Euro für Schulausflüge zur Verfügung gestellt. Die Hälfte der Mittel haben die Schulen bereits in Anspruch genommen.

„Einem Besuch im Museum, Theater oder Zoo steht nichts mehr im Wege, insbesondere jetzt, weil es keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr gibt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Mittel für Wandertage können insbesondere verwendet werden, um Fahrtkosten zu begleichen oder Eintrittskarten zu bezahlen. Das Geld kommt direkt den Schülerinnen und Schülern zugute. Diese Unterstützung ist uns besonders wichtig, um das Miteinander zu fördern, denn gerade in der Pandemie haben die sozialen Beziehungen sehr gelitten“, sagte Oldenburg.

Für jede Schülerin bzw. für jeden Schüler gewährt das Land einen finanziellen Zuschuss in Höhe von rund fünf Euro. Die Mittel werden über die Staatlichen Schulämter ausgereicht und stammen aus dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“.

Die allgemein bildenden Schulen und Fachgymnasien können das Budget, das sie erhalten haben, flexibel und in eigener Verantwortung für schulische Veranstaltungen und eintägige Schulausflüge nutzen. Die Mittel müssen bis zum 31. Juli 2023 ausgegeben und beim zuständigen Staatlichen Schulamt abgerechnet werden.

Zuschüsse zur Familienerholung

Die Landesregierung hilft dabei, dass Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen einen gemeinsamen Familienurlaub erleben können. “Seit 2017 erhalten Berechtigte deutlich höhere Zuschüsse des Sozialministeriums, um gemeinsam mit ihren Kindern Urlaub und Familienfreizeit verbringen zu können“, sagte Ministerin Stefanie Drese.

Gefördert werden Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe sowie Trägern von Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person bei fünf bis sieben Tagen (bis 2017 20 Euro), darüber hinaus ist sie gestaffelt von 26 Euro bis 15 Euro pro Person und Übernacht

Eine Teilnahme an der geförderten Maßnahme kann erfolgen, wenn mindestens einem der teilnehmenden Familienmitglieder zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der folgenden Leistungen gewährt wird: Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und/ oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zudem muss mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein und die Familien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Die Ministerin gab bekannt, dass von den Landesmitteln für die Familienerholung in Höhe von 150.000 Euro für dieses Jahr noch rund 100.000 Euro zur Verfügung stehen. Informationen erhalten die Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die Familienerholung anbieten, bei Familienferienstätten in M-V, Jugendherbergen in M-V, den Landesverbänden AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das Antragsverfahren zuständig.

Informationen wie die Richtlinie, Antragsvordrucke, Ansprechpartner*innen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV

Kabinett beschließt Entlastungen insbesondere für Familien

Das Inflationsausgleichsgesetz regelt den Abbau der kalten Progression, damit Lohnsteigerungen, die nur den inflationsbedingten Preisanstieg ausgleichen, nicht von der Steuer aufgezehrt werden. Durch diese Maßnahme werden alle Steuerzahler*innen entlastet. Familien müssen für ihren Lebensunterhalt mehr ausgeben als Haushalte ohne Kinder. Die beschlossene Erhöhung des Kindergeldes bewirkt eine zusätzliche Entlastung für Familien: Es steigt für die ersten drei Kinder auf 237 Euro pro Monat und Kind.

Die Leistungsverbesserungen im beschlossenen künftigen Bürgergeld setzen wichtige Zeichen der Unterstützung: Für Kinder im Bürgergeld gibt es je nach Alter 33 bis 44 Euro mehr im Monat. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Erhöhung der Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende auf 520 Euro. Dadurch können vor allem junge Menschen mehr von ihrem erarbeiteten Geld für sich behalten.

Zuschuss für Wandertage und Schulausflüge

Das Land stellt knapp eine Million Euro für Schulausflüge zur Verfügung. Pro Schüler*in ist das ein finanzieller Zuschuss in Höhe von rund fünf Euro. Die Mittel stammen aus dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“. „Einem Besuch im Museum, Theater oder Zoo steht nichts mehr im Wege. Das Geld kann insbesondere verwendet werden, um Fahrtkosten zu begleichen oder Eintrittskarten zu bezahlen. Es kommt direkt den Schüler*innen zugute, weil für sie die Beträge geringer werden."

Die allgemein bildenden Schulen und Fachgymnasien können das Budget, das ihnen zugewiesen wurde, flexibel und in eigener Verantwortung für schulische Veranstaltungen und eintägige Schulausflüge verplanen. Die Mittel müssen bis Ende des Schuljahres 2022/2023 ausgegeben sein.

Zur Pressemitteilung vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV

Kinderwunschbehandlungen - Zuschuss auch in angrenzenden Bundesländern

„Als eines der ersten Bundesländer unterstützt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Bund seit 2013 verheiratete Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen“, so Drese. „Für die Landesregierung beginnt Familienpolitik bereits vor der Geburt eines Kindes.“

Weil zu einer modernen zeitgemäßen Familienpolitik auch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensentwürfe zählen, wurde der Kreis der Empfängerinnen und Empfänger dieser freiwilligen Leistung des Landes ab dem Jahr 2017 um Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, erweitert.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel 50 Prozent der Kosten bei den ersten drei Behandlungen. Das Land übernimmt gemeinsam mit dem Bund 50 Prozent des Eigenanteils. Der restliche Betrag muss durch die Paare aufgebracht werden.

Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung war bisher, dass die Paare ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die Behandlung hier im Land vorgenommen wird. „Ab dem 1. Januar 2022 ist die zusätzliche Bezuschussung von Kinderwunschbehandlungen auch in Kinderwunschzentren unserer angrenzenden Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen sowie in Hamburg und Berlin möglich“, informiert Ministerin Drese über eine neue Richtlinie des Landes zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen.

Paare aus Mecklenburg-Vorpommern haben damit eine erweiterte Wahlmöglichkeit für den Ort ihrer Kinderwunschbehandlung. Anträge können nach wie vor beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) gestellt werden. Die Formulare stehen zum Download auf der Website bereit. Dort sind auch weitere Informationen zur Kostenentlastung bei Kinderwunschbehandlungen zu finden.

Weitere Informationen zum Thema "Unerfüllter Kinderwunsch" finden Sie auf unserer Themenseite.

Aufstiegs-BAföG

Urlaub in den Familienferienstätten – Förderung in MV