Blickpunkt MV
Studierende an einer Hochschule des Landes stellen einen Antrag auf finanzielle
Unterstützung bei den Ämtern für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks
Greifswald und Wismar-Rostock.
Anlaufstellen in MV
Eine Übersicht
der Ansprechpartner*innen für Schüler*innen (Ausbildungsförderung) & Studierende (BAföG) in Mecklenburg-Vorpommern ist auf dem Regierungsporta MV zu finden.
Informationen zum Baukindergeld des Bundes
Blickpunkt MV
Mit dem Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (kurz KiföG MV) übernimmt das Land ab dem 1. Januar 2020 die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern.
Anlaufstellen in MV
Die jeweiligen Jugendämter in den Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten sind erste Ansprechpartner*innen.
Fragen und Antworten zur beitragsfreien Kita in MV
Faktenblatt beitragsfreie Kita MV
Blickpunkt MV
Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket in Mecklenburg-Vorpommern sind auf dem Regierungsportal nachzulesen.
Anlaufstellen in MV
Ansprechpartner*innen zum Bildungspaket in Mecklenburg-Vorpommern sind auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgeführt.
Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern sind die jeweilig zuständigen Jobcenter und Sozialämter in den Landkreisen.
Unter folgender Nummer ist das Bürgertelefon zum Thema Bildungspaket erreichbar: 030 221911009
Der Antrag ist über den/die zuständigen Ansprechpartner*in erhältlich.
Anlaufstellen in MV
Alle Ansprechpartner*innen sind auf der Seite des Landesamt für Gesundheit und Soziales aufgeführt.
Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Broschüre ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus
Anlaufstellen in MV
Alle Ansprechpartner*innen sind auf der Seite des Landesamt für Gesundheit und Soziales aufgeführt.
Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Broschüre ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus
Blickpunkt MV
Mit dem Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (kurz KiföG MV) übernimmt das Land ab dem 1. Januar 2020 die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern.
Anlaufstellen in MV
Alle Ansprechpartner*innen sind auf der Seite des Landesamt für Gesundheit und Soziales aufgeführt.
Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser in MV beraten gern zum Themenkomplex der Elternzeit.
Broschüre Vaterschaft & Elternzeit
Blickpunkt MV
Das Regierungsportal MV stellt eine umfassende Broschüre zum Thema Pflege bereit.
Pflegestützpunkte informieren und beraten gern zum Themenkomplex der Familienpflegezeit.
Musterantrag Familienpflegezeit
Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Geht doch! So gelingt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wege zur Pflege: Die Familienpflegezeigt
Blickpunkt MV
In Mecklenburg-Vorpommern gelten besondere Förderbedingungen für spezielle
Bildungsangebote. Das Land fördert Maßnahmen der Familienerholung bei den
jeweiligen Trägern der freien Jugendhilfe, die die Voraussetzungen gemäß § 74 Absatz 1
SGB VIII erfüllen.
Die Erholungsangebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für die
gemeinsame Freizeitgestaltung für und mit teilnehmenden Familien.
Voraussetzungen für Familien sind: Familien müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben;
mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind muss jünger als 18 Jahre sein.
Die Familienferienstätten informieren und beraten gern zum Themenkomplex Familienerholung.
Berechnung möglicher Begünstigungen
Eine Einzelperson kann eine Familienerholungsmaßnahme nicht beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern muss das durch eine der gemeinnützige Familienferienstätten erfolgen.
Regierungsportal MV: Familienerholung
Blickpunkt MV
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die Stiftung "Hilfen für Frauen und Familien". Dort kann eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung der Babyerstausstattung beantragt werden. Diese Mittel werden aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bereitgestellt. Außerdem kann unverschuldet in Not geratenen Familien und Alleinerziehenden geholfen werden. Die Hilfe kann ein zinsloses Darlehen oder eine Schenkung sein.
Voraussetzung für eine Hilfe aus Stiftungsmitteln ist, dass das Monatseinkommen der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder eine Höchstgrenze nicht übersteigt. Zudem muss die mögliche Hilfe durch gesetzliche Leistungen (wie Arbeitslosengeld I oder II) geprüft worden sein
Die Schwangerschaftsberatungsstellen informieren und beraten hier gern.
Anlaufstellen in MV
Stiftung "Hilfen für Frauen und Familien"
Geschäftsstelle
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin
Telefon: 0385 5889181
Telefax: 0385 5889716
E-Mail: stiftung@sm.mv-regierung.de
Schwangere können einen Antrag auf Gewährung von Mitteln aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ bei allen anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellen.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Regierungsportal MV: Hilfe für Frauen und Familien
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in MV
Formularpaket Witwenrente und Witwerrente einschließlich Krankenversicherung der Rentner*innen (KVdR)
Berechnung Hinterbliebenenrente
Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten
Anlaufstellen in MV
Zuständige Familienkassen der Landkreise
Antrag auf Kindergeld
familienportal.de: Informationen zum Kindergeld
Blickpunkt MV
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt seit 2013 als eines von wenigen Bundesländern die Kinderwunschbehandlung:
Die ersten vier Behandlungen werden bezuschusst, jeweils 50% vom verbleibenden Eigenanteil des Paares werden übernommen. In Mecklenburg-Vorpommern werden seit 2017 auch Paaren ohne Trauschein Zuschüsse ermöglicht: Für die ersten drei Behandlungen 25%, für die vierte 50%.
Anlaufstellen in MV
Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch gibt es auf den Internetseiten des LAGuS.
Antrag und Behandlungsplan für Verheiratete und nicht verheiratete Paare
Flyer Kinderwunschbehandlung in MV
Antrag auf Kinderzuschlag
Blickpunkt MV
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine finanzielle Hilfe für Familien im Falle einer Mehrlingsgeburt (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind. Die finanzielle Hilfe wird unabhängig vom Bezug sonstiger Leistungen, insbesondere von Leistungen der Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“ gewährt. Für jede Mehrlingsgeburt (ab Drillingen) ist nur eine Antragstellung möglich.
Voraussetzung:
Die Sorgeberechtigten müssen zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und die Kinder müssen dort leben.
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Kinder bei der Staatskanzlei vorliegen.
Anlaufstellen in MV
Die Sorgeberechtigten werden durch die Meldebehörde über die Möglichkeit der finanziellen Hilfe und die notwendige Antragstellung informiert.
Antragsformular für Mehrlingsgeburtenerlass
Anlaufstellen in MV
Informationen erhalten Schwangere bei ihrer Krankenkasse.
Antrag auf Mutterschaftsgeld
familienportal.de: Mutterschaftsleistungen
bundesversicherungsamt.de: Mutterschaftsgeld
bmfsfj.de: Mutterschaftsleistungen im Überblick
bmfsfj.de: Leitfaden zum Mutterschutz
Blickpunkt MV
Die Unterstützungsleistungen der Nachbarschaftshilfe sind auf ausgewählte Leistungen begrenzt und darauf ausgerichtet, pflegebedürftige Personen im Rahmen der selbstständigen Haushaltsführung sowie deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Nachbarschaftshelfer*innen dürfen nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
Voraussetzung für Interessierte ist die Absolvierung eines achtstündigen Grundkurses sowie die Registrierung als Nachbarschaftshelfer*in bei den Pflegekassen. Der Unterstützungsumfang wird auf höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat festgelegt. Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde.
Finanziert wird die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbeitrag, der von der pflegebedürftigen Person bzw. vom pflegenden Angehörigen bei der Pflegekasse beantragt werden kann. Der Entlastungsbeitrag beträgt monatlich 125 Euro und steht jeder pflegebedürftigen Person mit den Pflegegraden 1 bis 5 im häuslichen Bereich zu.
Die Pflegestützpunkte informieren und beraten hier gern. Sie sind Servicepunkte für ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen. Hier erhalten Interessierte, die sich nachbarschaftlich engagieren wollen, Informationen, Beratung und Unterstützung.
Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld muss bei der Pflegekasse bzw. dem privaten Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person gestellt werden – je nachdem, ob der/die Pflegebedürftige gesetzlich oder privat versichert ist. Erforderlich ist ein ärztliches Attest.
Anlaufstellen in MV
Informationen gibt die Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person.
Muster Formular zur Ankündigung Pflegezeit
wege-zur-pflege.de: Familienpflegezeit
bundesgesundheitsministerium.de: Pflegezeit
Informationen zur Freistellung vom Beruf für die Pflege
Broschüre: Geht doch! So gelingt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Pflegestützpunkte informieren und beraten hier gern.
Anlaufstellen
Das Bürgertelefon (030 221911001) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beantwortet von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr konkrete Fragen zum Thema Rente.
Antrag auf Versichertenrente
Jede Rente sollte mit dem dafür vorgesehenen Vordruck beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Der Antrag kann jedoch auch formlos gestellt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt einen Renten-Schätzer auf der Website bereit.
Deutsche Rentenversicherung: Rentenarten und -leistungen
Broschüre: Geht doch! So gelingt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rente
Sozialämter und die EUTB-Beratungsstellen beraten gern.
Fragen zum Sozialhilfeantrag: Fragen zum Sozialhilfeantrag
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialhilfe
Anlaufstellen in MV
Die örtlichen Finanzämter beraten gern.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist bei der Steuerklasse II bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet, so dass keinen Antrag gestellt werden muss.
Auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen kann das Formular Versicherungserklärung zum Entlastungsbetrag elektronisch ausgefüllt werden.
MV Serviceportal: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Den Kindesunterhalt beantragt man beim zuständigen Familiengericht. Hierzu muss ein Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt werden.
Auf der Seite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann der Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt heruntergeladen werden.
Anlaufstellen in MV
Die örtlichen Jugendämter beraten zum Unterhaltsvorschuss: Jugendämter nach Landkreisen
Den Unterhaltsvorschuss muss bei der Unterhaltsvorschussstelle beantragt werden, in der Regel beim Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Dazu sollte das Antragsformular von der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung verwendet werden.
familienportal.de: Unterhaltsvorschuss
Broschüre: "Der Unterhaltsvorschuss - eine Hilfe für Alleinerziehende"
familienportal.de: Merkblatt zum Unterhalt für Empfängerinnen und Empfänger von Unterhaltsvorschuss
Das Wohngeld muss schriftlich bei der Wohngeldbehörde (Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung) beantragt werden: Wohngeldformulare MV
Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat: Wohngeld
Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat: Wohngeldreform zum 01.01.2020