Digitales-Familienleistungen-Gesetz
Intelligente, digitale Anträge und deutlich weniger Papierkram bei der Beantragung von Familienleistungen - das sieht das Digitale-Familienleistungen-Gesetz vor.
Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung von Familienleistungen damit weiter voran. In einem Zuge können sie künftig den Namen ihres Kindes festlegen, die Geburtsurkunde bestellen sowie Elterngeld, Kindergeld und perspektivisch auch den Kinderzuschlag beantragen. Dadurch wird vermieden, dass Daten wie Name und Geburtsdatum in verschiedenen Anträgen immer wieder neu angegeben werden müssen.
Das Herzstück des Gesetzes bilden dabei Regelungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Behörden. Familien müssen künftig deutlich weniger Papier-Nachweise selbst einreichen. Stattdessen dürfen Standesämter, Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung notwendige Daten mit den zuständigen Elterngeldstellen austauschen. Das geschieht datensicher, automatisch und nur mit der Einwilligung der Antragstellenden. Hierdurch entfallen die zugehörigen Papiernachweispflichten für die Eltern.
Ein erster Pilot des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) steht in Bremen bereits in den Startlöchern. Ab 2022 sollen die Vorteile dann bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen.