Rückblick auf den Experten-Chat am 07. Juni 2024

Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport in MV stellte sich im Rahmen des Experten-Chats am 7. Juni 2024 von 14 Uhr bis 15:30 Uhr Ihren Fragen.

Dieses standen folgende Themen im besondere Fokus:

Auch weitere Fragen rund um die Themen Soziales, Familie, Gesundheit und Sport sind willkommen!

15 Antworten zu “Rückblick auf den Experten-Chat am 07. Juni 2024”

  1. Stefanie Drese sagt:

    Vielen Dank für Ihre Fragen und Anregungen. Bis zum nächsten Mal,

    Ihre Stefanie Drese

  2. Kathrin Herold sagt:

    Wird die Zukunft der Geburtshilfe Thema auf der GMK in Travemünde sein?

  3. Liza Becker sagt:

    Werte Frau Drese,

    Gern möchte ich in Erfahrung bringen, ob für die wirklich wichtige gesundheitsfördernde Leistung "Mütterpflege" (so gemäß der Nationalen Strategie zur Stillförderung und des nationalen Gesundheitsziels rund um die Geburt als zwei Beispiele) kommunale Töpfe der Finanzierung gefunden und etabliert werden können?

    Ebenfalls möchte ich erfragen, ob es ein Bewusstsein dafür gibt, dass der VDEK als Institution zur Sicherung der Versorgungslage Versicherter gesetzlicher Krankenkassen für Leistungen der Haushaltshilfe (Paragraphen 38 und 24h SGB V) seit mehreren Jahren und in mehreren Fällen Dienstleistungserbringer, obwohl diese zb per Online-Auftritt aquiriert werden sollen, nicht auf deren Nachfragen und Angebote eingeht und die Versorgungslage katastrophal ist?
    Die Versicherten haben nach oben benannten Paragraphen einen Rechtsanspruch, es liegen Bewilligungen der Leistungen der gesetzlichen Kassen vor, jedoch gibt es trotz lokal gelisteten Vertragspartnern reell am Markt keinen Erbringer - die Versicherten erhalten keinerlei per Gesetz zugestandene Unterstützung zu Genesungszwecken. Leider trifft dies vorrangig Frauen und Mütter mit Care-Verpflichtungen. Ich wünsche mir hier Lösungen.

    Ich bedanken mich vorab für die Antwort,
    Liza Becker

  4. Elvira Schroeder sagt:

    Warum können die Leistungen zur Pflege ab dem 2. Pflegegrad, wie das reguläre Pflegegeld, die Erstattungs- Verhinderungs- Kurzzeitpflege und die 40,- € für Hilfsmittel nicht gebündelt werden? Der jährlich zur Verfügung stehende Betrag, geteilt durch 12, und dann am Anfang des Monats auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen werden? Der Betreffende kauft sich monatlich die Pflege und Unterstützung die er braucht ein. Die wiederholte Antragstellung entfällt, ebenso die
    Abrechnungen, das Hin- und Her schicken mit der Post, dann fehlt eine Unterschrift, ein Kreuz an der falschen Stelle und das ganze fängt von vorne an! Lebenszeit, die in der Pflege/ beim Unterstützen fehlt! Den Pflegebedürftigen und Angehörigen würde so das Leben doch erheblich erleichtert und Platz machen, für mehr schöne Dinge, die doch auch sehr wichtig sind.
    Aus eigener Erfahrung, weis ich heute, man bereut nur Dinge, die man nicht getan hat, weil vermeintlich keine Zeit war. So unter dem Motto - hätten wir doch nur - . Mal bitte mit den Pflegekassen darüber nachdenken!

  5. Birgit Grämke sagt:

    Ab 1.7.2024 können die Cannabis-Anbauvereinigungen Anträge auf Zulassung stellen. Welches Ministerium bzw. welche Behörde ist zuständig bzw. wann entscheidet die Landesregierung über die Zuständigkeit?

  6. anne redwanz sagt:

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage aus meinem beruflichen Umfeld, die dringend einer Antwort bedarf. Es geht um zwei Jugendliche, die beide seit ca. 10 Jahren in Wohnheimen leben, da die Jugendhilfe sie im Kindesalter in Obhut nahm. Zur Zeit leben sie im Wohnheim für Kinder und Jugendliche "Im Park" in Ribnitz-Damgarten. Sie sind Schüler bzw. Schülerin der Rosenhofschule, einer Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Der junge Mann hat seit kurzem einen gesetzlich bestellten Betreuer, für die junge Frau wurde ein entsprechender Antrag gestellt. Der Weg der Jugendlichen soll über eine von der AfA geförderten Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt führen. Sowohl das Berufspsychologische Gutachten als auch die in den vergangenen zwei Schuljahren absolvierten Praktika belegen das entsprechende Potenzial. Die Sachbearbeiterin der Eingliederungshilfe teilte mit, dass der junge Mann seinen Platz im Wohnheim am 31.0.06.2024 (das Schuljahr endet meines Wissens am 31.07.) und die junge Frau ihren am 31.07.2024 verliert. Würden beide den Weg in eine WfbM gehen, stünde ihnen im CJD in Ribnitz-Damgarten ein Wohnheimplatz zu. Dieser darf aber von ihnen nicht beansprucht werden, wenn sie den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einschlagen. Inhalt einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Boddenkliniken, der auch keine Ausnahmen zulässt. WOHIN sollen die beiden Jugendlichen, die zum Personenkreis der schwerbehinderten Menschen gehören.? Zurück in die Häuslichkeit verbietet sich! Selbst wenn es Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt in Ribnitz-Damgarten gäbe, wären beide Jugendlichen mit dem eigenständig zu organisierenden Leben momentan noch völlig überfordert. Sie möchten in die UB und bei erfolgreicher Maßnahme ihr eigenes Geld verdienen und ein Teil der inklusiv zu gestaltenden Arbeitswelt werden. Das setzt aber eine geeignete Wohnform voraus. Welche Lösung gibt es für dieses Problem? Ich bzw. die beiden Jugendlichen sind ganz dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen. Mit freundlichen Grüßen.

  7. Martin Feilke sagt:

    Werte Ministerin Stefanie Drese,
    mein Name ist Martin Feilke und ich komme aus Sassnitz von der Insel Rügen. Wir haben hier eine katastrophale Hortplatzsituation. Von allen verfügbaren Trägern bietet ausschließlich das Kreisdiakonische Werk Stralsund e.V. mit seiner Kita 8. März eine Hortbetreuung bis zur 4. Klasse an. Diese Einrichtung kann sich vor Anmeldungen kaum retten und muss sich vorrangig natürlich immer um die Kinder der 1. und 2. Klasse kümmern. Die weiteren Träger bieten entweder keinen Hort, oder eine Hortbetreuung nur bis zur 2. Klasse an.
    Die offiziell benötigten Hortplätze für Sassnitz können kaum erfasst werden. Mit Ausnahme eines Trägers werden Anträge ab Klasse drei gar nicht erst entgegen genommen. Der verbleibende Träger macht zudem absolut klar, dass ein Antrag keine Chance auf Erfolg hat.

    - Das KDW kann räumlich nicht erweitern
    - Die Volksolidarität hätte Platz, will personell aber nicht erweitern
    - ein mögliches neues Horthaus ist noch nicht gebaut und hat bisher auch keinen Träger / Ausschreibung steht noch aus

    Wir haben 2019 zwei Pflegekinder mit geistiger Beeinträchtigung aufgenommen. Seit dem besteht diese Situation bereits und wir stehen mit unserem Pflegesohn auf der Warteliste. Er ist aktuell in der zweiten Klasse und bekommt alle notwendige Unterstützung. Unter anderem Ergotherapie und natürlich die Begleitung von der Schule zum Hort der VS. In vielen tagtäglichen Situationen sind ihm seine Einschränkungen kaum noch anzumerken. Für ihn ist es derzeit aber dennoch nicht möglich, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und bspw. eigenständig nach Hause zu kommen, oder sich ohne Aufsicht oder klaren Rahmen um Aufgaben (wie Hausaufgaben, Essenszeiten) zu kümmern. Regeln und ein fest vorgegebener Rahmen, in dem er sich bewegen darf, sind für seine Entwicklung ausschlaggebend.

    Ohne Hortplatz muss jemand von uns seine Arbeitsstelle aufgeben oder drastisch reduzieren. Es gab bereits Ausschusssitzungen zu diesem Thema und Gespräche der Stadt mit den Trägern, bewegen tut sich aber nichts. Niemand fühlt sich in der Verantwortung und so wird das Thema immer wieder ausgesessen.

    Frage 1: Was können wir in unserer speziellen Situation noch tun?
    Frage 2: Wie können Sie helfen, um die allgemeine Hortplatz-Situation in Sassnitz zu entschärfen?

    Vielen Dank

  8. Undine Bielau sagt:

    Wie kann die flächendeckende geburtshilfliche Versorgung erhalten werden? Wie soll die Umsetzung der Krankenhausstrukturreform hier ohne Versorgungslücken umgesetzt werden?
    Welche Maßnahmen werden umgesetzt, um die Eins-zu-Eins-Betreuung in deutschen Kreißsälen endlich ansatzweise umzusetzen?
    Danke. Ich freue mich auf den Austausch.