Zusätzliche Mittel für Kinder- und Jugendfreizeiten

Ab sofort stellt das Sozialministerium weitere 350.000€ aus dem Bundes-Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ für Kinder- und Jugendfreizeiten in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. „Damit erhöhen sich die Gesamtmittel im Jahr 2023 für entsprechende Angebote der Kinder- und Jugenderholung auf insgesamt rund 650.000 Euro“, teilte Jugendministerin Stefanie Drese mit. „Mit den zusätzlichen Mitteln können wir viele weitere Kinder und Jugendliche unterstützen, etwa durch Ferienfreizeiten und gemeinsame Unternehmungen. Dabei sollen durch anerkannte Träger der Jugendhilfe insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden“, so Drese.

Drese: „Viele Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land bieten hier bereits großartige Angebote an. Dafür gilt Ihnen mein besonderer Dank. Ich erhoffe mir aber auch, dass wir mit den aufgestockten Mitteln noch weitere Träger gewinnen können.“

Deshalb bittet die Ministerin alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land, die Möglichkeiten einer Förderung kurzfristig zu prüfen. „Die finanziellen Mittel sind da – lassen Sie sich bei Bedarf beraten, prüfen Sie Ihren Anspruch und schöpfen Sie die zur Verfügung stehenden Mittel gänzlich aus“, betonte Drese.

Anträge auf eine entsprechende Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten können unverändert weiterhin beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind auf der Website des LAGuS M-V unter „Zusätzliche Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten“ zu finden.

Beitragsfreier Ferienhort in MV

Der beitragsfreie Ferienhort startet pünktlich zu den anstehenden Sommerferien. Dies hat der Landtag in zweiter Lesung beschlossen. Mit der geänderten Regelung aus dem Kindertagesförderungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für den beitragsfreien Ferienhort geschaffen.

„Dieses gute Angebot gibt den Eltern die Gewissheit, dass ihre Kinder bestens betreut und gefördert werden und sie andererseits für diese Möglichkeit keinen einzigen Cent mehr zahlen müssen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. Künftig müssen Eltern auch bei einem erhöhten Betreuungsbedarf ihrer Kinder keine Gebühren mehr zahlen.

Den beitragsfreien Ferienhort gibt es bereits seit 2020, allerdings wurde er bisher aus dem MV-Schutzfonds finanziert.

Kinderwunschbehandlungen - Zuschuss auch in angrenzenden Bundesländern

„Als eines der ersten Bundesländer unterstützt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Bund seit 2013 verheiratete Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen“, so Drese. „Für die Landesregierung beginnt Familienpolitik bereits vor der Geburt eines Kindes.“

Weil zu einer modernen zeitgemäßen Familienpolitik auch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensentwürfe zählen, wurde der Kreis der Empfängerinnen und Empfänger dieser freiwilligen Leistung des Landes ab dem Jahr 2017 um Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, erweitert.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel 50 Prozent der Kosten bei den ersten drei Behandlungen. Das Land übernimmt gemeinsam mit dem Bund 50 Prozent des Eigenanteils. Der restliche Betrag muss durch die Paare aufgebracht werden.

Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung war bisher, dass die Paare ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die Behandlung hier im Land vorgenommen wird. „Ab dem 1. Januar 2022 ist die zusätzliche Bezuschussung von Kinderwunschbehandlungen auch in Kinderwunschzentren unserer angrenzenden Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen sowie in Hamburg und Berlin möglich“, informiert Ministerin Drese über eine neue Richtlinie des Landes zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen.

Paare aus Mecklenburg-Vorpommern haben damit eine erweiterte Wahlmöglichkeit für den Ort ihrer Kinderwunschbehandlung. Anträge können nach wie vor beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) gestellt werden. Die Formulare stehen zum Download auf der Website bereit. Dort sind auch weitere Informationen zur Kostenentlastung bei Kinderwunschbehandlungen zu finden.

Weitere Informationen zum Thema "Unerfüllter Kinderwunsch" finden Sie auf unserer Themenseite.